…und 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Gemäß § 11 Abs 2 UStG 1994 können die nach Abs 1 erforderlichen Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Fehlt auch nur eines dieser Merkmale, liegt keine Rechnung…
…zweifellos auch andere Belege, die hierfür infrage kommen. Aus Sicht des Gerichts spricht nichts dagegen, auch Rechnungen und Beförderungserklärungen als solche Belege zu betrachten, zumal sie üblicherweise ausgestellt werden bzw. ausgestellt werden müssen und daher als "handelsüblich" betrachtet werden können. Dass sie (auch) anderen Zwecken…
…8) | Telefonkosten | EUR 150,00 | Gesamt | EUR 6.357,23 Einen Vorhalt der belangten Behörde vom 24.2.2017, in dem um die Vorlage weiterer Belege (Telefonrechnungen, Einzelgesprächsnachweise, Fahrtenbuch, Originaleinladungen oder andere Belege für die Bewirtungskosten) ersucht wurde, ließ der Bf…
…auch nicht vorlegen. Kalenderjahr 2016: Diese Unterlagen sind bis heute nicht aufgetaucht. Vermutlich sind diese, wie auch andere Belege, im Zuge einer rücksichtslosen Hausdurchsuchung (viele Schriftstücke wurden am Boden zerstreut zurückgelassen) abhandengekommen. Die beantragten und auch überprüften Werbungskosten setzen sich aus Arbeitsmitteln - PC sowie Drucker…
…Veranlassung und den Werbecharakter zu erbringen sind, und dass für die Fahrtkosten ein Fahrtenbuch oder andere Beweismittel erforderlich sind. Die in der Folge von der Bf übermittelte Belegsammlung ohne nähere Erläuterungen wird den dargelegten Anforderungen nicht ausreichend gerecht. Auch das Vorbringen der Bf im Vorlageantrag…
… UFS 3.7.2012, RV/0957-W/12 = ARD 2012, 6254). Andere Belege und Unterlagen (z.B. Reisekostenabrechnungen für den Arbeitnehmer) können herangezogen werden, wenn sie zur Nachweisführung geeignet sind. Die Anforderungen an die Qualität der Aufzeichnungen steigen mit der Anzahl der dienstlich zurückgelegten…
…mittels eines Fahrtenbuches zu erfolgen (vgl Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG-Kommentar21a, § 16 Rz 220). Neben einem Fahrtenbuch können auch andere Belege und Unterlagen, die die relevanten Umstände verlässlich erkennen lassen, zur Nachweisführung geeignet sein (zB Reisekostenabrechnungen für den Arbeitgeber), es sei denn…
…Dabei steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Die vom Beschwerdeführer vorgelegte Reisekostenaufstellung ist nicht überprüfbar. Er hat keinerlei Nachweise oder andere Belege vorgelegt, aus denen hervorgehen würde, dass er im Streitzeitraum für seinen Arbeitgeber Dienstreisen…
…und (iv) führte er aus, die Veranstaltungen seien fast ausschließlich zu Werbezwecken besucht worden und zu einem kleineren Teil deshalb, wenn er die betreffende Veranstaltung mitverantwortet habe. Andere Belege als die bereits bekannte Fahrtkostenaufstellung schloss der Bf. seiner Stellungnahme nicht bei. Dem Bf. sei bewusst…
…Personen bewusst war, dass es sich bei diesem Vorgang um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt." Dieser Schluss sei unzulässig: "Insbesondere" lasse vermuten, dass es neben den "Vermerken" zusätzlich noch andere Belege für diese Sichtweise gebe, tatsächlich seien jedoch keine angeführt oder vorgelegt worden. Nur ein Vermerk…
…€) , und am 01.06.2222 € 1.248 (4.160 km x 0,30 €) . Der Bf. hat - trotz der gerichtlichen Aufforderung - weder ein Fahrtenbuch vorgelegt, noch andere Belege bzw. Unterlagen, aus denen der berufliche Zweck bzw. die tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecken hervorgehen würden. Eine…
…dass der Ansicht des Finanzamtes zu folgen sei und die Standortvermutung im Inland gegeben sei. Die vereinzelt vorgelegten Belege über das Betanken und über die Pflichtversicherung, sowie die Bescheinigung von Verwandtenbesuchen im Ausland ließen keine andere Betrachtung zu. Es liege in der Natur der Sache…
…Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, 13. Lfg., § 16 Tz 220, Stichwort "Fahrtkosten", mwN) oder auch durch andere Belege und Unterlagen, aus denen die relevanten Umstände hervorgehen, erfolgen (vgl. auch VwGH 24.6.2010, 2007/15/0238, und VwGH 24.2.2005, 2003/15/0073, mit Hinweis…
…Lfg., § 16 Tz 220, Stichwort "Fahrtkosten"; VwGH 21.10.1993, 92/15/0001). Ein solcher Nachweis kann durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch oder auch durch andere Belege und Unterlagen, aus denen die relevanten Umstände hervorgehen, erfolgen (vgl. auch VwGH 24.6.2010, 2007/15/0238…
…erstellte Routenberechnungen der Entfernungen zu den einzelnen Baustellen aus dem Internet -Lohn/Gehaltsabrechnungen -Rechnungen für Übernachtungen Nicht vorgelegt werden konnten etwa Dienstverträge, Reiskostenabrechnungen an den Dienstgeber, eine Bestätigung der Dienstgeber über die durchgeführten Fahrten mit dem privaten Pkw oder andere Belege (z.B. Tankzettel, Mautabrechnungen…
…Fahrt festzuhalten sind (vgl. VwGH 21.10.1993, 92/15/0001) oder sich diese Daten aus sonstigen Unterlagen (zB Reiseabrechnungen) ergeben. Neben einem Fahrtenbuch können auch andere Belege und Unterlagen, die die relevanten Umstände verlässlich erkennen lassen, zur Nachweisführung geeignet sein, wie Reisekostenabrechnungen für den…
…Vorhalt vom 29.05.2026 wiederholte die Bf. im Wesentlichen ihr Vorbringen ("sie half mir bar jeder Monat mit 150 €"), ohne dies näher zu begründen oder andere Belege oder nachvollziehbare Erklärungen für tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen vorzulegen. Auch sind, wie die belangte Behörde bereits ausführte…
…über die Ambulanz vom 24. Dezember 2013. Die Diagnosen sind anhand der ICD-10-Codes erkennbar. Dies gilt auch für die Entlassungsbriefe und andere Belege, die der Bf. im Mai 2026 beim Bundesfinanzgericht eingereicht hat. Die Krankheiten der Ehegattin des Bf. in den Jahren 2018…
…Unterstützung. Ärztliche Befunde oder andere Belege über den Pflegebedarf der Eltern existieren nicht bzw wurden nicht vorgelegt. Damit wurde eine besondere Pflegenotwendigkeit nicht dargetan. Im Gegenteil, schon das Vorbringen des Beschwerdeführers, seine Eltern bräuchten Unterstützung bei Einkäufen und bei anderen Dingen des täglichen Lebens, deutet…
…0133). Das Kuvert, mit dem die gegenständliche Beschwerde dem Finanzamt postalisch übermittelt wurde, weist keinen Poststempel auf. Ebenso wenig wurden andere Belege von der Bf. erbracht, welche dazu geeignet wären die Rechtzeitigkeit der Postaufgabe und damit die fristgerechte Einbringung der Beschwerde nachzuweisen. Es wird daher…