…bzw. faktisch nicht vorhanden´) beurteilt hat. Nach den unbestrittenen Darlegungen des Bundesfinanzgerichtes sahen die allgemeinen Versicherungsbedingungen der X Versicherung AG für den vorliegenden Fall eine Mindesttodfallleistung in Höhe von 60% der einbezahlten Nettoprämie vor, welche aber für die vorliegenden Verträge auf lediglich 10% reduziert wurde…
…2011, 2012 und 2013 lässt sich rechnerisch unter Anwendung allgemeiner (im vorliegenden Fall mathematischer) Denkgesetze ableiten, dass in diesen Bescheiden jeweils der - nach Berücksichtigung des im vorangegangenen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid angesetzten Verlustabzuges - verbleibende Rest der ursprünglich in den Jahren 1992 bis 1999 von der Bf erlittenen…
…beantwortet worden sei, sei dem Erstattungsantrag nicht stattzugeben gewesen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen bestehe sehr wohl ein Zusammenhang zwischen dem Verifizierungs- beziehungsweise dem Nachprüfungsverfahren und den Erstattungsanträgen. Die Erstattung wäre für sämtliche Fälle gewährt worden, wenn die indische Zollbehörde die Präferenznachweise bestätigt hätte. Die indische Zollverwaltung…
…von der Bf. selbst vorgebrachte Verweis auf eine gewisse Unschärfe in der Berechnung hat auch in diesem Fall zu gelten. Dass sich aus der Anwendung der Berechnungsmethode nach Punkt 4.5.2 lit. c der VO für Förderungswerber allgemein eklatante Nachteile ergeben haben, die in…
…wo die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung getroffen und die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Nichts anderes kann auch im Verhältnis mit der Schweiz gelten. Das Bundesfinanzgericht hat in gleichgelagerten Fällen als für die Bestimmung des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit wesentliche Entscheidungen…
…Im vorliegenden Fall liege Säumigkeit der Behörde vor, da ein Anbringen bei ihr eingebracht worden sei und dieses Anbringen (Formular „Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe“) eingebracht worden sei und dieses Anbringen als Antrag iSd § 10 FLAG anzusehen sei. Es sei ein allgemeiner Grundsatz des Abgabeverfahrens…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlaßte Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten…
…und Glauben bindet auch das Finanzamt. Er ist zwar nicht konkret in einem Finanzgesetz umschrieben, doch gilt er aber dennoch als allgemeiner Rechtsgedanke und Grundprinzip. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz (wie konkret aufgezeigt: das Finanzamt erkennt Richtigkeiten von Sachverhalten, negiert diese andererseits in anderen Zusammenhängen…
…Verjährungsfrist beträgt gem. § 207 Abs. 2 BAO grundsätzlich ("bei allen übrigen Abgaben") fünf Jahre und beginnt ua. im Falle der Rückforderung zu Unrecht bezogener Beihilfen mit dem Ablauf des Jahres, in dem die rückzufordernden Beihilfen geleistet wurden (§ 208 Abs. 1 lit c BAO). Gemäß § 209…
…EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) die Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Es fallen darunter das Entgelt für aktive Dienstleistungen sowie Ruhegenüsse (bspw VwGH 26.8.2009, 2006/13/0185). Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind dem zuzurechnen…
…werden oft die Menschen die auf solche Schäden reagieren als psychosomatisch hingestellt. Dazu kommt dass es in den meisten Fällen Frauen ab einem Alter von 45 Jahren sind die besonders darunter leiden weil sie viel sensibler reagieren als Männer. Da auch Schwangere sehr empfindlich reagieren…
…Endbesteuerungswirkung (vergleichbar der österreichischen KESt) hätten. Mangels Erzielung veranlagungspflichtiger Einkünfte in Österreich bin ich auch nicht steuerlich vertreten gewesen und habe auf die Aussagen der ausländischen Bankmitarbeiter vertraut." Bescheidbeschwerde: a) Erhebliche Höhe des Vermögens Die Schlussfolgerungen der Behörde, es entspreche "der allgemeinen Lebenserfahrung, dass derjenige…
…€ 2 Mio. beziffert, sowie allgemein in Abrede gestellt, weitere Raten, in diesem Fall zur Abstattung der aushaftenden Abgabenschulden, zahlen zu können. Die aushaftende NoVA macht unstrittig einen lediglich geringen Teil der Gesamtverbindlichkeiten des Bf aus. Einem dahingehenden Vorhalt in der mündlichen Verhandlung wurde damit…
…Sachverhalt nicht bzw. nicht vollständig offengelegt worden sei und es zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen worden sei, dass dadurch Abgaben hinterzogen würden. Nach allgemeiner Lebenserfahrung sei regelmäßig anzunehmen, dass derjenige, der über ein Vermögen verfüge und sich dazu entscheide, dieses statt…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als die Nichtanerkennung des Familienbonus Plus sowie des allgemeinen Behindertenfreibetrages ausschließlich auf Sachverhaltsfeststellungen beruht. Darüber hinaus…
…aufgefordert ("Einleitungsverständigung", Seite 77) und ihm in einem beigeschlossenen Formular, tituliert mit "Rechtsbelehrung für Verdächtige und Beschuldigte eines Finanzstrafverfahrens" eine allgemein gehaltene Belehrung über seine wesentlichen Rechte in dem ihm gegenüber geführten Finanzstrafverfahren erteilt ("Einleitungsverständigung", Seite 78 bis 81). E. Gegen dieses Informationsschreiben der Finanzstrafbehörde…
…sie zur Rechtfertigung aufgefordert ("Einleitungsverständigung", Seite 78) und ihm in einem beigeschlossenen Formular eine allgemein gehaltene Belehrung über seine wesentlichen Rechte in dem ihm gegenüber geführten Finanzstrafverfahren erteilt ("Einleitungsverständigung", Seite 79 bis 82). Diese Belehrung über die Rechte eines belangten Verbandes in einem finanzstrafbehördlichen Verfahren…
…die Prüferin den oa. Sachverhalt fest und würdigte diesen rechtlich wie folgt (siehe die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 21. Oktober 2014, ABNr. ***2***): "Im gegenständlichen Fall sind Tatsachen und Beweismittel, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 (1) BAO begründen, zweifelsfrei durch die im…
…liegt es nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf der Hand, dass die Vermögensveranlagung im Ausland, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, zum Zwecke der Steuervermeidung erfolgt (vgl. auch VwGH 25.2.2015, 2011/13/0003, wonach die Annahme einer Abgabenhinterziehung im Falle des gänzlichen Verschweigens der Vermögenswidmung…
…auf Antrag einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen. Die Entrichtung der Geldstrafe in Teilbeträgen darf nur mit der Maßgabe gestattet werden, dass alle noch aushaftenden Teilbeträge sofort fällig werden, wenn der Bestrafte mit mindestens zwei Ratenzahlungen in Verzug ist (§ 54b Abs 3 VStG 1991).…