…Aufstellung vom 09.06.2024 hinsichtlich Berechnung eines eventuellen Quotenschadens (Beilage ./6) PV durch die Bf. ad) 2. Überwachungspflichten Prokurist P-5 u.a.: Die Bf. sei, wie bereits ausgeführt, zwischen D-1 und D-3 als handelsrechtliche Geschäftsführerin der GmbH im Firmenbuch eingetragen gewesen…
…die auch der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebracht wurde, nach Darstellung des Prüfungsgeschehens und Wiedergabe der in Beschwerde gezogenen Prüfungsfeststellungen und Beschwerdeausführungen den Ausführungen in der Bescheidbeschwerde Folgendes: Ad 1. Sozialversicherungsbeiträge des Geschäftsführers: Im Zuge der Außenprüfung sei die in der Beschwerde angeführte Vereinbarung zwischen der…
… Ad 1) Es gab von Herrn ***Bf*** die generelle Order jedes Guthaben vom Finanzamt abzurufen. Ad 2) Herr ***Bf*** Ad 3) Herr ***Bf*** Sie selbst haben sich am 8.7.2011 den Zugangscode für Finanzonline beim Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln persönlich abgeholt. Aus den Sachverhalten…
…Lohnsteuer wäre zur Gänze zu entrichten gewesen. Ergänzung des Bundesfinanzgerichtes : Im unter Punkt 1.) angeführten Rückstandsausweis (gemeint war wohl eine Rückstandsaufgliederung) waren die nunmehr haftungsgegenständlichen Lohnsteuerschuldigkeiten aufgelistet . In ihrer Stellungnahme (Vorhaltbeantwortung) vom 19.03.2012 führte die Bf. dazu Folgendes aus: Ad 1) Die Bf…
…Lohnsteuer wäre zur Gänze zu entrichten gewesen. Ergänzung des Bundesfinanzgerichtes : Im unter Punkt 1.) angeführten Rückstandsausweis (gemeint war wohl eine Rückstandsaufgliederung) waren die nunmehr haftungsgegenständlichen Lohnsteuerschuldigkeiten aufgelistet . In ihrer Stellungnahme (Vorhaltbeantwortung) vom 19.03.2012 führte die Bf. dazu Folgendes aus: Ad 1) Die Bf…
… 34 Abs. 1 GmbHG und die Verbindlichkeit von Generalversammlungsbeschlüssen ad absurdum führen. Im Übrigen auch jeder andere Vertrag zwischen mehrheitlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft. Die Generalversammlung, die Versammlung "aller" Gesellschafter sei laut Bollenberger, Geschäftsführerhaftung5 2012 das oberste Entscheidungsorgan. Sie hätte die Bestellungskompetenz und das…
…das Bundesfinanzgericht und brachte ergänzend vor: ad Punkt 1: Es sei bereits im Rahmen der Beschwerde vom 28.03.2023 außer Streit gestellt worden, dass die Bf. zwischen D-1 und D-3 als handelsrechtliche Geschäftsführerin der G-1 im Firmenbuch eingetragen gewesen sei. Es…
…sein Verschulden im Sinne des § 13 Abs. 6 VGSG 2005 an der Nichtentrichtung der Abgaben nachzuweisen. Ad Kontoauszug zu N-2 und Teilzahlung: Seitens der G-1 s.r.l. sei ein Betrag von € 6.241,80 mit Valutadatum 30.12.2016, Verwendungszweck Vergnügungssteuer…
…diese Summe? Am Abgabenkonto haften zur Zeit der Erlassung des Haftungsprüfungsvorhaltes EUR 1.853,99 (Aussetzung der Einbringung Konkurs) und EUR 204,94 (Löschung Konkurs) aus. Ad € 2.458,93) Die UVA 03/2008 wurde ursprünglich erklärungsgemäß mit € 2.690,27 eingebucht. Am…
…Außenstelle Klagenfurt, Senat 1 zur GZ: RV/0153K/03 festgestellt wurden. Von diesen Vorgängen hatte A B als Gesellschafter keine Kenntnis. Es erscheint daher nicht nachvollziehbar, warum K J seitens der Finanz aus seiner Geschäftsführerhaftung entlassen wurde, jedoch die durch die Malversationen erzielten verdeckten Gewinnausschüttungen…
…würden. ********** In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bf. mit Schreiben vom 30.9.2016 mit: Ad Fälligkeit aushaftende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Die Lieferverbindlichkeiten zum 1.5.2011 würden € 663.149,46 betragen. Bei branchenüblichen Zahlungszielen von durchschnittlich zwei Wochen sei davon auszugehen…
Betreffend Neuberechnung der Quote sei zu Punkt 1) auszuführen, dass von seiner Seite eine monatlich getrennte Berechnung betreffend den Quotenschaden vorgelegt worden sei, wohingegen die Berechnung des BFG nur eine Gesamtabrechnung für den gesamten Zeitraum ausweise und nicht ersichtlich sei, wie es auf die Abweichungen…
…Mindeststeuer beschränken würden. Einer derartigen Beschwerde wäre sohin der Erfolg verwehrt. Da die Haftungsbeschwerde jedoch von einem berufsmäßigen Parteienvertreter verfasst worden sei, deren Überschrift "Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 1. Juli 2019" laute und sich auf den "Antrag, den Haftungsbescheid aufzuheben" beschränke, werte die Abgabenbehörde…
…40 | 15.07.2010 | Umsatzsteuer | 08/2010 | 814,84 | 15.10.2010 | Umsatzsteuer | 2010 | 1.844,85 | 15.02.2011 | Umsatzsteuer | 2011 | 2.007,43 | 15.02.2012 | Körperschaftsteuer | 2011…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Mit Vorhalt vom 12. September 2018 wurde der Beschwerdeführer (Bf) unter Verweis auf seine Vertreterstellung iSd § 9 BAO sowie die Uneinbringlichkeit der aushaftenden…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Haftungsprüfungsvorhalt vom 02.03.2021 teilte das Finanzamt dem Beschwerdeführer (Bf.) mit, dass auf dem Abgabenkonto der G-1, deren damaliger Geschäftsführer er gewesen sei, Abgaben in Höhe von € 436.058,30…
…3.1. Selbst wenn man L.S. als Vorteilsempfänger ansehen könnte, scheide die Annahme einer verdeckten Ausschüttung mangels Gesellschafterstellung aus. 3.2. Dazu komme noch: Selbst nach Ansicht des Prüfers (und damit des Finanzamtes insgesamt) seien die Mittel der L-GmbH nicht L.S. ad…
…durch das Bundesfinanzgericht) und brachte ergänzend vor: 1. Umsatzsteuerverbindlichkeit: a) Das Vorbringen aus der schriftlichen Rechtfertigung gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG wäre nicht gewürdigt worden. Als Beweis werde dieser Schriftsatz vorgelegt: „ad a) Das gegenständliche Unternehmen wurde im Juli 2007…
…einer Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO seien mehrere Anwälte und Steuerrechtsexperten konsultiert worden, welche auch in die Akten bei diversen Behörden Einsicht genommen und umfangreiche Beurteilungen vorgenommen haben. Den Ausführungen des Finanzamtes, dass das Vorliegen von Aufzeichnungen im Sinne einer laufenden Buchhaltung gemäß § 4 Abs. 1…
…1 und 2. zu bewerten ist. Dementsprechend wäre die ***EF*** als Bürge bzw. Ausfallsbürge im Sinne des § 14 Abs. 1 und 2. heranzuziehen. […]" Mit Schreiben vom 11.5.2021 gab die belangte Behörde folgende Stellungnahme ab: "Ad Punkt I.: Dass die Primärschuldnerin nach derzeitigem…