…14). Nicht abzugsfähig sind daher Bildungsmaßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen (vgl. VwGH 24.6.2004, Zl. 2001/15/0184). Dienen die Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen als auch offensichtlich privaten Bedürfnissen, so reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit alleine noch nicht aus (vgl…
…93/14/0182). Dass dadurch das Erfordernis des homogenen Teilnehmerkreises bei der Bildungsveranstaltung entsprechend relativiert wurde, ergibt sich schon aus der beispielhaften Aufzählung der nunmehr abzugsfähigen Bildungsmaßnahmen (zB HAK-Matura eines Buchhalters, Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten). Ausgeschlossen von der Abzugsfähigkeit sollen nur persönlichkeitsbildende Maßnahmen sein…
…beruflichen Motiven getragen sei, nur einen eingeschränkten Teilnehmerkreis zulasse, eine Nähe zum Lehrerberuf aufweise und der Nutzen für die Lehrertätigkeit konkret dargestellt werde, dann sähe das Bundesfinanzgericht darin steuerlich abzugsfähige Bildungsmaßnahmen (vgl. Erkenntnis des BFG vom 18.03.2015, RV/2100750/2013). Aufgrund der vorgelegten…
…Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24, § 16 Tz 203/5). Durch die Einführung der Z 10 sollen ua auch solche Bildungsmaßnahmen abzugsfähige sein, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im…
…ausgeübte Tätigkeit oder ein abstraktes Berufsbild. Steht die Bildungsmaßnahme in Zusammenhang mit einer bereits ausgeübten Tätigkeit (oder verwandten Tätigkeit), ist gemäß Z 10 die Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung nicht mehr relevant. Durch die Einführung der Z 10 sollen ua auch solche Bildungsmaßnahmen abzugsfähige sein…
…eingefügt. Dadurch sollte die früher bestandene strenge Differenzierung zwischen steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 sollen auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen werden…
…über die dort dargebotenen Themen erhalten wollen (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0009; BFG 22.8.2016, RV/5100162/2011). IdZ liegt eine abzugsfähige Bildungsmaßnahme nur dann vor, wenn sie sich an einen homogenen Teilnehmerkreis richtet (Schubert in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG, 2021, …
…über die dort dargebotenen Themen erhalten wollen (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0009; BFG 22.8.2016, RV/5100162/2011). IdZ liegt eine abzugsfähige Bildungsmaßnahme nur dann vor, wenn sie sich an einen homogenen Teilnehmerkreis richtet (Schubert in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG, 2021, …
…Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Wie sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen…
…GP, 37, ergibt sich, dass im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige Fortbildung anzusehen sind, die nicht spezifisch einer bestimmten beruflichen Tätigkeit, sondern zugleich verschiedenen beruflichen Bereichen dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und…
…20 Tz 21/2, VwGH 6.11.1990, 90/14/0176, und 28.02.1995, 94/14/0154). Nicht abzugsfähig sind daher Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik…
…ob abzugsfähige Werbungskosten gegeben sind, ist die Beantwortung nachstehender Fragen erforderlich: - Welche Tätigkeit wurde im Veranlagungsjahr ausgeübt (kurze Arbeitsplatzbeschreibung)? - Dienten die absolvierten Kurse der Verbesserung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf? - Stehen die Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf. mit dem Ziel einen verwandten Beruf…
…oder verwandten Tätigkeit ist zu sprechen, wenn die vermittelten Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. Es sollen auch "solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort-)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche…
…Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Wie sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen…
…22.9.2005, 2003/14/0090). Wie sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich…
…BlgNR XX. GP, 43 f) ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 2000 nunmehr auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort-)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die…
… VwGH 29.09.2004, 2000/13/0156). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.09.2005, 2003/14/0090 werden auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche…
…Betrag), vorzulegen. Welche Tätigkeit habe der Bf ausgeübt (kurze Arbeitsplatzbeschreibung), wie würden die Bildungsmaßnahmen mit seinem Beruf, einer besseren Position oder dem nächsten Berufswunsch zusammenhängen? Eine umfassende Umschulung zu einem anderen Beruf sei abzugsfähig, wenn in absehbarer Zeit steuerpflichtige Einnahmen erzielt würden. Welche konkreten Maßnahmen…
…als Fortbildungskosten bringt der Bf. ergänzend noch folgende Argumente vor: "Ergänzend erlauben wir uns nochmals darauf hinzuweisen, dass seit dem StRefG "auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene…
…September 2005, 2003/14/0090, ausgesprochen hat, sollen auch "solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort-)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind…