…auch nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so sind die Aufwendungen für im Wohnungsverband…
…Aufwand zu 50% gewinnmindernd anerkannt wurde. Die übrigen betraglich untergeordneten Feststellungen betrafen Aufwendungen für die laut Meinung des Finanzamtes der betriebliche Zusammenhang nicht nachgewiesen werden konnte bzw eine steuerwirksame Geltendmachung nicht zulässig war. Das Finanzamt erließ daraufhin am 11. Oktober 2016 Bescheide über die Wiederaufnahme…
…Polizeistrafen, die unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig waren, fallen nunmehr unter das gesetzliche Abzugsverbot und ist nicht relevant, ob die Strafbescheide vorgelegt wurden bzw eine allfällige betriebliche Veranlassung nachgewiesen wurde. 3.1.8. Reisebüroaufwendungen Gem § 4 Abs 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben…
…auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Das BFG hat erwogen Haushaltsaufwendungen oder Aufwendungen für die Lebensführung sind nach der ausdrücklichen Anordnung des § 20 EStG grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen…
…führte der steuerliche Vertreter aus, dass es sich im gegenständlichen Fall bei den Kosten für das E. um Ausbildungskosten handle und zu 100% Werbungskosten darstellten und daher abzugsfähig seien. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur…
…ua. auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit. Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 1766 BglNr XX. GP, 37, ergibt sich, dass im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige Fortbildung anzusehen sind, die…
…gegenständlichen Streitzeitraum bezahlte die Bf. von ihrem Betriebskonto ("Mietkonto" oder "Betriebskonto") private Ausgaben und Rechnungen für den Betrieb ihres Ehegatten. Diese Ausgaben nahm sie in ihrer Buchhaltung als abzugsfähige Aufwendungen auf. Der Ehegatte der Bf. nutze Räumlichkeiten in Mietobjekten der Bf., ohne ein Mietentgelt zu…
…26.02.2015 die Beschwerde vom 22.01.2015 gegen die Einkommensteuerbescheide 2010 bis 2012 als unbegründet ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen würden…
…1 Z 10 EStG 1988 sind. Der Begriff der "Umschulung" setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat; Kosten der Erstausbildung ohne gleichzeitige oder früher bestehende Berufstätigkeit sind hingegen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung (vgl. VwGH 23.5.2013, 2011/15/0159…
…2017 über die Inanspruchnahme mobiler Dienste (8.800,21 €). Einkommensteuerbescheid 2016 vom 09.01.2018 Mit dem am 09.01.2018 ergangenen Einkommensteuerbescheid 2016 wurden die Aufwendungen für Essen auf Rädern (713,77 €) mit der Begründung nicht anerkannt, dass nicht abzugsfähige Aufwendungen gemäß …
…privat genutzten Badezimmers und zusätzlich geltend gemachte Aufwendungen (Fußböden, Architektenhonorare etc) nicht anerkannt werden. Tz. 3 Festsetzung: Die ho. Betriebsprüfung ist der Ansicht, dass die Umbauarbeiten als privat anzusehen sind, und die im Zusammenhang damit stehenden Vorsteuern nicht als betrieblich abzugsfähig anzuerkennen sind." In der…
…1 Zif. 2 lit. a EStG 1988 nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Liegt der Familienwohnsitz des StPfl (iSd § 4 der PendlerVO) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, können die unvermeidbaren (Mehr)Aufwendungen für die Unterbringung, wie zB die Wohnung am Beschäftigungsort (vgl. VwGH 23.5…
…ableitbaren Aufteilungsverbot nicht abzugsfähig sind, wurde der Antrag auf Anerkennung dieser Werbungskosten nicht weiter aufrecht erhalten. Reisespesen Die beantragten Kosten (Wiener Linien, Taxi, Fahrscheine) iHv 77,50 Euro (2008) und 9 Euro (2009) konnten nicht anerkannt werden, da die berufliche Veranlassung der Aufwendungen nicht nachgewiesen…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Lösung der Frage, ob die beantragten Aufwendungen steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben/Werbungskosten, respektive Umschulungskosten, darstellen…
…Februar 2022 teilte die belangte Behörde dem Bf. mit, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines "Privatsekretärs" nicht abzugsfähige Aufwendungen im Sinne des § 20 EStG darstellten, während Kosten einer Sachwalterschaft im Zuge einer Behinderung als außergewöhnliche Belastungen Berücksichtigung finden können und nicht um das…
…seien daher nicht abzugsfähig. Begründung: Gem. § 11 Abs. 1 Z 4 KStG würden die Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbers von Kapitalanteilen im Sinne des § 10, soweit sie zum Betriebsvermögen zählen, als Betriebsausgaben gelten. Nicht abgezogen werden dürfen Geldbeschaffungs- und Nebenkosten sowie Aufwendungen…
…und ist eine Veranlassung durch die Berufstätigkeit nicht festzustellen, liegen insgesamt keine abziehbaren Aufwendungen vor (vgl. VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226, mwN). Dass gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abzugsfähige Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes…
…somit monatlich Euro 306,00, als Werbungskosten steuerlich absetzbar seien. Die diesen Betrag übersteigenden Kosten würden nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung darstellen. Hinsichtlich der Baustellen in ***Baustelle 2*** und am ***Baustelle 3*** führte das Finanzamt aus, dass nur im ersten Monat für die täglichen…
…und VwGH 23.5.2013, 2011/15/0159, mwN). Abzugsfähig sind Aufwendungen, die zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen. Ob der Wille des Steuerpflichtigen darauf gerichtet ist, sich eine neue Einkunftsquelle durch die Ausübung eines anderen Berufes…
…Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen - die bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. Aufwendungen für die Sportausübung gehören grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen im Sinne der vorhin zitierten Bestimmung [vgl…