…Die Herstellungskosten wurden - wie unter dem Sachverhalt erläutert - mit € 300.000,00 geschätzt. Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Zubau (ABCGasse 7) Gemäß § 7 Abs 1 EStG 1988 sind abnutzbare Wirtschaftsgüter gleichmäßig auf ihre Nutzungsdauer abzuschreiben. Für Gebäude, die der Erzielung von Einkünften dienen…
…§ 7 und 8 EStG 1988) in Bezug auf nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende abnutzbare Wirtschaftsgüter zählen gemäß § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988 zu den Werbungskosten. Gemäß § 7 Abs 1 EStG 1988 sind bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung…
…dass die zitierte Entscheidung des VwGH bzw. die Kommentare von abnutzbarem Anlagevermögen ausgehen würden. Es werde die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer ins Spiel gebracht. Die Rz 4796 EStR würden klarstellen, dass handgeknüpfte Teppiche nur dann abnutzbare Wirtschaftsgüter seien, wenn sie begangen und somit dadurch einer…
…sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung. Nach § 13 EStG 1988 in der für den vorliegenden Fall anzuwenden Fassung können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 Euro nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). …
…Wandbilder würden sich im Büro im Dachgeschoß befinden, der Weinkühlschrank sowie der Hochdruckreiniger wären für den Innenhof angeschafft worden. Nach Ansicht der Betriebsprüfung würde es sich bei Wandbildern (= Kunstwerken) um nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln. Die Abschreibung werde daher für den Prüfungszeitraum hinzugerechnet…
…vom 15.10.2019 an den Beschwerdeführer wurde wie folgt ausgeführt: "1. Eine Absetzung für Abnutzung iSd § 16 EStG 1988 kann nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter angesetzt werden. Wie errechnen sich die von Ihnen als Basis angesetzten 723.426,20 €? Die Amtspartei geht davon aus…
…abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Z 8 lit. b EStG 1988 sind bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebes die einzelnen Wirtschaftsgüter…
… 7 Abs. 1 EStG 1988: Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für…
…5 EStG 1988 idF des Verfahrenszeitraumes sind in das Anlagevermögen eines Gewerbebetriebes eingelegte abnutzbare Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zum Betriebsvermögen anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde…
…13 EStG können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 € nicht übersteigen (= geringwertiges Wirtschaftsgut). § 13 EStG 1988 betrifft nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Nur abnutzbare Wirtschaftsgüter sind sofort absetzbar. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter…
…1988. 3.1.1.6. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Der Bf. begehrte in seiner ESt-Erklärung 2002 Kosten iHv 343,79 € für geringfügige Wirtschaftsgüter. Gemäß § 13 EStG 1988 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das…
…nicht abnutzbares Anlagevermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Der Teilwert ist nach § 6 Z 1 leg. cit. jener objektive Wert, den der Erwerber des gesamten Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen…
…Wie sich aus § 7 Abs. 1 EStG 1988 ergibt, kommt eine Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter in Betracht. Diese Geige stellt kein Wirtschaftsgut dar, deren Wert durch Benutzung bzw. Zeitablauf allmählich aufgezehrt wird. In der Literatur wird…
…Rechtsprechung die Auffassung vertritt, Geigen dieser Art, die im Konzertalltag im Gebrauch sind, seien - im Regelfall auf eine Restnutzungsdauer von 100 Jahren abschreibbare - abnutzbare Wirtschaftsgüter (vgl. im Anschluss an die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des BFH vom 26. Jänner 2001, VI R 26/98…
…wenn abnutzbare Wirtschaftsgüter (ausgenommen Gebäude) mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren für einen Zeitraum von mehr als der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, Grundstücke, Gebäude und andere abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mehr als zehn Jahren für zumindest zehn Jahre Zwecken…
…eines Betriebes, kann der Gewinnfreibetrag nur bei Ermittlung des Gewinnes dieses Betriebes berücksichtigt werden. (3) Begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1 Z 3 sind: 1. Nicht unter Abs. 4 fallende abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die…
…10 Rz 5). Die Regierungsvorlage zum AbÄG 2014 (24 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP) sah nur abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren als begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des § 10 Abs 3 EStG vor…
…eines Betriebes, kann der Gewinnfreibetrag nur bei Ermittlung des Gewinnes dieses Betriebes berücksichtigt werden. (3) Begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1 Z 3 sind: 1. Nicht unter Abs. 4 fallende abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die…
…abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Betriebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb oder die Betriebsstätte der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 dient. Dabei gelten Wirtschaftsgüter…
…eines Betriebes, kann der Gewinnfreibetrag nur bei Ermittlung des Gewinnes dieses Betriebes berücksichtigt werden. (3) Begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1 Z 3 sind: 1. Nicht unter Abs. 4 fallende abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die…