…209 Abs. 1 BAO. Zur Frage, ob nach außen erkennbare Amtshandlungen im Feststellungsverfahren Verlängerungshandlungen für das davon abgeleitete Einkommensteuerverfahren (oder für ein davon abgeleitetes anderes Feststellungsverfahren und dieses wiederum für ein abgeleitetes Einkommensteuerverfahren) sind, besteht einhellige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Für viele etwa: VwGH 22. 11…
…da an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Für das Einkommensteuerverfahren (abgeleitetes Verfahren) sind die Feststellungen aus dem Feststellungsverfahren daher insoweit maßgeblich und etwaige Einwendungen sind im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorzubringen. Die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben und eines Gewinnfreibetrages stehen ohne Zweifel mit…
…daher verwehrt sei, die Rechtskraft der Entscheidung des BFG dadurch auszuhebeln, dass sie nunmehr auf ein bereits vorliegendes, aus den Lohnzetteln abgeleitetes Ergebnis abstelle. Zudem könne nicht jede Amtshandlung die Verjährungsfrist verlängern. Es seien [von der belangten Behörde] lediglich untaugliche Amtshandlungen gesetzt worden, die keinen…
…den streitgegenständlichen Zeitraum auf Grund von Scheinrechnungen Verluste erklärt. Diese mit den oben genannten Bescheiden als unrechtmäßig beurteilten Verluste waren zunächst in den von den vorher erlassenen Grundlagenbescheiden abgeleiteten Einkommensteuerbescheiden bei den einzelnen Mitunternehmern einkommenswirksam berücksichtigt worden. Aufgrund der nunmehrigen Grundlagenbescheide vom 9.11.2011…
…dass Sachverhalte, die - im gegenständlichen Fall - erst im Rahmen einer nachgelagerten Außenprüfung auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften neu hervorkommen und zur Erlassung von neuen Sachbescheiden führen, auch auf Ebene der abgeleiteten Einkommensteuerverfahren berücksichtigt werden können. Dies selbstverständlich nicht nur zum Nachteil, sondern auch zum Vorteil des…
…im Feststellungsbescheid zu erfassen sind, können nicht im abgeleiteten Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters berücksichtigt werden (vgl. Ritz BAO5 Kommentar, § 188 Tz 11 mit Hinweis auf VwGH 93/14/0039, 96/15/0198). Die im Feststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sind im Einkommensteuerverfahren wegen der in § 192 BAO normierten…
…§ 295 BAO erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Geras zu Steuernummer StnX3 vom 11.11.2014´ Damit sind die Bescheide ausreichend begründet - es ist nicht Aufgabe im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren, die Begründung im Feststellungsverfahren zu wiederholen (siehe insbesondere…
…spricht auch sonst nichts. Die Bestandteile der Aktenlage sind auf unbedenkliche Weise in den Akt gekommen. Die inhaltliche Richtigkeit der Feststellungsbescheide, an die hier in den abgeleiteten Einkommensteuerverfahren Bindung besteht, kann und darf bei der vorliegenden Entscheidung über die Beschwerde vom 31. März 2015 nicht…
…Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist." Nach außen erkennbare Amtshandlungen im Zuge eines Feststellungsverfahrens haben auch auf das abgeleitete Einkommensteuerverfahren verjährungsfristverlängernde Wirkung (vgl. Ellinger et al., Anm…
…im Sinne des § 209 Abs.1 2. Satz BAO verlängerte sich die Verjährungsfrist bis zum Ablauf des Jahres 2013. Weitere nach außen erkennbare Amtshandlungen im Feststellungsverfahren der DVM II für abgeleitete Einkommensteuerverfahren derjenigen Jahre, in denen die Beteiligung bestand: BP-Beginn 2006, Vorhalte der Systemprüfung…
…Die Behörde sehe entgegen der Meinung des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen in der Feststellung des Vorliegens eines Nichtbescheides durch den UFSS (Entscheidung vom 20.10.2009) keine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 BAO hinsichtlich des "abgeleiteten" Einkommensteuerverfahrens. Vielmehr mute die Behörde dem Bf…
…wobei auf Grund der Geschäftsverteilung des BFG, die im Sinne einer möglichst unkomplizierten und zufallsgesteuerten Aktenzuteilung grundsätzlich keine Zusammenfassung der Zuständigkeit für Feststellungsverfahren und abgeleitete Einkommensteuerverfahren oder für Verfahren von (Ehe)Partnern oder für inhaltlich zusammenhängende Verfahren vorsieht, und der hieraus resultierenden Einstellungen des die…
…beurteilen.“ Somit resultiert aus der Nichtanführung von hinterzogenen Einkünften bzw. Einkünfteanteilen im Spruch des Einkünftefeststellungsbescheides für 2003 betreffend E GmbH & atypisch stille Gesellschafter vom 13.12.2011 keine Bindungswirkung für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren für 2003 dergestalt, dass zwingend vom Nichtvorliegen hinterzogener Abgaben auszugehen wäre. Konsequenz…
…Nichtigkeit (Unwirksamkeit) des angefochtenen ´Bescheides´, führt zu keinem amtswegigen Vorgehen gemäß § 295 Abs. 1 BAO in den abgeleiteten Einkommensteuerverfahren der Beteiligten für dieses Jahr. Für derartige Fälle ist für eine beteiligte Person nur die Möglichkeit einer Antragstellung gemäß § 295 Abs. 4 BAO innerhalb eines Jahres…
…Im von diesem Feststellungsverfahren abgeleiteten Einkommensteuerverfahren des Bf erging am 03.03.2021 eine Beschwerdevorentscheidung (über die Beschwerde vom 04.11.2011 - Anm.), in welcher der og. Nicht-Feststellungsbescheid unberücksichtigt blieb. 3. Am 12.05.2022 erließ die Abgabenbehörde im Einkommensteuerverfahren des Bf einen gem…
…Vergleich zu Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO, welche gemäß § 192 BAO Bindungswirkung für die abgeleiteten Einkommensteuerverfahren entfalten, offenbart den grundlegenden Unterschied zum hier vorliegenden Fall. Denn mit der Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden geht die Parteistellung der Einkommen- bzw Körperschaftsteuersubjekte im Feststellungsverfahren einher, wodurch etwaige Einwendungen gegen Feststellungsbescheide…
…damit, dass aufgrund der im Grundlagenverfahren durch die Betriebsprüferin erfolgten Verlängerungshandlungen, ohne diese jedoch näher zu präzisieren, im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren keine Bemessungs-(Festsetzungs-)Verjährung gemäß § 207 Abs 1 BAO eingetreten sei. Im Vorlageantrag vom 1. August 2013 wurde zu den im Grundlagenverfahren erfolgten Verlängerungshandlung gerügt…
…wobei auf Grund der Geschäftsverteilung des BFG, die im Sinne einer möglichst unkomplizierten und zufallsgesteuerten Aktenzuteilung grundsätzlich keine Zusammenfassung der Zuständigkeit für Feststellungsverfahren und abgeleitete Einkommensteuerverfahren oder für Verfahren von (Ehe)Partnern oder für inhaltlich zusammenhängende Verfahren vorsieht, und der hieraus resultierenden Einstellungen des die…
…letzter Absatz). 10. In Entsprechung dieser Anträge forderte die beisitzende Richterin und Berichterstatterin die Akten des Finanzamtes an und lud die genannten Zeugen vor, insbesondere auch um in den von Feststellungsbescheiden abgeleiteten Einkommensteuerverfahren zu erörtern, ob die Feststellungsbescheide wirksam erlassen wurden, da nach Ritz (Ritz…
…die - als Amtshandlungen iSd § 209 Abs. 1 BAO im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren des Beschwerdeführers zu qualifizierenden - im Jahr 2017 vorgenommenen Prüfungshandlungen und Schlussbesprechung (am 19. Dezember 2017) im Feststellungsverfahren der "Gesellschaft-A um ein weiteres Jahr bis Ende 2018 verlängert. Der bekämpfte Einkommensteuerbescheid für 2009 erging…