…Juli 2010 bis zum 19. Oktober 2010 und in der Zeit vom 28. Februar 2012 bis zum 27. März 2012, seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 der Bundesabgabenordnung (BAO) die Einreichung der Einkommensteuer-Jahreserklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 bis…
…zur Abgabe einer Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr durch das Finanzamt), einzureichenden Abgabenerklärungen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände – nach Maßgabe der Abgabenvorschriften – vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Die allgemeinen Grenzen der (abgabenrechtlichen) Offenlegungspflicht ergeben sich grundsätzlich aus der Geeignetheit, der Möglichkeit…
…AB sowie des Schriftführers SF, zu Recht erkannt: X ist schuldig, er hat, ohne den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Stadt vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…verpflichtet gewesen wäre, nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres sein Welteinkommen in Österreich aufgrund des inländischen Wohnsitzes und der Ansässigkeit in Österreich im Streitjahr zu erklären. Da er dies unterlassen habe und damit eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt habe, sei eine (objektive) Abgabenverkürzung eingetreten. Es sei daher…
…RV/7300031/2024 Unmittelbarer Täter im Sinn des § 11 erster Fall FinStrG - und daher auch Mittäter - kann nur derjenige sein, den eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht trifft. Im Fall der Bevollmächtigung eines steuerlichen Vertreters (§ 83 BAO) durch den Abgabenpflichtigen kommt auch der steuerliche Vertreter als…
…jeweils € 4,08) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie b) in den Jahren 2011 und 2012, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 Abs…
…dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann…
…gehalten und sich damit abgefunden hat, dass er, indem er die Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 2013 bis 2015 nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen eingebracht hat, abgabenrechtliche Offenlegungspflichten verletzt und damit auch die subjektive Tatseite des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG verwirklicht hat.…
…Da er dies unterlassen habe, habe er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt. Eine Offenlegung der Bezüge sei weder durch die Abgabe einer Steuererklärung noch auf andere Weise erfolgt. Das diesbezügliche Vorbringen der Beschwerde stelle eine beweislose Schutzbehauptung dar und sei zudem offenkundig widersprüchlich zur Vorhaltsbeantwortung vom…
…Da er dies unterlassen habe, habe er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt. Eine Offenlegung der Bezüge sei weder durch die Abgabe einer Steuererklärung noch auf andere Weise erfolgt. Das diesbezügliche Vorbringen der Beschwerde stelle eine beweislose Schutzbehauptung dar und sei zudem offenkundig widersprüchlich zur Vorhaltsbeantwortung vom…
…Abgabenhinterziehungen [ergänze: im Rückfall] nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG iVm § 41 FinStrG begangen, sowie b.) seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 BAO durch die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2007, 2008, 2010 bis 2012 verletzt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…
…als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen eines Unternehmers, - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des Unternehmers (hier: der B-GmbH) verletzt, indem er wider besseres Wissen als Geschäftsführer entgegen der obgenannten Verpflichtung zur zeitgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die…
…dass er, indem er die Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 2011 bis 2013 nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. der jeweils bescheidmäßig verlängerten Fristen eingebracht hat, abgabenrechtliche Offenlegungspflichten verletzt und damit auch die subjektive Tatseite des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Wenn…
…die subjektive Tatseite der Hinterziehung erfüllt, die dem Beitragstäter auch zuzurechnen ist. Soweit die steuerliche Vertretung dazu anführt, die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht könne nur der verletzen, den diese Pflicht treffe und es habe im vorliegenden Fall überhaupt niemand eine Abgabe hinterzogen, weil der Mitarbeiter durch die…
…die subjektive Tatseite der Hinterziehung erfüllt, die dem Beitragstäter auch zuzurechnen ist. Soweit die steuerliche Vertretung dazu anführt, die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht könne nur der verletzen, den diese Pflicht treffe und es habe im vorliegenden Fall überhaupt niemand eine Abgabe hinterzogen, weil der Dieb nicht hinterziehe…
…Ra 2021/16/0097: Unmittelbarer Täter im Sinn des § 11 erster Fall FinStrG - und daher auch Mittäter - kann nur derjenige sein, den eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht trifft. Im Fall der Bevollmächtigung eines steuerlichen Vertreters (§ 83 BAO) durch den Abgabenpflichtigen kommt auch der steuerliche Vertreter…
…Nachweis war ein nachgeschriebenes Fahrtenbuch. Der BF hat jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dieses Fahrtenbuch nachträglich verfasst wurde, wodurch er gegen die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 BAO verstoßen hat. Zudem hat er in diesem Fahrtenbuch auch noch frei erfundene Kilometerstände eingetragen, um dessen vermeintliche Authentizität…
…dass unmittelbarer Täter im Sinn des § 11 erster Fall FinStrG - und daher auch Mittäter - nur derjenige sein kann, den eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht trifft. Im Fall der Bevollmächtigung eines steuerlichen Vertreters (§ 83 BAO) durch den Abgabenpflichtigen kommt auch der steuerliche Vertreter als unmittelbarer Täter…
…mehr als 7 Jahre bestand. Die Berechnung dieser Prognose geht von der Annahme steuerlicher Gutschriften in den verlustreichen Jahren aus und somit geplant von Steuerersparnissen. Tz 4) Rechtliche Würdigung a) Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht Aus Sicht der Außenprüfung wurde die abgabenbehördliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem. …
…mehr als 7 Jahre bestand. Die Berechnung dieser Prognose geht von der Annahme steuerlicher Gutschriften in den verlustreichen Jahren aus und somit geplant von Steuerersparnissen. Tz 4) Rechtliche Würdigung a) Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht Aus Sicht der Außenprüfung wurde die abgabenbehördliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem. …