…und das gegen den Beschwerdeführer (Bf.) wegen des Verdachtes, er habe als (abgabenrechtlich verantwortlicher) Geschäftsführer der Firma Fa im genannten Amtsbereich vorsätzlich Lohnsteuer (L) für 10 und 11/2012 und 05 bis 08/2013 iHv. € 17.561,55 (davon € 4.706,14 für…
…geb. 1986, schuldig erkannt, er habe in Wien als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der **F** GmbH, Zweigniederlassung in Österreich, vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer 01/2019 in Höhe von € 199,42 Umsatzsteuer 02/2019 in Höhe von € 16.845,74…
…vom ***Datum***, ***GZ***, wurde sachverhaltsmäßig festgestellt, dass der Antragsteller faktischer Geschäftsführer und abgabenrechtlich Verantwortlicher u.a. der ***GmbH1*** war und ihm die entsprechenden Beträge aus verdeckten Ausschüttungen iZm. Scheinrechnungen zugeflossen sind. Dazu ist im Urteil auf Seite 45 ff. als Feststellungen zu den schuldspruchsgegenständlichen Taten…
…schuldig erkannt, er habe als Komplementär und abgabenrechtlich Verantwortlicher der ***Bf2*** vorsätzlich A. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2017 von € 3.609,08 Umsatzsteuer 2019 von € 23.455,92 Umsatzsteuer 2020 von € 2.187,78…
…1***, eine Selbstanzeige beim Finanzamt FA mit folgendem Inhalt erstattet: In seiner Funktion als Geschäftsführer und abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma ***2*** möchte er folgende Tatsachen der Behörde in Form einer Selbstanzeige offenlegen: Seine Firma würde Bäder an private Kunden vertreiben und installieren. Nach Erledigung der…
…selbst Schwarzgeld kassiert. Im Jahr 2015 hat der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin keine Bargeldzahlungen von Kunden entgegengenommen. Mit Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 04.11.2022, GZ ***124***, wurden Herr ***GF*** als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher iSd § 2 Abs. 1 VbVG iVm § 28a FinStrG…
…Strafnummer/Geschäftszahl FV-001 133 036, wurden I.) der Beschuldigte B.C. für schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer und abgabenrechtlich Verantwortlicher der A-GmbH vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, sohin der Bestimmung des § 119 BAO zuwidergehandelt, nämlich durch Nichtabgabe der Umsatzsteuersteuererklärungen für…
…19***, wurde der Bf. schuldig erkannt 1) er habe als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma ***22*** Transport KG vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern…
…yyyyy und yyyy1 wurde A, geb. xxxx, nach durchgeführter mündlicher Verhandlung für schuldig befunden, er habe als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der B-GmbH, FNbbb, im Amtsbereich des damaligen Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr am 18. "Oktober" 2014 [tatsächlich richtig siehe laut Begründungsteil, Absatz 2…
…a FinStrG für schuldig erkannt, er habe in Wien als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher der X-GmbH vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 01-12/2016 in…
…vom 12. April 2017 wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Herr Dr. A. B. ist schuldig, als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Dr. A. B. und C. B. GnbR vorsätzlich die Umsatzsteuervorauszahlung Februar 2014 in Höhe von € 67.137,07…
…Mit diesem Erkenntnis wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher der R-GmbH Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 01/2012 in Höhe von € 3.929,45, an Umsatzsteuer für 02/2012 in Höhe von € 8.261…
…€ 1.500,00 an. Es würden ihn Sorgepflichten für drei Kinder treffen. Der Bf. sei vom 02.06.2006 bis zu der am 12.11.2013 erfolgten Löschung unbeschränkt haftender Gesellschafter und abgabenrechtlich Verantwortlicher der im Firmenbuch unter FN ***** erfassten S. K. KEG gewesen…
…2012 wurde der Bf schuldig erkannt, als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher der X.GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für 2007 in Höhe von € 10.820,50 zu bewirken versucht zu haben, indem er eine unrichtige Umsatzsteuererklärung…
…des Finanzstrafgesetzes für schuldig befunden worden, als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher der GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für 2007 in Höhe von € 10.820,50 zu bewirken versucht zu haben, indem er eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben…
…Einzelbeamten) des genannten Finanzamtes als Finanzstrafbehörde vom 1. August 2013 wurde der Bf. für schuldig erkannt, als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma D-GmbH im do. Amtsbereich vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat November 2010 iHv. € 32.767,99…
…März 2009, Az. 1112 , das Konkursverfahren eröffnet worden war und deren unbeschränkt haftender Gesellschafter und abgabenrechtlich Verantwortlicher der Beschwerdeführer von Oktober 1997 bis März 2009 gewesen ist, war laut Tz. 1 f des über die Prüfung erstellten Berichtes (Bl. 1 bis 17 des Strafaktes) festgestellt…
…als abgabenrechtlich Verantwortlicher der A GmbH & Co KG, StNr. 34, [ergänze: sowie als Abgabepflichtiger, StNr. 56, und als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma B GmbH, StNr. 78], in OI, somit im Amtsbereich des genannten Finanzamtes, vorsätzlich 1) und gewerbsmäßig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…in seiner Abwesenheit durchgeführter mündlicher Verhandlung schuldig gesprochen worden, weil er vorsätzlich und gewerbsmäßig im Amtsbereich des Finanzamtes Z unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht als abgabenrechtlich Verantwortlicher der B-D Gesellschaft nach bürgerlichem Recht bzw. als Abgabepflichtiger betreffend das Veranlagungsjahr 2000 eine Verkürzung…
…strafbestimmende Wertbetrag beläuft sich hier auf € 348.730,31. II. Weiters bestand der Verdacht, dass ***Bf1*** als Geschäftsführer und abgabenrechtlich Verantwortlicher der **A-GmbH** und der Verband, die **A-GmbH** vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind im gegenständlichen Abgabenzeitraum 2017 bis 2020 nicht…