…1, 56 Abs. 2 FinStrG iVm § 108 Abs. 1 und 2 BAO zufolge bis zum Ablauf des 7. Jänner 2014 erstreckenden (Monats-)Frist des § 145 Abs. 1 FinStrG, und zwar mit (schriftlichem) Anbringen vom 21. Jänner 2014 erstmals Einspruch gegen die Strafverfügung vom 25. November…
…der Zeitpunkt des Wegfalls dieses Hindernisses im Einzelfall. Anderenfalls ließe sich nicht feststellen, für welche dieser vielen Fristversäumnisse (unter Einbeziehung der Anträge auf Restitution in die Wiedereinsetzungsgründe) die 3-Monats- Frist für die Wiedereinsetzungsanträge eingehalten worden sei. Zu den grundlegenden Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung gehöre…
…im Einzelfall. Andererseits ließ sich nicht feststellen, für welche dieser über 150 Fristversäumnisse (unter Einbeziehung der Anträge auf Restitution in die Wiedereinsetzungsgründe) die 3-Monats- Frist für die Wiedereinsetzungsanträge eingehalten wurde. Zu den grundlegenden Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung gehört, dass die Partei "verhindert" war, ihr notwendig…
…am 13. 3. 2018 zugestellt. Innerhalb eines Monats, also bis Montag, 15. 4. 2018 (§ 108 Abs. 2 BAO i. V. m. § 108 Abs. 3 BAO), wurde Vorlageantrag nicht gestellt. Der Vorlageantrag wurde - zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag - nach Ablauf der Frist am 17. 5. 2018 gestellt…
…mit 18.01.2022 arbeitnehmerseitig und weist einen rückwirkenden Überlassungsbeginn mit 01.09.2021 auf. Warum die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte 6-Monats-Frist erst mit Jahresbeginn 2023 zu laufen beginnen hätte sollen, wurde von diesem bislang nicht erläutert. Es steht daher im Raum…
…auf den Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit für Berichtigungen iSd § 16 UStG sei keine Unterscheidung in abgeführte oder nicht abgeführte Umsatzsteuerbeträge möglich. Das Finanzamt für Großbetriebe erließ keine Beschwerdevorentscheidung und legte die Beschwerde innerhalb der 3-Monats-Frist am 16. April 2025 dem Bundesfinanzgericht vor. Das Bundesfinanzgericht…
…dass die Wohnung beibehalten werden soll. Hier bietet sich nach Meinung des Autors an, auf die Sechs-Monatsfrist des § 26 BAO für den gewöhnlichen Aufenthalt zurückzugreifen. Beim dritten Tatbestandselement kann bei einer restriktiven und rein wortlautorientierten Auslegung keine Frage nach einer zulässigen zeitlichen Nutzungsdauer auftreten…
…Am Unternehmensstandort der Bf. in Zypern existiere eine zeitliche Verfestigung, wobei die Sechs-Monats-Frist für diese feste Geschäftseinrichtung schon längst überschritten worden sei. 5. Die Bf. habe während des gesamten Prüfungszeitraumes in Zypern wiederkehrende wirtschaftliche Tätigkeiten und somit eine begründete Voraussetzung für eine Betriebsstätte…
…dass es nicht ins Leere geht. Der Vorlageantrag (gleichbedeutend: Antrag auf die Entscheidung über die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht) ist das einzige, gegen eine Beschwerdevorentscheidung vorgesehene Rechtsmittel. Der (hier rechtzeitig innerhalb der Ein-Monats-Frist eingebrachte) Vorlageantrag bewirkte, dass die Beschwerde des Bf. vom 30…
…oder Berufung der einschreitenden Rechtsanwältin gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Rechtsanwaltsordnung (RAO) auf die ihr vom Bf. erteilte Bevollmächtigung. 2.) Angaben zur Beurteilung des Ablaufes der Sechs-Monats-Frist. Mit Schreiben vom 10. April 2024, beim Bundesfinanzgericht per Telefax eingebracht am 10. April 2024…
…weil dem stV die Versäumnis der Frist erst durch den Beschluss des BFG vom 05.05.2022, eingelangt am 11.05.2022 bekannt geworden sei und der Antrag folglich innerhalb der 3-Monats-Frist gestellt worden sei. Hinsichtlich der Bescheide Einkommen- und Umsatzsteuer 2011 - 2018…
…Die in § 26 Abs. EStG normierte 6-Monats-Frist sei nicht überschritten worden. Für die Dauer der Dienstzuteilung seien pauschal Telefonkosten in Höhe von 45 Euro geltend gemacht worden, da sich durch die längere berufliche Auswärtstätigkeit notwendige private Dinge aus der Ferne nur durch über…
…Der PKW sei am 6. April 2018 nach Österreich verbracht worden. Unter Berücksichtigung der 1-Monats-Frist (Frist nach Verbringung innerhalb deren die Fahrzeuge in Österreich angemeldet werden müssen) hätte die Beschwerdeführerin das Fahrzeug seit 7. Mai 2018 in Österreich verwendet, weshalb die Kraftfahrzeugsteuer für…
…Einkommensteuerverfahren um jeweils eigenständige Verfahren handle), wobei dieser abschließende Bescheid am 19.12.2006 zugestellt worden und daher am 19.1.2007 in Rechtskraft erwachsen sei. Obendrein sei die 3-Monats-Frist für den Wiederaufnahmeantrag (berechnet ab dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller nachweislich vom…
…Die gesetzlich vorgesehene Monatsfrist sei nicht eingehalten worden, die Überschreitung betrage 14 Tage. Der Beschwerdeschrift entgegnend führte die belangte Behörde weiter aus, dass im Postausgangsbuch sowie im Postaufgabebuch zum Datum 21.12.2012 zwei verschiedene Schreiben an das Finanzamt Wien 9/18/19 ersichtlich seien…
…2.2012, RV/1201-W/11). Ebenso ist nicht zu untersuchen, ob die innerhalb der letzten sechs Monate nicht fristgerecht entrichtete Abgabenschuldigkeit dem Grunde und der Höhe nach nicht nur formell, sondern auch sachlich zu Recht besteht (VwGH 27.9.1994, 91/17/0019; VwGH…
…Beschwerde vom März 2025 am 28. April 2025 dem Bundesfinanzgericht vor, d.h. innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 262 Abs. 2 BAO betreffend Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung. Das Finanzamt Österreich setzte in dem an die Erbinnen von Bf1 erlassenen Einkommensteuerbescheid 2024 unter St.Nr. ***BF1StNr1*…
…des Abweisungsbescheides vom 31.01.2025 und der Beschwerdevorentscheidung vom 25.02.2025 ausdrücklich Thema war, zumal zu diesem Zeitpunkt die Sendungsverfolgung noch möglich gewesen wäre (3-Monats-Frist). Die vom Beschwerdeführer als Beweismittel vorgelegte Rechnung weist lediglich einen Aufgabezeitpunkt eines Dokuments und eine Sendungsverfolgungsnummer…
…drei Monaten. Wird dagegen nach Abschluss der Berufsausbildung vor Vollendung des 26. Lebensjahres der Präsenz(Zivil)dienst geleistet, besteht kein Anspruch. Die Leistung des Präsenz(Zivil)dienstes innerhalb der 3-Monats-Frist hebt den Anspruch auf Familienbeihilfe auf. Die lit. e leg. cit. normiert für…
…in einem Folgejahr die Entstehung des Anspruches nicht zu verschieben vermag bzw. nicht bewirke, dass die (damalige) Sechs-Monats-Frist für die (rechtzeitige) Einbringung des Erstattungsantrages später zu laufen beginne. Die Abgrenzungsproblematik zwischen Vorsteuererstattungs- und Umsatzsteuerveranlagungsverfahren wurde dort nicht näher erörtert, weshalb sich weitergehende Ausführungen…