IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gabriele Antonie Hecht, Gardegasse 2 Tür 7, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 24. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
…der Zuwendungsbegriff gem. § 27 Abs 5 Z 7 EStG 1988 im konkreten Fall deshalb nicht erfüllt ist, da Zuwendungen einer Stiftung dann nicht unter die Zuwendungsbesteuerung gemäß § 27 Abs 5 Z 7 EStG 1988 fallen, wenn die Stiftung Vermögen mit der Auflage erhält, monatlich eine…
…3 Z 2 lit. b EStG 1988 mit dem Betrag zu bewerten sei, der dafür aufgewendet werden hätte müssen. Betreffend das Jahr 2022 sei die Zuwendungsbesteuerung bis zum 13. Oktober 2022 vorzunehmen, da die Liegenschaft samt dem Gebäude am 14. Oktober 2022 veräußert worden sei…
…vorgeschrieben. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage liegt bei. Zur weiteren Begründung dieser Rechtsansicht wird auf den schriftlichen Vorhalt vom 24.2.2010 und den BP Bericht vom 8.9.2010 zur St.Nr. ***5*** - ***AA*** Immobilienverwaltung GmbH - verwiesen." BMGL für die Zuwendungsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 5…
…3 KStG übersteigen. Eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer (iSd EAS 1931 vom 21.9.2001) gehe daher ins Leere. Im Grundsatz stelle die Zwischensteuer lediglich eine Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten dar (StiftR 2009, Rz 89). Werden Einkünfte iSd…
… 15 Abs. 3 EStG. Das den Nachkommen überlassene Nutzungsrecht sei eine Zuwendung im Sinne des § 1 und 2 ErbStG. Eine Zuwendungsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 EStG sei daher nicht zulässig. Die Abgabenbehörde legte die Berufung ohne Erlassung…
…nach § 29 Abs 1 Ts 2 EStG KEINE steuerpflichtigen Einkünfte) - Vgl zB VwGH17, 21982. 1696/80. Vgl Prechtl, Privatstiftung als Vorerbe. Zuwendungsbesteuerung bei Eintritt des Nacherbfalls", SWK 2007, S 534ff, Petritz/Remold, Umfasst der Zuwendungsbegrif iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG Pflichtteilsansprüche sowie Nacherbfälle"…
…die Bf. nach Ansicht der Richterin die Stiftungseingangswerte anrechnen. Fraglich ist, in welcher Höhe dies möglich ist. Die Amtspartei führte diesbezüglich im Vorlagebericht vom 30.12.2024 aus, dass die Übertragung des Restvermögens an die Letztbegünstigten einer Zuwendungsbesteuerung unterliege. Bei Anwendung des § 27 Abs. 5…
…Personen halbsatz- oder endbesteuert sind, ist die Privatstiftung bislang steuerfrei gestellt, da mit jeder Zuwendungsbesteuerung das der natürlichen Person für unmittelbar erzielte Einkünfte entsprechende Steuerniveau erreicht wird. Einen Steuervorteil hat dieses System für Privatstiftungen und ihre Begünstigten insofern ausgelöst, als im Falle längerfristig thesaurierter steuerfrei…
…können. Die Stiftungsräte hätten keinerlei Ermessen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunktes der Ausschüttungen. Den jederzeitig uneingeschränkt möglichen Zugriff durch die Begünstigten auf das Vermögen beweise auch der von LL GmbH ausgearbeitete Vorschlag einer Zuwendungsbesteuerung. In eventu erfolge die Darstellung sämtlicher Gründe, aus denen hervorgehe…
…Die Verteilung des Vermögens bei Auflösung der Stiftung wird stets wie eine Zuwendung an den oder die Letztbegünstigten behandelt. Der Letztbegünstigte (grundsätzlich auch der Stifter) wird daher steuerlich gleich wie ein Begünstigter behandelt und es kommen die steuerlichen Bestimmungen der Zuwendungsbesteuerung zur Anwendung. D.h…
…erfolgt (§ 27 iVm §§ 93 ff EStG 1988). Der Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzugs bestimmt sich im Rahmen der Zuwendungsbesteuerung nach der tatsächlichen Vermögensübertragung an den Letztbegünstigen (§ 19 EStG 1988). Im vorliegenden Sachverhalt erfolgte der Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes nach dem Zugang des zulässigen Widerrufs gemäß § 35 Abs. 2…
…Vermietung, einzelne Kapitaleinkünfte und sonstige Einkünfte) sollten sich deshalb an der Besteuerung von (österreichischen) Kapitalgesellschaften (34% KöSt) orientieren und damit zusammen mit der Zuwendungsbesteuerung (25% KESt) in etwa dem damaligen Spitzeneinkommenssatz entsprechen. Halbsatz- und endbesteuerte Einkünfte natürlicher Personen wurden ursprünglich bei der Privatstiftung steuerfrei gestellt…
…überhöhte Anschaffungs-, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten anfallen) dies in der Regel zur Liebhaberei führen wird. Anzumerken bleibt, dass es für die Zuwendungsbesteuerung beim Vorteilsempfänger nicht von Relevanz ist, ob auf Ebene der Körperschaft mangels Entgeltlichkeit (=wegen Zuwendungsabsicht) oder wegen Liebhaberei keine Einkunftsquelle vorliegt, sondern ein dem…
…erfolgt (§ 27 iVm §§ 93 ff EStG 1988). Der Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzugs bestimmt sich im Rahmen der Zuwendungsbesteuerung nach der tatsächlichen Vermögensübertragung an den Letztbegünstigen (§ 19 EStG 1988). Im vorliegenden Sachverhalt erfolgte der Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes nach dem Zugang des zulässigen Widerrufs gemäß § 35 Abs. 2…
…Die Verteilung des Vermögens bei Auflösung der Stiftung wird stets wie eine Zuwendung an den oder die Letztbegünstigten behandelt. Der Letztbegünstigte (grundsätzlich auch der Stifter) wird daher steuerlich gleich wie ein Begünstigter behandelt und es kommen die steuerlichen Bestimmungen der Zuwendungsbesteuerung zur Anwendung. D.h…
…zugunsten HX aus der Widmung der Liegenschaft 2008 an die Privatstiftung ist für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft der Privatstiftung in Bezug auf dieses Mietverhältnis völlig irrelevant. Bei Schlagendwerdung des Vorkaufsrechtes käme es höchstens zu einer Zuwendungsbesteuerung, wenn ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen würde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. November 2024 betreffend Einkommensteuer 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Six in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch B, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (vormals Finanzamt Wien 6/7/15) vom 21. Oktober…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 11. November 2010 zu Recht erkannt: Der…