…angezeigt. Inhalt des Vertrages war die Einräumung der Dienstbarkeit des Zuwendungsfruchtgenussrechtes durch den Gesellschafter als Alleineigentümer der Liegenschaft hinsichtlich nachfolgender Bestandsverträge: Bestandvertrag vom 13.7.2000 (Bestandrecht bis zum 31.12.2025) für die Y Bestandvertrag vom 14.3.2000 (Bestandrecht bis zum 31.12…
…für diese Zuwendung die Schenkungssteuer gemäß §§ 8 Abs. 3, 28 ErbStG 1955 mit € 33.443.938,75 vor. Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt berechnet: Gemeiner Wert der zugewendeten Stückaktien: € 735.030.059,27 abzüglich Wert des Fruchtgenussrechtes: € 66.151.283,30 =…
…der, den Wert dieses Fruchtgenussrechtes übersteigende, Teil der Zuwendung, der Schenkungssteuer unterliegt. Gemäß ihren- vorstehend aufgezeigten- Einlassungen in der Berufungsschrift, sei im Hinblick auf den, im Abgaberecht zu beachtenden, Grundsatz von Treu und Glauben (§ 114 Abs.1 BAO), von einer Zuwendung einer KÖR auszugehen, die…
…nicht verbücherten, nicht abgesicherten und auf 15 Jahre befristeten Fruchtgenussrechts verzichtet. Sollte tatsächlich Geld geflossen sein, so stellt dies für das Gericht eine Zuwendung familiärer Art dar und hält somit ebenfalls einem Fremdvergleich nicht stand. Daher ist bereits aus diesem Grund die Entgeltlichkeit, welche Voraussetzung…
…Juli 2018 eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen, die die Kritikpunkte beseitigen sollte. Hier noch ein paar Anmerkungen dazu: - Die entgeltliche Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenussrechtes entspricht wirtschaftlich einer Untervermietung. - Bemängelt wurde die Einräumung eines lebenslänglichen Fruchtgenussrechtes. Wir haben die Laufzeit nun auf 10 Jahre angepasst, weil dies auch ertragsteuerlich…
…Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Zuwendung heranzuziehen seien, die in der Regel dem gemeinen Wert zuzüglich allfälliger Nebenkosten der Anschaffung (zB Grunderwerbsteuer, Gebühren) entsprächen. Betreffend die von der Stifterin in die Bf. als Nachstiftung eingebrachten Zinshäuser habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und die daraus…
…mit dem Fruchtgenussrecht maßgebend. Bezüglich des anrechenbaren Stiftungseingangswertes sei ebenfalls der Vorbehalt des Fruchtgenusses zu berücksichtigen, weil nach § 15 Abs. 3 Z 1 lit. a EStG 1988 der Betrag anzusetzen wäre, der für die Ermittlung von Einkünften bei der Stifterin im Zeitpunkt der Zuwendung maßgeblich…
…Ing. T*****-Baugesellschaft m.b.H. trägt daher das gesamte wirtschaftliche Risiko der gegenständlichen, vom Fruchtgenussrecht umfassten Liegenschaft." Alle mit der jeweils gegenständlichen "Hausliegenschaft" und der Nutzung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Lasten trägt die Dipl. Ing. T*****- Baugesellschaft m.b.H. Insbesondere trägt sie…
…Beibehaltung der Nutzung zugunsten des Bf. Abweichend von den Literaturbeispielen erfolge hier keine vom Schenkungsgegenstand unabhängige Einräumung eines Fruchtgenußrechtes, sondern werde der Schenkungsgegenstand abzüglich der Nutzung geschenkt, was der Bf als rein unentgeltliche Zuwendung ansieht. Auch in den vom Bf in Zukunft aufzuwendenden Leistungen (Instandhaltung…
…das Entgelt abgegolten werden solle. Die Bf hätte, wie schon der Oberste Gerichtshof in vorstehender Entscheidung klargestellt hätte - mangels erfolgter Übertragung (Vorbehalt) an sie - nicht über das Fruchtgenussrecht disponieren und sohin nicht leisten (zuwenden) können. Gemäß § 15 Abs 3 GebG 1957 seien u.a. Rechtsgeschäfte…
…vom Beschwerdeführer vereinnahmt wurden und von diesem auch als solche in seinen Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen erklärt wurden. Insoweit steht nach Ansicht des Gerichtes zweifelsfrei fest, dass das vom Beschwerdeführer im Vertrag an den Sohn eingeräumte Zuwendungsfruchtgenussrecht, vom Sohn nicht in der vereinbarten Form ausgeübt wurde…
…000 zum Übergabestichtag + € 1.450.482,43 nachschüssige Leistungen). Der Wert der Zuwendung beträgt somit € 1.085.969,55 (Gemeiner Wert € 2.736.451,97 abzüglich Gegenleistung von € 150.000,00 und Wert des Fruchtgenussrechtes von € 1.500.482,42)…
…verbücherten Fruchtgenussrechts auf Lebzeiten - in rechtlicher abgesicherter Position nachträglich einer erheblichen Zahlungsverpflichtung zustimmt. Aus diesem Grund ist die nachträgliche Vereinbarung "Substanzabgeltung Fruchtgenuss" steuerlich nicht anzuerkennen. Die gegenständliche Vereinbarung über die Zahlung einer Substanzabgeltung ist daher nicht Ausdruck einer wirtschaftlichen Tätigkeit, sondern stellt sich als Zuwendung…
…verbücherten Fruchtgenussrechts auf Lebzeiten - in rechtlicher abgesicherter Position nachträglich einer erheblichen Zahlungsverpflichtung zustimmt. Aus diesem Grund ist die nachträgliche Vereinbarung "Substanzabgeltung Fruchtgenuss" steuerlich nicht anzuerkennen. Die gegenständliche Vereinbarung über die Zahlung einer Substanzabgeltung ist daher nicht Ausdruck einer wirtschaftlichen Tätigkeit, sondern stellt sich als Zuwendung…
…für Reparaturrücklagen zu bezahlen oder sich an sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung, Instandhaltung usw des Hauses zu beteiligen. Das gegenständliche Fruchtgenussrecht wurde im Grundbuch eingetragen. In Punkt 7.3 des Vertrages wurde vereinbart, dass sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen…
…April 2020 wurde dieser Antrag vom 17. April 2020 korrigiert und ausgeführt, dass die Eltern ihrer Tochter das befristete Fruchtgenussrecht schenkungsweise eingeräumt hätten und diese daher ab inklusive Jänner 2019 als Vermieterin der Wohnung anzusehen sei. Mit Bescheid gemäß § 92 Abs. 1 BAO vom 5…
…diesem Grund wird für die Zuwendung die Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 9 Schenkungssteuergesetz geltend gemacht. ... IX. Verwertung Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen darüber, dass mit einer allfälligen Übergabe oder Veräußerung der Fruchtgenussliegenschaft das Fruchtgenussrecht jedenfalls endet und die Fruchtgenussberechtigte aus einem daraus erzielten…
…in Höhe von € 637.000,00 abgegolten wurde. Im Prüfungsverfahren wurde bereits eingewendet, dass die Ablöse des Wohnrechtes vergleichbar der Ablöse eines Fruchtgenussrechtes sei und daher nicht einkommensteuerpflichtig wäre. Die EStR seien erst 2006 nach Verwirklichung des Sachverhaltes geändert worden und die Steuerbarkeit der…
…ein ausschließliches, uneingeschränktes und lebenslanges Fruchtgenussrecht zugunsten der Übergeber (Eltern von ***Gesellschafterin1***) sowie ein grundbücherlich sichergestelltes Belastungs- und Veräußerungsverbot bestehe. Mit dem angefochtenen Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 01-12/2014 vom 19.12.2016 (OZ 6) zog das Finanzamt die Bf. zur Haftung…
…seines Sohnes ***S2***. Gemäß § 5 lit a und b des Übergabsvertrages (tit: "Gegenleistung") räumen die Übernehmer (***S1*** und ***S2***) dem Übergeber (Bf) das unentgeltliche und lebenslange Fruchtgenussrecht an den ihnen übergebenen Liegenschaften ein. Weiters verpflichten sich die Übernehmer zur Sicherung des Familienvermögens die ihnen übertragenen…