…die Finanzstrafbehörden ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Gemäß § 138 Abs. 2 lit. a FinStrG hat der Spruch, soweit er nicht auf Einstellung lautet, die Bezeichnung der Tat, die als erwiesen angenommen wird, zu enthalten. Der Beschuldigte wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt 9…
…Ansicht des Spruchsenates die Zuständigkeit des Gerichtes gegeben ist, bildet daher, gleichgültig, ob die Erledigung als Anordnung, Verfügung oder als Bescheid bezeichnet ist, keine das Verfahren beendende Entscheidung, sondern eine verfahrensleitende Anordnung (§152 Abs. 1 FinStrG). Über die gerichtliche Zuständigkeit in Abgrenzung zur Zuständigkeit der…
…der vom Spruchsenat solcherart abzuändernde, auszudehnende oder auch einzuschränkende finanzstrafrechtliche Vorwurf an den Beschuldigten in objektiver und auch subjektiver Hinsicht beweisbar und liegen nicht etwa Gründe für eine Strafausschließung oder Strafaufhebung vor, ist auch mit einem Schuld- und Strafausspruch vorzugehen. Die Zuständigkeit des Spruchsenates ginge…
…**V2** und Beantragung des Spruchsenates für die ***Bf3*** vom 9.11.2022 Mit Fax vom 15.9.2022 wurde die Vollmachtsübernahme durch Dr. **V2** bekannt gegeben und mit weiterem Fax vom 9.11.2022 die Zuständigkeit des Spruchsenates beantragt. Vermerk der Finanzstrafbehörde vom 10.11…
…eigene Organisationseinheit Teams Strafsachen eingerichtet, welchen ein örtlicher Zuständigkeitsbereich zugewiesen wird. Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Teams Strafsachen 1 - 18 richtet sich nach den ihnen zugeordneten politischen Bezirken. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich nach dem Standort des zuständigen Spruchsenats. Es ist gem. Punkt 2.1 jenes…
…den Abgabepflichtigen, die X-GmbH, vertreten habe. Das Erkenntnis des Spruchsenats gründe sich am festgestellten Sachverhalt auf die Feststellungen der Betriebsprüfung im Bericht vom 11.1.2012. Es werde im Erkenntnis weiters ausgeführt: "Eine Verprobung der Einnahmeaufzeichnungen mit den Kreditkartenabrechnungen der Funkzentrale ergab, dass der…
…gegen Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden stützt sich nunmehr auf Art 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG, wonach u.a. durch Bundesgesetz eine sonstige Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. Eine "Verhaltensbeschwerde…
…Da die Verkürzungen der oben genannten Umsatzsteuervorauszahlungen nicht Gegenstand des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens waren, fällt eine erstmalige finanzstrafrechtliche Beurteilung nicht in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, weshalb diesem Beschwerdebegehren nicht gefolgt werden konnte. Zu Schuldspruch c) des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates: Wenn der Amtsbeauftragte mit der gegenständlichen…
…Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Aufgrund dessen erfolgte in Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens am 2. Jänner 2012 eine Stellungnahme des Amtsbeauftragten gemäß § 124 Abs. 2 FinStrG samt Aktenvorlage an den Spruchsenat. Zur subjektiven Tatseite merkte der Spruchsenat an: Da der Beschuldigte jedenfalls…
…wurde daher nach Ansicht des BFG zu Recht vorgeschrieben. Dafür spricht auch, dass gegen diese Umsatzsteuervorschreibung kein Rechtsmittel erhoben wurde und wie sich aus dem Akteninhalt ergibt, die Abgaben letztlich auch entrichtet wurden. Da von einer Steuerpflicht auszugehen ist, bleibt die Zuständigkeit des Spruchsenates bestehen…
…schließen könnte, so fehlten Feststellungen darüber, welche die innere Tatseite des Beschwerdeführers betreffen. Der Spruchsenat habe sich hinsichtlich der jeweiligen Geschäftszweige der gegenständlichen Firmen keine Gedanken gemacht. Letzteres könne auch dem Beschwerdeführer nicht als Vorwurf im Hinblick auf ein mögliches vorsätzliches Verhalten gemacht werden. Aus…
…470 und 471 bis 492), zur Post gegeben jeweils am 13. Februar 2019 (Finanzstrafakt, Bl. 493) hat Mag. Heinz Bauer für den Beschuldigten fristgerecht gegen die Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG vom Dezember 2018 (Pkt. A, B, C) Beschwerde erhoben und eine…
…Zuständigkeit eingeleitet und von der Staatsanwaltschaft Graz die Auskunfterteilung über Bankkonten und Bankgeschäfte nach §§ 109, Z4, 116 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 und Abs. 4 StPO angeordnet worden. Diese Anordnung sei vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden [tatsächlich wurde festgestellt, dass die diesbezüglichen Beschlüsse des…
…bestehen für das Bundesfinanzgericht keine Bedenken, seine Entscheidung auch ohne mündliche Verhandlung zu fällen. Über die Beschwerden wurde erwogen: 1. Zur Frage der Zuständigkeit des die bekämpften Anordnungen erlassen habenden Spruchsenatsvorsitzenden: 1.1. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Finanzamt Graz-Stadt nach…
…Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung bestimmter Räumlichkeiten nach Beweismitteln in der gegenständlichen Finanzstrafsache] auf eine Vermutung stützten, die sich auch durch die rechtwidrigen "Durchsuchungshandlungen" nicht als wahr erwiesen habe. In den Bescheiden [Anordnungen] sei ausgeführt, dass "auf Grund des derzeitigen Verfahrensstandes von einer gerichtlichen Zuständigkeit…
…gewesen, wäre vor Ergehen der Entscheidung des Spruchsenates eine Delegierung der Finanzstrafsache aus Gründen der Zweckmäßigkeit an das Zollamt Linz Wels nach § 60 FinStrG durch das Bundesministerium für Finanzen erfolgt. Eine solche Delegierung hat aber der Aktenlage nach nicht stattgefunden. 3. Zur sachlichen Zuständigkeit: Gemäß …
…dem Spruch unklar bleibende Aspekt der Identität des anordnenden Organes unter Hinzufügung der Begründung der Anordnung geklärt ist, weil in dieser jeweils ausdrücklich tatsächlich auf den Vorsitzenden des Spruchsenates Bezug genommen wird ("Die Zuständigkeit des Vorsitzenden des Spruchsenates zur Ausstellung dieser Anordnung ergibt sich ……
…nicht strafbar ist (§ 82 Abs. 3 lit. b und c FinStrG). Angesichts des verbleibenden strafbestimmenden Wertbetrages von jedenfalls nicht mehr als € 33.000,00 sei die Zuständigkeit des Spruchsenates für die nach §§ 56 Abs. 4 Z 3 und 61 Abs. 1 FinStrG verbundenen Finanzstrafverfahren…
…wäre davon auszugehen, dass [Erlöse bzw. Umsätze] von zumindest 20% des erklärten Umsatzes in die Buchhaltung keinen Eingang gefunden hätten. Der strafbestimmende Wertbetrag betrage mehr als € 50.000,00. Die Zuständigkeit des Spruchsenates [vermutlich gemeint: des Spruchsenatsvorsitzenden] gründe sich auf § 58 Abs. 2 FinStrG…
…gegen Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden stützt sich nunmehr auf Art 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG, wonach u.a. durch Bundesgesetz eine sonstige Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze vorgesehen werden kann. Ebenso kann…