…eine Maßnahmenbeschwerde im Zusammenhang mit einer am am 17. Mai 2017 erfolgten Kontrolle der Baustelle an der Anschrift YYY durch Organe der Finanzpolizei, Team 08, als Organe des (ehemaligen) Finanzamtes Wien 2/20/21/22 erhoben, weil 1. seine Mitarbeiter von den Finanzpolizisten bei dieser…
…drei Arbeitstagen nach Verhängung eines Zahlungstopps bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Erlegung einer Sicherheit nach § 34 Abs. 4 LSD-BG zu beantragen hatte, widrigenfalls der Zahlungsstopp außer Kraft getreten ist, sowie die Bezirksverwaltungsbehörde wiederum darüber innerhalb von vier Wochen ab Einlangen des Antrages zu entscheiden hatte…
… BFG 12. 7. 2016, RV/7103175/2016). Revisionsnichtzulassung Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG und Art. 133 Abs. 9 B-VG i. V. m. § 25a VwGG eine (ordentliche) Revision nicht zulässig, da die Frage der Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Vorlage…
…begründen. Das besagt vielmehr, dass auch bei Maßnahmenbeschwerden vor Fällung einer Sachentscheidung zu prüfen hat, ob durch die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im konkreten Fall eine Möglichkeit der Verletzung von subjektiven Rechten des Beschwerdeführers vorliegt. Dies wird aber immer dann zu verneinen sein…
…den Verwaltungsgerichten den Überblick zu erleichtern. Hieraus wurde in der Literatur geschlossen (siehe bei Urban-Kompek, Zur Zuständigkeitsfrage des BFG bei fehlender Beschwerdevorentscheidung, SWK 2018, 97), dass entgegen der älteren Rechtsprechung des BFG ein fehlerhafter Vorlagebericht vom Verwaltungsgericht auch nicht zurückzuweisen ist. Dem ist beizupflichten.…
…§ 106 Rz 6 mwN). Im Anwendungsbereich des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, also im Falle eines kriminalpolizeilichen Handelns in Ausübung der Sicherheitspolizei (§ 3 SPG), käme bei ausgeübter (rechtswidriger) unmittelbarer sicherheitspolizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß § 88 Abs. 1 SPG eine Maßnahmenbeschwerde an ein Landesverwaltungsgericht und bei Menschen, die sich…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
…man eine Bindung des Bundesfinanzgerichtes annehmen, würde dies bedeuten, dass eine Partei des Verfahrens (das FA) über die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes (seine Entscheidungspflicht) und durch eine gesetzwidrige Beschwerdevorlage den Beginn der Entscheidungsfrist (§ 291 Abs. 1 2. Satz BAO idgF.) bestimmen könnte. Entscheidungszuständigkeit des BFG bzw…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
…deklariere. Damit sei die bei jeder Kontrolle angewandte antizipierende Haltung manifestiert und nachweisbar, was im Rahmen der Beweiswürdigung des BFG berücksichtigt werden möge. Bei den weiteren Beilagen handle es sich ausschließlich um Angaben und Dokumentationen, die nicht Gegenstand der Maßnahmenbeschwerde, sondern des eigentlichen Beschlagnahmeverfahrens seien…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
…Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2014 hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes (BFG) aus, dass dem Bundesfinanzgericht die Entscheidungen über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 bis 3 B-VG (also auch über die Maßnahmenbeschwerden nach Art. 130 Abs…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
… 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine…
…der Glücksspielgeräte ergangenen Beschlagnahmebescheid nicht umfasst war. Eine Verfahrenseinstellung aufgrund einer ergangenen Entscheidung im Hauptverfahren war daher nicht in Betracht zu ziehen. Zur nunmehrigen Zuständigkeit des BFG für die Entscheidung über diese Maßnahmenbeschwerde war auf die folgenden gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen: Gemäß Art. 130 Abs…
…lag nicht vor, da dieser von dem zur Beschlagnahme der Glücksspielgeräte ergangenen Beschlagnahmebescheid der BH-WU vom 4.6.2012 nicht umfasst war. Im Zusammenhang mit der für die Rechtsmittelentscheidung nunmehrigen Zuständigkeit des BFG waren insbesondere die folgenden gesetzlichen Bestimmungen maßgebend: Gemäß Art. 130 Abs…
…ist § 299 BAO lex posterior und lex specialis. Die Bestimmungen des § 148 Abs. 4 BAO sowie § 299 BAO sind jedenfalls aber gleichrangig. Einer der letzten Beschlüsse des BFG vom 18.10.2018, RS/7100025/2018, zeigt, welche Rechtshaltung innerhalb der Finanzverwaltung bei Anträgen nach § 299…