…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist die Frage der Zulässigkeit der steuerfreien Behandlung von Zuschlägen iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mehrdienstleistungen (in der Folge kurz: MDL) der Landeslehrpersonen…
…Im verwiesenen Bericht bzw. der Niederschrift wird u.a. ausgeführt, dass die steuerfreie Behandlung von "Zuschlägen" nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Vergütung von MDLen als unrichtig moniert wurde. Vor dem Hintergrund der unmittelbar vor der Bescheiderlassung durchgeführten Außenprüfung bringt die…
…vom 9. Jänner 2024 aufgefordert, die Arbeitszeitnachweise für sämtliche Mitarbeiter vorzulegen und die Überstunden, für die im Sinne des VwGH-Erkenntnisses steuerbegünstigte Zuschläge zu Recht gewährt wurden, kenntlich zu machen, da nach den Ermittlungsergebnissen des Finanzamtes aus den vorgelegten Aufzeichnungen nicht zu ersehen sei, an…
…dieser Malus aus unionsrechtlichen Gründen nicht anzusetzen sei (EuGH vom 7.4.2011, C-402/09, Tatu). Gleiches gelte für den NoVA-Zuschlag nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 (VwGH 25.5.2004, 2004/15/0061) bei Eigenimporten von gebrauchten Fahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat…
…lt. Firmenbuch am 30.08.2011), mit sämtlichen damit verbundenen Aufgaben betraut wurde, jedoch keine Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum DG-Beitrag und Kommunalsteuer) bezahlte, wurde eine Nachrechnung in Höhe von € 4000,-/Monat in Form einer Feststellung erfasst. Da es sich, wie bereits erwähnt, um…
…verfolgte die in der Stellungnahme vom 23.9.2022 behauptete Erbringung von "Beratungsleistungen" durch den Beschwerdeführer an die von ihm als Geschäftsführer vertretene Primärschuldnerin in Form einer "Personalgestellung" unschwer erkennbar allein den Zweck, Dienstgeberbeiträge samt Zuschläge für diese Tätigkeit zu vermeiden. Hinsichtlich der Gesellschafter-Geschäftsführer…
…März 2010 betreffend Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum Jänner 2007 bis Jänner 2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…mit Urteil vom 29. April 2004 zur Aktenzahl Rs. C-387/01 entscheiden habe, dass kein Zuschlag zur NoVA verrechnet werden dürfe, wenn ein Fahrzeug im Zuge einer Übersiedlung oder eines Eigenimports nach Österreich eingeführt werde. Gerade das treffe hier zu. Er habe das gegenständliche…
…Mitgliedsstaat durch eine Privatperson der Erhebung einer Zusatzabgabe entgegenstehe. Der Zuschlag von 20 % auf die Normverbrauchsgrundabgabe sei eine derartige Zusatzabgabe. Es werde daher begehrt den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding im angefochtenen Umfang aufzuheben sowie gemäß § 212a BAO die Einhebung des in Streit stehenden…
…FA St. Veit Wolfsberg, vertreten durch Y, vom 12.08.2013 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückerstattung des Nova-Zuschlages gemäß § 6a NoVAG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Mai 2002, Zahl: 000/0000/7/1997, betreffend Zuschlag gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. August 2014 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19, vom 08.08.2013, betreffend die Zurückweisung des Antrages auf Rückerstattung des NOVA-Zuschlages gem. § 6a NoVAG 1991 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
…| 146.600,06 | 144.508,26 | 163.964,67 | 126.808,57 Anmerkung Richter: Strittig ist gegenständlich nicht die Zurechnung dieser Beträge, sondern die damit in Zusammenhang stehenden Zuschläge zur Körperschaftsteuer. Mit Feststellungsbescheiden Gruppenträger 2012, 2013 und 2014 jeweils vom 27…
…sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen, soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert. Vorweg ist festzuhalten, dass ein Zuschlag im Sinne des § 22 Abs. 3 KStG auch dann zulässig ist, wenn der strittige Aufwand nicht als Betriebsausgabe gerechnet wurde…
…habe der Antrag auf Festsetzung des Zuschlages für den Zeitraum Juli 1999 bis Dezember 2002 (Anm.: dieser datiert vom 16.12.2004 und ist am 21.12.2004 bei der belangten Behörde eingegangen) diese Wirkung nicht gehabt. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 19.4…
…April 2016, RV1100391/2013, führe zwingend zur Korrektur der genannten Passivposten 2006 bis 2009 durch entsprechende Zuschläge, um den korrekten Totalgewinn herzustellen und einen unrichtigen Bilanzansatz durch einen richtigen zu ersetzen. Das erste noch nicht verjährte Jahr sei das Jahr 2012. Nach dem Normzweck des…
…von der oben angeführten Entscheidung des EuGH Kenntnis erlangt. 3. Es werde daher beantragt, die Normverbrauchsabgabe ohne NOVA-Malus Zuschlag zu berechnen und festzusetzen. Mit Bescheid vom 9. Oktober 2013 wurde der Antrag vom 23. Juli 2013 betreffend Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Normverbrauchsabgabe gemäß …
…neu]***), ***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 2. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 (nunmehr zuständig: Finanzamt Österreich) vom 24. Mai 2018 betreffend Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2016 Steuernummer ***BFStNr*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…den Bf maßgebliche Berechnungsmethode des NoVA-Prozentsatzes berücksichtigt den Verbrauch des jeweiligen Fahrzeuges. Eine vom Bf behauptete Unionsrechtswidrigkeit der NoVA-Grundabgabe liegt daher nicht vor, auch sonst ist keine Rechtswidrigkeit der Vorgangsweise des Finanzamtes zu erkennen.. b) 20%-Zuschlag zur NoVA-Grundabgabe Nach § 6 Abs…
…Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 6. Juli 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. Juni 2023 betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2019 bis 2021, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…