Sachverhalt Artikel IX "Bilanz, Beteiligung an Gewinn und Verlust, Arbeitsleistung" des undatierten Gesellschaftsvertrags-Zusammenschlussvertrags, der am 19.9.2012 bei der Abgabenbehörde eingegangen ist, regelt unter anderem folgendes: Punkt 1: In Punkt 1 ist geregelt, dass Mag. VN NN für die Mitarbeit im Apothekenunternehmen einen…
…A) gegründet hatte. Der Bf übertrug lt. Zusammenschlussvertrag vom 11.11.2015 insbesondere alle in der (innerhalb von 9 Monaten) zu erstellenden Bilanz dargestellten aktiven und passiven Vermögenswerte, den mangels steuerlicher Anschaffungskosten nicht bilanzierten Patientenstock und Firmenwert sowie Arbeits- und Dienstverhältnisse mit Mitarbeitern. Er hielt…
…kurz FA) an, dass für einzelne atypisch stille Gesellschafter bzw Zusammenschlussverträge die Gesellschaftsteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht worden seien. Der sich nach ihren Berechnungen ergebende verkürzte Abgabenbetrag betrage € 31.995,67 (Tranche I/2007 und Tranche II/2007). Als Anlage wurde dem Finanzamt eine Aufstellung…
…gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Aufgrund des Zusammenschlussvertrages vom 30. März 2010 haben sich mit Wirkung zum 1. August 2009 Frau Bf. als…
…30.09.2009 ein Einzelunternehmen als Facharzt für A. Mit Zusammenschlussvertrag vom 10.06.2010 wurde das Einzelunternehmen rückwirkend zum 30.09.2009 (= Zusammenschlussstichtag) als Sacheinlage gegen eine Beteiligung von 60% an die GruppenpraxisOG übertragen. 2. Mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom 12.04.2011 wurde…
…der Bescheidbegründung. (10) Die belangte Behörde ergänzte am 3.11.2011 die Bescheidbegründung folgendermaßen: Ein Zusammenschluss iSd UmgrStG liege vor, wenn Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf Grundlage eines schriftlichen Zusammenschlussvertrages und einer Zusammenschlussbilanz einer Personengesellschaft tatsächlich übertragen wird (§ 23 Abs 1 UmgrStG). Gemäß …
…in Worten: Euro fünfundsiebzigtausend) zur Stärkung der Eigenkapitalstruktur des Beteiligungsnehmers zur Verfügung. 3.2 Eine Nachschussverpflichtung des Beteiligungsgebers besteht nicht. 3.3 Der Zusammenschluss erfolgt als Verkehrswertzusammenschluss mit Buchwertfortführung (Quotenverschiebung) auf Grundlage der als Anlage /3.3 diesem Zusammenschlussvertrag angeschlossenen Zusammenschlussbilanz zum 31.03.2006…
…und wurde am 21.02.2020 ins Firmenbuch eingetragen. Mit Zusammenschlussvertrag vom 15.03.2022 hat sich die Gesellschaft rückwirkend zum 30.06.2021 mit der ***XYZ KG*** zu einer atypisch stillen Gesellschaft zusammengeschlossen. Die Gesellschafter-Geschäftsführerinnen der Bf. waren im beschwerdegegenständlichen Jahr 2021 ***Name…
…Als Zusammenschlussstichtag wird der 1.1.2012 angeführt, für diesen Tag wurde auch die Zusammenschlussbilanz aufgestellt. Im Zusammenschlussvertrag ist unter Punkt V folgendes vereinbart: "Die Gesellschafter leisten nachstehende Bareinlagen bzw. bringen nachfolgende Betreibsvermögenswerde ein. Übertragen wird der Betrieb der APO als begünstigtes Vermögen nach UmgsStG…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…vier Gesellschafter in der Tranche 2 und je ein Gesellschafter in den Tranchen 3 und 4) sowie die Zeichnungsscheine samt den Zusammenschlussverträgen und die Zusammenschlussbilanzen zu den genannten Stichtagen dem FA übermittelt. Vom FA wurde in der Folge ein entsprechender Gewinnfeststellungsakt unter der Bezeichnung "UB…
…das einen sehr ähnlich gelagerten Sachverhalt zum Inhalt hatte. Auch dort wurden die Einlagen von einigen atypisch stillen Gesellschaftern, die mit einem Zusammenschlussvertrag neu zu einer atypisch stillen Gesellschaft hinzukamen, nicht zur Gänze innerhalb der Neunmonatsfrist eingezahlt. In der Folge wurde sowohl vom FA als…
…einen ihrer Beteiligung entsprechenden Gewinnanteil erhalten haben habe; eine andere Feststellung sei lebensfremd; dass der steuerliche Zusammenschlussvertrag erst per 14.10.2016 abgeschlossen wurde, liege in der Natur der Sache. Da das BFG Zweifel am Umstand hatte, ob der Berater auch über eine aufrechte Zustellvollmacht…
…Zusammenschlussvertrag vom TT.1.2020 beteiligte sich eine GmbH & Co KG rückwirkend ab TT.4.2019 als atypisch stille Gesellschafterin an der Bf. Geschäftstätigkeit der Mitunternehmerschaft ist die Entwicklung von Arzneimitteln, prä- und klinische Forschung und medizinische Grundlagenforschung. Unternehmensrechtlich hat die Bf mit dem Zusammenschlussvertrag…
…Steuern" ausmache. Am 7. Oktober 2011 erfolgte eine Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft (I AG) - unter anderem zur unterschiedlichen Regelung des § 2 des Zusammenschlussvertrages. Einerseits sei die Errechnung der Beteiligungsquote aus der Relation zwischen Einlagebetrag und Verkehrswert des Unternehmens geregelt, welche sowohl für den Gewinn…
…der Außenprüfung erfolgte am 7. Oktober 2011 auch eine Einvernahme des Vorstandes der Beteiligungsnehmerin (I AG) - unter anderem zur unterschiedlichen Regelung des § 2 des Zusammenschlussvertrages. Einerseits sei die Errechnung der Beteiligungsquote aus der Relation zwischen Einlagebetrag und Verkehrswert des Unternehmens geregelt, welche sowohl für den…
…ebenso wie die Themen Art. IV UmgrStG und § 24 BAO - zur Begründung des vorliegenden Beschlusses des BFG aber dahingestellt bleiben. Die atypisch stille Beteiligung wurde mit Zusammenschlussvertrag vom 29.9.2006 rückwirkend zum 31.12.2005 (Art. IV UmgrStG - Zusammenschluss, was natürlich nur bei Bestehen…
…eingebrachten Betriebes (Einzelunternehmens) von EUR 230.267,88 ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Der Prüfer hat als gemeinen Wert den im Zusammenschlussvertrag angeführten Wert der Sacheinlage von EUR 230.267,88 herangezogen. Die Beschwerdeführerin hat im Prüfungsverfahren ein nachträglich vom steuerlichen Vertreter erstelltes Verkehrswertgutachten vorgelegt…
…jeweils unter Anwendung des Art. IV UmgrStG erfolgten. (2.1) Mit Zusammenschlussvertrag vom 30.8.2006 (Tranche 1) beteiligte sich die X Beteiligungs GmbH (X) mit Stichtag 30.11.2005 als atypisch stille Gesellschafterin an der H-AG (Einlage € 210.000,--; Beteiligungsquote 2,0625…