…ist nach den von der Bf. auch nicht bestrittenen Feststellungen der GBP von folgenden Umständen auszugehen: Tranche 1 (Zusammenschluss per 1. April 2002 mit Gesellschaftseinlagen von insgesamt 462.000 Euro): Zum einen bezahlte der Gesellschafter ***Gesellschafter Name1*** seine Gesellschaftseinlage von 60.000 Euro (zuzüglich 1…
…im Erkenntnis vom 20. Jänner 2016, 2012/13/0013, hinsichtlich der dortigen Streitfrage der Bewertung von Einlagen aus dem Privatvermögen bei einem Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG festgestellt, dass mangels einer gesetzlichen Anordnung im UmgrStG das Ertragsteuerrecht zum Tragen kommt. In diesem Erkenntnis wurde vom…
…von Einkünften hinsichtlich der Jahre 2000 bis 2002 statt. Im Betriebsprüfungsbericht vom 06.03.2006 wird unter "TZ 2 Zinsen Sonderbetriebsvermögen" Folgendes festgehalten: Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum 31.12.1999 seien durch die bisherigen Gesellschafter G und F Einlagen nach der Bestimmung des …
…wobei auch nur bekannt gegeben wird, es handle sich um "Geldmittel, die im Zuge des Zusammenschlusses von den Gesellschaftern der Gesellschaft für Investitionen bzw. für das laufende Geschäft zur Verfügung gestellt wurden". Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen. Wie bei allen Ermessensentscheidungen kommt dem…
…dass es sich gemäß § 24 Abs. 2 UmGrStG um einen missglückten Zusammenschluss handle, weil geeignete Vorsorgemaßnahmen nicht ergriffen worden seien. Die stillen Reserven seien daher bereits im Jahr 2009 aufzudecken. In der am 25.09.2018 antragsgemäß durchgeführten mündlichen Verhandlung wiesen beide Parteien auf ihr…
…Prüfung der vorgelegten Unterlagen durchführt - in denen die Mitunternehmerschaft nicht erwähnt wird - und andererseits die Abgabenbehörde insbesondere hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlagen nicht an Feststellungen der FFG gebunden ist. Die Eigenforschung der Bf vor dem Zusammenschluss ergibt sich aus ihrem Schriftsatz vom 22.7.2024…
…00 einvernehmlich festgesetzt. 2) Frau B bringt eine Kommanditelnlage in Höhe von € 30.000,00 in die Bw ein. 3) Als Zeitpunkt des Zusammenschlusses wird der 1.1.2010 vereinbart. 4) Die Bw ist Gesamtrechtsnachfolger der nicht protokollierten Einzelfirma A . 5) Es wird vereinbart…
…nunmehr ***Ehemalige Gesellschafter GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
Der gewöhnliche, mit jeder Art von Vermietung verbundene Verwaltungs- und Werbeaufwand führt daher nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, es sei denn, die Verwaltungsarbeit hat ein solches Ausmaß, dass sie nach außen als gewerbliche erscheint (zuletzt VwGH 22.4.2004, 2000/15/0105, 2005, 88; VwGH…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
Klar ist, dass die Finanzierungsbesprechungen maßgeblich der Kredittilgung der ***G 1*** dienten, da diese die für den Bau des Hotels erforderlichen Fremdmittel bedienen musste. Der diesbezügliche Beweis der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2*** geht insofern leer, als die Kredittilgung naturgemäß im Eigeninteresse der…
…ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille*** , in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus (VwGH 16.2.1988, 87/14/0044); dies gilt auch dann, wenn für die Umbaumaßnahmen beträchtliche Fremdmittel eingesetzt werden (VwGH 22.4.2004, 2000/15/0105, 2005, 88…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
…H**** im Schenkungswege übertragen, die sodann 100 % der Anteile innehatte. Gleichzeitig wurde von Frau A**** H**** als Komplementärin am 29.4.2008 mit 3 weiteren Gesellschaftern als Kommanditisten ein Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrag geschlossen und die Firma X**** KG gegründet. In § 2 des genannten Vertrages (Präambel…