…tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft. Zurechnungsunfähigkeit iSd § 7 Abs. 1 FinStrG kann nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit…
…gehobenen] und depressiven Verstimmungen. Dennoch sei er im gesamten Tatzeitraum 2003 bis 2008 sowohl diskretions- als auch dispositionsfähig gewesen. Seine Zurechnungsfähigkeit wäre zwar durch Befindlichkeitsauslenkungen im Rahmen hypomaner oder depressiver Episoden beeinträchtigt gewesen; jedoch sei er durchwegs in der Lage gewesen, seine steuerlichen Pflichten bezüglich…
…Finanzstrafakt Bl. 170). Der Beschuldigte war daher im strafrelevanten Zeitraum - so die Schlussfolgerung des Bundesfinanzgerichtes in Übereinstimmung mit dem Gutachten - sowohl diskretions- als auch dispositionsfähig, wenngleich seine Zurechnungsfähigkeit durch allfällige hypomane bzw. depressive Episoden beeinträchtigt gewesen ist; ein Umstand, der schuldmildernd bei der Strafbemessung zu…
…des Pensionsanspruchs nicht vorgesehen, weil es sich um einen Maßnahmenvollzug bei Straflosigkeit der Anlasstat aufgrund eines die Zurechnungsfãhigkeit ausschließenden Zustands handle und dieser Anhaltung der Strafcharakter fehle (vgl OGH 23.1.2018,10 ObS 150/ 17g mit Verweis aufObS 96/i3k, SSV-NF 27/56…
…abgewiesen, dass die in der Beschwerde angeführten Gründe an der im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe beim VfGH entstandenen Gebührenschuld nichts ändern könnten. Das beigelegte Gutachten zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 11 StGB im Zeitraum 01.01.2017 bis 18.08.2017 bzw…
…in Bezug auf das Parkometergesetz sei daraus allerdings nicht ableitbar. Die Zurechnungsfähigkeit in Bezug auf die verübten Verwaltungsübertretungen sei im vollem Umfang gegeben. Aufforderung zur Rechtfertigung Am 10.6.2015 übermittelte der Magistrat der Stadt Wien an den Sachwalter des Bf. eine Aufforderung zur Rechtfertigung …
…bereits zum Zeitpunkt der Anlasstaten als schwerwiegend und nachhaltig zu beurteilen war - Justiz Anstalt Wien Joseph Stadt vom 27.9.22 Laut aktuellem Urteil vom 2.9.21 hat (der Bf.) unter Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes nämlich einer komplexen Hirnorganischen Gesamtstörung mit Psychosyndrom…
…Berauschung § 35. Hat der Täter in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand gehandelt, so ist dies nur insoweit mildernd, als die dadurch bedingte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit nicht durch den Vorwurf aufgewogen wird, den der Genuss oder Gebrauch des berauschenden Mittels den Umständen nach begründet. c.) …
…Abartigkeit begangen haben. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erfolgt dann vor Vollzug der daneben verhängten Freiheitsstrafe, wenn wegen Zurechnungsfähigkeit auch eine Freiheitsstrafe verhängt worden ist. Die Zeit der Unterbringung wird auf die Strafe angerechnet. • Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher …
…eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so…
…eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so…
…haben.") Ich gebe zu bedenken, dass während der Zeit des Wiener ***21*** im Bereich des ***22*** eine große Anzahl schwer alkoholisierter Personen unterwegs ist, deren Zurechnungsfähigkeit als beschränkt betrachtet werden muss. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ich für das Fehlverhalten Dritter belangt werden…
…2012 befindet sich der Beschwerdeführer in einer justiziellen Einrichtung für psychisch kranke Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB, welche unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB) eine Straftat begangen haben. Der Beschwerdeführer trägt monatlich mit 80 % seiner Pension, dzt € 690,43…
…eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so…
…wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Das Verwaltungsstrafgesetz 1991 normiert, neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Strafbarkeit einer Tat (§§ 1 und 2 VStG 1991) sowie für die Zurechnungsfähigkeit eines Täters (§§ 3 und 4), unter anderem den Tatbestand der Schuld. Gemäß …
…eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so…
…Hilfestellung begonnen worden. Frau A sei seit Oktober 2016 in psychotherapeutischer Behandlung. Da nach § 6 FinStrG nur strafbar sei, wer schuldhaft handle und solches bei einer seelischen Störung wie bei der Beschuldigten mangels Zurechnungsfähigkeit gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG nicht der Fall sei, wäre das…
…zurückbleibt. Es kann somit solcher Art grundsätzlich auch bei vorsätzlichem Handeln vorliegen, wobei aber besondere Umstände bei der Begehung der Tat, wie z.B. verminderte Zurechnungsfähigkeit, Unbesonnenheit usw., diese Bewertung rechtfertigen müssen. Derartige besondere Umstände, welche die Annahme eines geringfügigen Verschuldens der Beschuldigten rechtfertigen würden…
…VwGH 10.04.2013, 2013/08/0041, wonach etwa ein reumütiges Geständnis, die Begehung der Tat aus achtenswerten Beweggründen, ein die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließender Rauschzustand etc. darunter fallen würden). Was das Ausmaß des Verschuldens betrifft, genügt der Hinweis, dass dem Bf. schon durch die ihn…
…der Handlung- (also die innere Tatseite des Deliktes in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit) als auch der Gesinnungsunwert (als eigentlichem Schuldvorwurf, der die persönlichen Eigenschaften des Täters - zB Zurechnungsfähigkeit - und näheren Umstände der Tatbegehung berücksichtigt) gering sind. Dabei ist auch auf die Person des Täters…