…vorgenommen. Die im Zuge der Betriebsprüfung aufgeworfenen und dem stBev vorgehaltenen Zweifel an einem betrieblichen Zusammenhang konnten nicht einmal ansatzweise entkräftet werden. Bei der behaupteten Darlehensvergabe handelt es sich somit um im persönlichen Bereich begründete Entnahmen durch den Gesellschaftergeschäftsführer um damit weiterhin Herrn L. mit…
…hier - bei rechtspolitischer Betrachtung eine Zurechnung deswegen nicht angebracht, weil es sich um keine künstliche Konstruktion zur Einkünfteverlagerung von einer natürlichen auf eine juristische Person handelt." Ebenso wurde an diesem Abend festgehalten, dass eine professionelle Sanierungsgesellschaft, die auf Zeit ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in die Geschäftsführung…
…seiner Unbestimmtheit (keine Nennung der Arbeiter, um die es sich bei der in Wien gelegenen Betriebsstätte handle) zu beheben. Es könne nur vermutet werden, dass es sich um die Gesellschaftergeschäftsführer der für die X Trockenbau KG tätigen Subfirmen handle, die jedenfalls nicht als Arbeitnehmer jener…
…für die T**** Privatstiftung tätig gewesen sei, sei die Entwertung der K****-Anleihe dieser als Treugeberin zuzurechnen. § 24 Abs 1 BAO bestimmt: Für die Zurechnung der Wirtschaftsgüter gelten bei der Erhebung von Abgaben, soweit in den Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist, folgende Vorschriften: a) Wirtschaftsgüter…
…Tachodaten etc.) nicht vor. Das Finanzamt wertete die nichterklärten Erlöse der GmbH als verdeckte Ausschüttungen an den Bf. als Gesellschaftergeschäftsführer. Der Bf. bestreitet die Höhe der geschätzten Mehrerlöse der GmbH und deren Zurechnung als verdeckte Ausschüttung an ihn. Der Bf. machte jedoch keine konkreten Einwendungen…
…dass zur Kostenreduktion und bei hohem Prozessrisiko (und Vermeidung langjähriger Rechtsstreitigkeiten) im Interesse der Gesellschaft Vergleiche abgeschlossen werden. Aber eben diese Klagsrisiko hätte seitens des Finanzamtes in der Höhe beurteilt werden müssen, ist aber nicht geschehen. Vielmehr erfolgt nur eine Zurechnung des Schadens an den…
…2004 als übernehmende Gesellschaft Rechtsnachfolgerin der Fa. A Computer Sales & Consulting GmbH. Geschäftsführer sind lt. Firmenbuchauszug zum derzeitigen Zeitpunkt AB (seit 3.11.2004) und CD (seit 19.12.2012). Bei der Rechtsvorgängerin der Bf., der C Austria GmbH, fand im Jahr 2007 eine Betriebsprüfung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Außenprüfung betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 Zunächst fand beim Bf. im Jahr 2012 eine die Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 2007 bis 2009 umfassende Außenprüfung statt, im Zuge dessen…
…Überprüfungen bei den angeführten Lieferanten hätten ergeben, dass keine Lieferungen oder Leistungen von den genannten Firmen an die BF stattgefunden hätten. Vom Finanzamt wurden die Aufwendungen und der Vorsteuerabzug bei der BF nicht anerkannt und verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschaftergeschäftsführer angenommen." Die BF brachte am…
…Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war im Beschwerdejahr ua. Gesellschaftergeschäftsführer (Bf. zu 24%…
…Jahre 2007 bis 2009 umfassend wurde unter Tz 5 des Betriebsprüfungsberichtes Nachstehendes festgehalten: „Tz 5 Verdeckte Gewinnausschüttung Die Übernahme der Patentgebühren für den Gesellschaftergeschäftsführer KR X durch die GmbH vermissen den Charakter der Fremdüblichkeit und stellen nach Ansicht der Betriebsprüfung eine „Verdeckte Gewinnausschüttung“ dar.“ Unter…
…gleich einem Eigentümer ausübt, diesem zugerechnet. 2.2 Grundsätzlich werden Wirtschaftsgüter abgabenrechtlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, soweit nicht bei wirtschaftlicher Anknüpfung der einzelnen Tatbestände und somit im Anwendungsbereich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) auf Grund des § 24 BAO eine abweichende Zurechnung vorzunehmen ist. § 24 Abs…
…bezahlt worden. - Die Hinzurechnung von 172.000,00 € stelle eine rein fiskalische Maßnahme dar, nachdem die bei Erstbesprechungen im Raum stehende Zurechnung mit dem halben Betrag nicht akzeptiert worden sei, weil die Auflieger für Spezialtransporte mit spezifischen technischen Ladeanforderungen verwendet worden seien. - Die Behörde…
…Dabei vertrat das Bundesfinanzgericht die Ansicht, dass durch § 24 EStG 1988 die abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils an eine bestimmte Person durch kumulierte Erfassung und Besteuerung der angesammelten stillen Reserven sichergestellt werden solle. Zur Milderung des daraus entstehenden Effektes…
…bei den Firmen "LKG", "WKG" und "S GmbH" Ermittlungen dahingehend durchzuführen, ob entsprechend den von der BF an den Gesellschaftergeschäftsführer KK in den Jahren 2014 bis 2018 geleisteten Zahlungen Lieferungen oder Leistungen der genannten Firmen an die BF erbracht worden sind. Mit Eingabe vom 25…
…der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 Iit. a und b des…
…Bei Zuzählung der Darlehenssumme zur Gänze (genauere Angaben sind der Niederschrift und dem Bericht nicht zu entnehmen) im Jahr 2011 könnte auch die verdeckte Ausschüttung – sofern von einer Kapitalübertragung an den Gesellschafter von vorneherein ausgegangen wird – nur im Jahr 2011 stattgefunden haben. Die Zurechnung erfolgte…
…dass der nachgewiesene Geldfluss beim Bf. endete) eine Vorteilszuwendung (verdeckte Ausschüttung) zugunsten des Bf. als Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgte, nicht mit Erfolg entgegengetreten werden. Diese Einschätzung entbehrt weder der Schlüssigkeit noch der Übereinstimmung mit den allgemeinen Lebenserfahrungen und erfolgte daher die Zurechnung von verdeckten Ausschüttungen an…
…diene dabei als Zentrale aufgrund ihrer Eignung in geografischer und sprachlicher Hinsicht. In einem weiteren Ergänzungsersuchen vom 25.8.2009 an den Ehegatten der Bf vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass ohne Nachweis von gravierenden außersteuerlichen Gründen die Zurechnung der Beteiligung weiterhin bei A. X…
…2009 vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass ohne Nachweis von gravierenden außersteuerlichen Gründen die Zurechnung der Beteiligung weiterhin beim Bf zu erfolgen habe. Der steuerliche Vertreter übermittelte daraufhin die angeforderte Ansässigkeitsbescheinigung sowie Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung für 2007 und 2008 für die Z. SLK…