IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn A. B., Graz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Franz Krainer, Herrengasse 19/III, 8010 Graz, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9 . Februar 2018 gegen den Zurückweisungsbescheid der…
…wesentlich beeinträchtigt habe. Eine strenge formale Zurückweisung sei unter diesen Umständen unzulässig. 3. Zweck des § 71 AVG: Der Zweck der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bestehe darin, unverschuldete Rechtsnachteile zu vermeiden. Dieser Zweck sei im vorliegenden Fall durch die Zurückweisung verfehlt worden. Es werde daher…
…den Vorlageantrag erhoben, womit die Beschwerde wiederum unerledigt vorliegt. 5. Da eine unerledigte Beschwerde vorliegt, ist damit die Zurückweisung ebenso verfehlt. Denn die Beschwerde und der Vorlageantrag richten sich gegen Bescheide des FA Österreich, wo Steuern vorgeschrieben und zur Zahlung eingefordert werden. 6. Ich halte…
…Entscheidungen hätte kommen können. Der angefochtene Bescheid sei auch inhaltlich rechtswidrig, weil nach der gegebenen Sachlage eine materielle Entscheidung hätte ergehen müssen und die Zurückweisung rechtlich verfehlt ist. Ein weiterer Rechtsfehler des Finanzamtes liege in der Annahme, dass Unzulässigkeit einer Eingabe schon dadurch begründet werde…
…noch nach der Antragstellung inhaltlich entschieden. Es lag im Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch keine entschiedene Sache vor, die Zurückweisung war daher verfehlt. Der Antrag des Bf. hinsichtlich des Zeitraumes Oktober 2023 bis März 2024 ist daher noch offen und wird von der belangten Behörde zu…
…in der Bestimmung des § 235 BAO gedeckt. Die Zurückweisung ist daher verfehlt. Hilfsweise hat das FA meritorisch zu entscheiden. Wir stellen daher den BESCHWERDEANTRAG, das BFG wolle unserer Beschwerde gegen den Bescheid vom 20.08.2014 des FA Baden zu St.Nr. St Folge geben…
…abrufbaren Steuerakt in dem kein Bescheid vom 17.12.2025 aufscheint. Die Zurückweisung des Vorlageantrages auf Basis eines bloßen, nicht belegten Verweises auf einen angeblich in der Databox zugestellten Bescheid wäre verfehlt und sei vom Fortbestand der durch den Antrag vom 10.12.2025 ausgelösten…
…die ***V***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 24. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Februar 2022 betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages nach § 239 BAO, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Adr***, über die Beschwerde vom 24. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. Februar 2022, betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 3. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Dezember 2021, betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…müssen und liege insofern eine Verletzung von Verfahrensvorschriften vor. Auch der Begründungshinweis auf das noch nicht abgeschlossene Abgabenverfahren beim UFS bzw. beim BFG sei insofern (rechtlich) verfehlt, als ja grundsätzlich ein allfälliges Finanzstrafverfahren und ein Abgabenverfahren unabhängig voneinander zu führen seien (inhaltliche Rechtswidrigkeit). Des Weiteren…
…Beschwerde vom 16.07.2020 als nicht fristgerecht zurück. Die Begründung des Bescheides lautet: "Ihre Eingabe wurde nicht fristgerecht eingebracht." Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 25.03.2021, in der ausgeführt wurde, die Begründung des Bescheides sei grundlegend verfehlt. Gemäß § 260 Abs…
…wenn er meint, bei kostenlos zur Einfuhr gestellten Waren von geringem Wert sei keine Wertangabe erforderlich. Diese Ansicht ist schon deshalb verfehlt, weil für eingeführte Waren seit dem 1. Juli 2021 grundsätzlich ab dem ersten Cent Warenwert Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist (Entfall der bis 30…
…Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2022, betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…gem § 260 Abs 1 lit a BAO iVm § 246 Abs 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Diese Beurteilung der MA 31 ist aktenwidrig und grob verfehlt. Entgegen der nunmehrig erstmalig geäußerten Annahme der MA 31, dass die Beschwerde nicht durch Frau ***CD*** erhoben wurde, dies steht…
…Beschwerden "als vom Gericht bestellter Liquidator der ***Bf1***" eingebracht habe. Er habe auch auf die Auflösung [der GmbH] durch den Beschluss des Landesgerichtes ***NN*** hingewiesen, der ihn als Liquidator legitimiere. Es sei daher verfehlt und nicht haltbar, den Beschwerden einen anderen Sinn beizumessen, als den…
…sei, hat sie die Beschwerde gem § 260 Abs 1 lit a BAO iVm § 246 Abs 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Diese Beurteilung der MA 3 1 ist verfehlt. Entgegen der Annahme der MA 31, wurde die Beschwerde vom 02. 08 .2018 namens mehrerer Beschwerdeführer eingebracht…
…naturgemäß gegen die Annahme grober Fahrlässigkeit eines solchen Irrtums. In Wahrheit habe der VwGH klargemacht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt ohne zusätzliche Informationen der Schluss auf das Fehlschlagen der Faxübermittlung vom 14.4.2016 verfehlt sei. Umso verfehlter sei es, die Ansicht die Faxübermittlung sei erfolgt…
…zum Zeitpunkt der Zustellversuche an der angegebenen Adresse regelmäßig aufgehalten habe bzw. noch innerhalb der Abholfrist an die Abgabestelle zurückgekehrt sei. Da sich somit die gegenteilige Annahme des Zustellorganes als verfehlt herausgestellt hat, liegt keine die Zustellung im Sinne der Fiktion des dritten Satzes des…
…verwirklicht habe. Die Ansicht, dass dadurch als Antragsberechtigte auch Personen gelten würden, die nicht tatsächlich und unmittelbar von der Finanzbehörde in Anspruch genommen würden sei verfehlt. Umstände, die dem (primären) Abgabepflichtigen betreffen würden hätten keine Auswirkungen auf andere Personen. Es sei nicht zu erwarten, dass…