…7.3.1991, 90/16/0043). Gemäß § 264 Abs 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Laut § 278 BAO erfolgt die Zurückweisung mittels Beschlusses. Schon zur älteren Rechtlage wurde judiziert, dass zur Einbringung einer Berufung gem. § 246 Abs…
…in der am 06.02.2013 gültigen Fassung lautete: § 271 (1) Die Abgabenbehörde hat eine Berufung zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Beschwerde gegen das Verfügungsverbot vom 12.10.2012 war daher wegen Unzulässigkeit gemäß § 273 Abs…
…2013, ERFNR zzz betreffend Zurückweisung einer Berufung in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde vom 5. Dezember 2013 wird gemäß § 246 Abs. 1 BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…„mit einer Zurückweisung der Berufung wegen Unzuständigkeit“ werde „über die Berufung endgültig entschieden“ und eine solche Entscheidung finde nicht Deckung in § 66 Abs. 4 AVG, weil keiner der darin (wie nunmehr in § 260 Abs. 1 BAO für die Beschwerde) normierten Zurückweisungsgründe der Unzulässigkeit oder Verspätung…
…unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Gemäß § 323 Abs. 38 Bundesabgabenordnung (BAO) sind die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden…
…ist zur Stellung eines solchen Antrages aus den genannten Gründen nicht berechtigt. Gemäß § 264 Abs 4 lit e BAO ist § 260 Abs 1 (Unzulässigkeit) für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Die Zurückweisung hat durch das Verwaltungsgericht mit Beschluss zu erfolgen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…
…Erledigungen - wie zB. Zurückweisungsbescheide bei Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung der Berufung - zu erfolgen hatte. § 279 Abs. 1 BAO entspricht inhaltlich dem für Berufungsentscheidungen bisher geltenden § 289 Abs. 2 BAO und normiert somit ebenfalls den Vorrang einer Formalentscheidung gegenüber der Erlassung einer Sachentscheidung (vgl. Ritz…
…Obere Hauptstraße 18-20/Top 6, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach, 2130 Mistelbach, Mitschastraße 5, betreffend Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich der Berufung vom 6.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11.11.2013, St.Nr.: X…
…Bundesstraße 83 a, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28.Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde vom 30.Juni 2015, betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde, Strafnummer 2013/00436…
…die Beschwerde ohne mündliche Verhandlung durch einen Beschluss der Berichterstatterin wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Die RA-X Rechtsanwalt GmbH wurde zusätzlich darüber informiert, dass infolge der Liquidation der X von einem Verlust der Rechts- und Handlungsfähigkeit der X ausgegangen werde und daher keine weiteren Erledigungen gegenüber…
…zu Rechtsmitteln gegen diesbezügliche Wiederaufnahmebescheide. Zur Entscheidung durch den Senat als Spruchkörper: Ob ein Verwaltungsgericht durch Einzelrichter oder Senat die Zurückweisung einer Beitrittserklärung zu beschließen hat, ist nicht ausdrücklich geregelt. Da im vorliegenden Fall über die rechtzeitigen und zulässigen Berufungen/Beschwerden der anderen Beteiligten (Mitgesellschafter…
…10/0206; VwGH 22.12.1982, 82/03/0096. Nach dieser Judikaturlinie war eine die Zurückweisung einer Berufung bestätigende Berufungsentscheidung mit Rechtswidrigkeit behaftet, weil die Behörde den Gang der gemeinsam zu betrachtenden Verfahren nicht von Amts wegen mit Rücksicht auf möglichste Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und…
… 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht.“ Gemäß § 260 Abs.1 lit.a BAO hat das Verwaltungsgericht…
…Mängelbehebungsauftrag (wegen Fehlens der Unterschrift) vorzugehen. Die Bestätigung des Erhalts der Berufung durch die Behörde und die nachfolgende Zurückweisung der Berufung widerspricht zudem klar dem Rechtschutzgedanken der Bundesabgabenordnung. Es wäre an der Behörde gelegen gewesen , den Berufungswerber auf die Unzulässigkeit der Einbringung der Berufung per…
…1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6) Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von…
…1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6) Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von…
…Berufung (Beschwerde) gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Die Verpflichtung gemäß § 262 BAO zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung (außer in den in § 262 Abs 2 BAO genannten Fällen) würde erst erlöschen, wenn die Beschwerdevorentscheidung wirksam erlassen (zugestellt) wurde. § 260 Abs 1 BAO über die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit…
…nur gegen eine wirksam ergangene BVE gestellt werden; andernfalls hat nunmehr die beschlussmäßige Zurückweisung durch das Verwaltungsgericht zu erfolgen. Genauso verhält es sich mit Vorlageanträgen, die (etwa vorsorglich) zu früh gestellt wurden: ein vor Zustellung der BVE eingebrachter Vorlageantrag ist wirkungslos und wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen…
…in § 295 Abs. 4 BAO normierte Antragsrecht auf Aufhebung abgeleiteter Bescheide für den Fall einer Zurückweisung einer Berufung bzw. Beschwerde als unzulässig gegen einen vermeintlichen Feststellungsbescheid (sogenannten "Nichtbescheid") ist auf den streitgegenständlichen Fall nicht anwendbar, ist doch dieser Antrag vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach …
…belangte Behörde bislang nicht nachgekommen. § 260 Abs 1 BAO über die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung ist gem § 265 Abs 4 lit e BAO sinngemäß auf Vorlageanträge anwendbar. Dabei hat die Zurückweisung durch das Verwaltungsgericht mit Beschluss zu erfolgen (vgl Ritz/Koran, BAO7…