…gegen den Bescheid des Zollamtes Z X vom 26.06.2012, Zahl a betreffend Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 30…
…der abgeleiteten Bescheide bereits in Geltung stand (zB BFG vom 15.3.2018, RV/7100877/2018). Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG liegt sohin nicht vor, weshalb die Revision als unzulässig zu erklären war. Wien, am 26…
…Einbringung des Antrages entscheiden. Erst dann könne das Zollamt über den Antrag auf Erstattung entscheiden und diesen als verspätet zurückweisen. Der außerordentlichen Revision gab der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 3.9.2020, Ra 2020/16/0055-6, statt und hob das Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des…
…Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass -) die Zustellung des Verfügungsverbotes am 24.9.2021 erfolgte, wobei der Rückschein von der Mitbewohnerin ***CD*** unterschrieben wurde; -) die Beschwerde von Frau ***Bf1*** als unzulässig zurückgewiesen wurde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der…
…erweist sich der hier angefochtene Bescheid über die Zurückweisung des Aussetzungsantrages wegen Nichtvorliegens einer Beschwerde als rechtswidrig (vgl. auch VwGH 20.11.2018, Ra 2018/16/0159). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…Säumnisbeschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO, § 284 Rz 12 mwN). Nur der Ordnung halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass es dem Bf. selbstverständlich frei steht, neuerlich eine Säumnisbeschwerde einzubringen. 2. Zu Spruchpunkt II (Ordentliche Revision) Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die…
…steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Art. 44 Abs. 2 Buchstabe a des Zollkodex) die Beschwerde zu. Gemäß § 44 ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (Art. 44 Abs. 2 Buchstabe b des Zollkodex). Gemäß…
…Ansinnen zunächst das Finanzamt als Abgabenbehörde erster Instanz abzusprechen haben wird. Dieses wird festzustellen haben, ob eine Konversion der als Beschwerde titulierten Eingabe unter Berücksichtigung des Parteiwillens in einen Aufhebungsantrag vertretbar ist. Ebenso wird das Finanzamt über die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs der Wiedereinsetzung in den…
…Aussetzung der Vollziehung nach Art 45 UZK keine rechtliche Grundlage mehr bestünde. Vor diesem Hintergrund bedurfte es auch keiner weiteren Erforschung des Erklärungswertes des Vorlageantrages im Rahmen eines Mängelbehebungsverfahrens, da dieser unabhängig von seiner Auslegung entweder als verspätet oder als unzulässig zu beurteilen ist. Gem …
…Bf., STNR 1111, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom 2. März 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 beschlossen: Die Beschwerdevorlage der belangten Behörde vom 22. April 2015 wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 und…
…werden. Dem Wortlaut des § 212a Abs 3 BAO zufolge sind Aussetzungsanträge von der Einbringung der maßgeblichen Bescheidbeschwerde bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über diese zulässig. Ein nach Ergehen der Entscheidung über die Beschwerde eingebrachter Aussetzungsantrag ist daher gemäß dem eindeutigen Gesetzeswortlaut als unzulässig eingebracht zurückzuweisen…
…sowie die Berechtigung zur Einbringung des Rechtsmittels im Verwaltungsstrafverfahrens hervorgeht. Sie haben dazu keine Stellung genommen, ebenso wurde keine Vollmacht übermittelt. Da Herr ***Einschreiter*** in diesem Verfahren keine Parteistellung hat und ihm somit kein Einspruchsrecht zukam, war der Einspruch als unzulässig zurückzuweisen." In den Verfahren…
…Zollamt den o.a. Antrag vom 23. Juli 2013 als unzulässig erachtete und der Spruch des angefochtene Bescheid als Zurückweisung zu interpretieren ist, gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist (VwGH 26.6.2003, 2003/16/0030). Dies ist etwa…
…als der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 26.06.2019 als unzulässig zurückgewiesen wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art.133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien…
…voraus. Wie sich aus dem Wortlaut des § 212a Abs. 3 erster Satz BAO ergibt, war daher der erst nach Ergehen der (rechtskräftigen) Entscheidung über die Bescheidbeschwerde eingebrachte Aussetzungsantrag als unzulässig eingebracht zurückzuweisen. Das Zollamt hat in der Begründung des angefochtenen Bescheides zu Recht darauf hingewiesen…
…Die am 1. August 2017 erlassene bescheidmäßige Zurückweisung erging daher zu Recht, weshalb die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Anträge auf Verlängerung der Einspruchsfrist als unbegründet abzuweisen war. Zu Spruchpunkt I.2. (Unzulässigkeit der Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ist gemäß Art. 133 Abs…
…einem Spruchsenat zu verfolgendes Finanzvergehen begangen wurde. Gemäß Art. 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung des Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…
…dass § 260 Abs 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden ist. Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt gemäß § 264 Abs 5 BAO dem Verwaltungsgericht. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…aufgefordert, die Modalitäten des Rechtsbehelfsverfahrens zu regeln (siehe Witte/Hamster UZK Vor Art. 43 Rz 10). Die nationalen Regelungen für das Rechtsbehelfsverfahren befinden sich in §§ 42 bis 47a Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG). Gegen Entscheidungen von Zollbehörden steht als Rechtsbehelf der ersten Stufe die Beschwerde zu (…
…und die gemäß § 21 Abs. 3 zu erstellenden Registerauszüge sind von den Stempelgebühren und von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit." Als unmittelbar durch ein bestimmtes Gesetz veranlasst sind nur im erstinstanzlichen Verfahren eingebrachte Eingaben anzusehen (vgl. dazu VwGH 28.09.2016, Ro 2015/16/0041…