…wohl: 29 Juni 2011) aus seiner Geschäftsführungstätigkeit der ihm zur Last gelegte Zeitraum für Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unrichtig bemessen sei. Im Hinblick darauf, dass die Zurücklegung der Geschäftsführungstätigkeit aus wichtigem Grund erfolgt sei, sei diese aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sofort wirksam geworden. …
…die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setzt oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktritt (vgl. VwGH 24.1.2013, 1012/16/0100; 30.3.2006, 2003/15/0080). Aus dem Beschwerdevorbringen des Bf. kann geschlossen werden, dass er sich mit der Einschränkung…
…Haftung herangezogen. Der für die verfahrensrechtlichen Rechtsfragen maßgebliche Sachverhalt ergibt sich aus dem oben dargestellten Verfahrensgang. 2. Beweiswürdigung Die Daten zur Stellung als Geschäftsführerin und Liquidatorin sowie die anderen Daten zur Gesellschaft ergeben sich unstrittig aus dem Firmenbuch. Die Zurücklegung der Geschäftsführung ergibt sich für…
…seiner Geschäftsführerfunktion - wenn keine Hinweise auf Unrichtigkeiten vorliegen - nicht auch noch die Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die Aufzeichnungen nachzuprüfen (VwGH 28.2.2014, 2012/16/0101). Nach den Feststellungen hat der Beschwerdeführer von den aus der…
…selbst oder an ihm nahe stehende Gesellschaften. Der Bf sei bis Ende September 2010 handelsrechtlicher Geschäftsführer der ***GmbH1*** und bis Ende Jänner 2010 Geschäftsführer der ***GmbH2*** gewesen; er habe auch nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion tatsächlich die Geschäfte weiter geführt. Er sei die de facto bestimmende…
…13/0005 bis 0007, und VwGH 24.1.2013, 2012/16/0100). Der Geschäftsführer hat sich demnach darüber zu unterrichten, welchen Stand das Abgabenkonto der Gesellschaft im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion hat, und die Pflicht, die Beträge eines allfälligen Rückstandes, wie er am Abgabenkonto…
…der Firmengründer (Herr XY) unerwartet schwer erkrankt und verstorben, sodass dem Beschwerdeführer die nötige Unterstützung gefehlt hätte. Daher habe das dringende Interesse bestanden, die Gesellschaftsanteile und die Geschäftsführung an einen entsprechenden Geschäftspartner abzutreten. Daher sei am 13.06.2013 die Abtretung der Geschäftsanteile und Zurücklegung…
…hierzu die entsprechenden Unterlagen (in Kopie) vor. A-GmbH & Co KG: Legen Sie bitte die Unterlagen, Verträge etc. betreffend die Zurücklegung der Geschäftsführertätigkeit Ende 2009 vor. Da auch die "Mehrheit der Geschäftsanteile zurückgelegt" wurde (lt. Schreiben vom 25.3.2013), bitte auch dazu die Abtretungsverträge…
…vor Zurücklegung seiner Geschäftsführertätigkeit ihnen gegenüber erklärt habe, sich die Pensionsabfindung auszahlen zu lassen, wird gem. § 183 Abs. 3 BAO abgelehnt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) hinsichtlich des Spruchpunktes I. zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf: Anlässlich der…
…aber zum Zeitpunkt des Mietvertrages 20. Juli 2016 nicht mehr Gesellschafter der Mieterin gewesen wäre. Daraus schloss der Beschwerdeführer, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs realistisch sei und durch die Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion Anfang 2017 noch wahrscheinlicher geworden wäre. Warum - welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Eigenbedarf…
…unmöglich macht (vgl. VwGH 23.1.1997, 95/15/0163). Im Falle einer Behinderung seiner Geschäftsführertätigkeit hätte der Beschwerdeführer seine Befugnis umgehend zurücklegen müssen. Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Maßnahmen lassen nicht erkennen, dass der zur Verfügung stehende Rechtsweg bestritten bzw. ausgeschöpft wurde, um eine ungehinderte…
…einer krankheitsbedingen Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion entgegengestanden wären, sodass das Finanzamt vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO ausgehen durfte. 3.1.5. Kausalzusammenhang Die Pflichtverletzung muss ursächlich für die Uneinbringlichkeit sein (VwGH 19.05.2015, 2013/16/0016). Hat der Geschäftsführer schuldhaft…
…der Erkrankung des Beschwerdeführers stellt eine mangelhafte Überwachung der Sekretärin sowie das Unterlassen einer zeitgerechten Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion nur einen minderen Grad des Verschuldens dar. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Haftungszeitraum nur zwei Fälligkeitstermine (15.1.2016 und 15.2.2016) umfasst, also der…
…der Geschäftsführerfunktion nicht überspannt werden. Dies gelte zusätzlich zu seiner gesundheitlichen Situation, wonach eine Überprüfung praktisch unmöglich gewesen sei. Dabei sei auch die finanzielle Unmöglichkeit seinerseits zu berücksichtigen, wonach er keine finanziellen Mittel gehabt habe, für eine Überprüfung seitens befugter Personen zu sorgen. Wie der…
… die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Zur Erkrankung des Bf…
…als Geschäftsführer zurücklegen müssen. Dem Einwand, dass es im Vergleich zur Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion einfacher zu bewerkstelligen sei, einen Vertreter zu betrauen, ist entgegenzuhalten, dass dem Geschäftsführer nach der Judikatur abhängig von den Umständen des Einzelfalles durchaus einige Zeit für die Übertragung der Funktion eingeräumt…
…Dauer aus und beantragte, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Der Bf beantwortete den Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 7. Juni 2024 dahingehend, dass ein Eigenbedarf auf Grund der Zurücklegung seiner Geschäftsführerfunktion 2017 hinsichtlich neuer geschäftlicher Zwecke und auch hinsichtlich Wohnbedürfnis bestehen könne. Ein konkreter Grund für…
…dass der Bf schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages kein Gesellschafter der Mieterin mehr war, schloss er, dass es denkbar wäre, dass er den Mietvertrag auf Grund von geschäftlichem Eigenbedarf kündigen hätte können. Die Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion erhöhe die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs…
…er den Mietvertrag auf Grund von Eigenbedarf kündigen hätte können. Die Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion erhöhe die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs (siehe oben Beweiswürdigung Punkt II.2. zu dessen Würdigung). Im Zuge seiner Ausführungen wies der Bf auch daraufhin, dass das gegenständliche Grundstück in ***Gemeinde…
…der Abgabenbehörde durch den Betrieb sei unterblieben. Die Primärschuldnerin habe zu Beginn zwei Geschäftsführer mit geteiltem Aufgabenbereich gehabt. So sei ***11*** bis zum 16.12.2009 für Steuerangelegenheiten und für das Österreichgeschäft zuständig gewesen und der Bf. für die übrigen Aufgaben. Nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion…