…auf dem inländischen Markt zu erschweren. Im gegenständlichen Fall wurde das Kraftfahrzeug erstmalig am 23.6.2004 in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen. Auch bei einer Zulassung zum Verkehr zum genannten Tag in Österreich wäre somit (weil vor dem 1. Juli 2008 erfolgt) kein…
…Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die Entscheidung beruht bezüglich der Person des Abgabenschuldners im Falle der erstmaligen Zulassung zum Verkehr im Inland (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) auf der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 27.1.2010, 2009/16…
…erworben. Damit habe dieser ein bisher nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug iSd § 2 NoVAG an den Bf. geliefert und damit den Tatbestand der Lieferung verwirklicht. NoVA-Schuldner sei bei diesem Tatbestand ausschließlich der Hersteller als liefernder Unternehmer (§ 4 Z 1 NoVAG). Zulassungen zu einem Zeitpunkt…
…Bestimmungen des Normverbrauchsabgabegesetzes – NoVAG 1991 in der für den Beschwerdezeitraum geltenden Fassung lauten: Gemäß § 1 Z 3 unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht…
…Beleg hierzu diente die Kopie des deutschen Fahrzeugbriefes. Aus dessen Eintragungen ist zu entnehmen, dass das Fahrzeug aus Amerika eingeführt wurde und der Verzollungsnachweis vom 9.12.2003 aus Anlass der Zulassung zum Verkehr an die in PLZ2 Ort2 , BRD, ansässige Fa. X. GmbH am…
…Verkehrspiloten Allgemeinwissen in Mathematik, Physik, Englisch, psychologischer Fragenkomplex, kapazitive Fähigkeiten, räumliches Vorstellungsvermögen, Durchführung eines Gruppenspiels zur Feststellung der Teamfähigkeit, der Kommunikationsfähigkeiten und dem Verhalten in der Gruppe umfasst. Zuletzt erfolgt ein persönliches Interview (Einzelscreening, Abklärung von Fragen). ***7*** standen ab der Absage der Zulassung zum…
…Gemäß § 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe ua. die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a…
…zeigt aber auch, dass das Fahrzeug eine Nichtunionsware geworden ist. Durch die Ausfuhr und die Zulassung auf ein drittländisches Unternehmen, verbunden mit der Zulassung zum liechtensteinischen Verkehr etc, verlor die - ehemals - EU-Ware diesen Status (Art 154a UZK); s dazu Schlussanträge der GA Kokott vom…
…zeigt aber auch, dass das Fahrzeug eine Nichtunionsware geworden ist. Durch die Ausfuhr und die Zulassung auf ein drittländisches Unternehmen, verbunden mit der Zulassung zum liechtensteinischen Verkehr etc, verlor die - ehemals - EU-Ware diesen Status (Art 154a UZK); s dazu Schlussanträge der GA Kokott vom…
…für die Berechnung der NoVA-Rücksterstattung heranzuziehen ist. Für die Höhe der Vergütung ist nach § 12a NoVAG 1991der gemeine Wert des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr maßgeblich. Maßgeblich ist der gemeine Wert des Fahrzeuges ohne Umsatzsteuer- und NoVA-Komponente (Haller, NoVAG²…
…nachweisbaren gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland vergütet, wenn die Fahrgestellnummer (die Fahrzeugidentifizierungsnummer) bekanntgegeben wird und wenn das Fahrzeug im Zeitpunkt des Antrages in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 gesperrt und nicht im Inland zum Verkehr zugelassen ist…
…267, in der jeweils geltenden Fassung, eingerichteten Zulassungsstelle a) aus Anlaß der Zulassung zum Verkehr über die erfolgte Zulassung ausgestellt werden (Zulassungsschein), feste Gebühr ......119,80 Euro, b) über die erteilte Bewilligung von Überstellungsfahrten ausgestellt werden (Überstellungsfahrtschein), feste Gebühr ………….83,60…
…Neben den Grundtatbeständen des § 1 Z 1 und 2 NoVAG in der im Zulassungszeitpunkt geltenden Fassung (BGBI I 0024/2007) unterliegen gemäß § 1 Z 3 erster Satz NoVAG die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits…
…dass ein Vergütungsanspruch auch dann bestehe, wenn eine neuerliche Zulassung tatsächlich nicht mehr in Betracht komme. Aus den dem Antrag beigelegten Unterlagen sei ersichtlich, dass das gegenständliche Motorrad bereits in Österreich zum Verkehr zugelassen worden war. Damit würde eine Vergütung nicht in Betracht kommen. Die…
…Alters mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren. Im gegenständlichen Fall wurde das Kraftfahrzeug erstmalig am 6.2.2007 in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen. Auch bei einer Zulassung zum Verkehr zum genannten Tag in Österreich wäre somit (weil vor dem 1…
…nur eine erstmalige Zulassung steuerpflichtig sein soll), ist § 12 Abs. 1 Z 1 NoVAG so zu verstehen, dass nur dann eine Vergütung einer nach § 1 Z 1 NoVAG entstandenen Steuerschuld stattzufinden hat, wenn es sich um ein bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug…
…Cura Anlagen GmbH) nur durch eine Vergütung der anteiligen NoVA-Belastung an den ausländischen Kraftfahrzeughändler erreicht werden. Als Bemessungsgrundlage für die Vergütung der NoVA ist gemäß § 12a NoVAG der nachweisbare gemeine Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland anzusetzen. Der Bf…
…zu vergüten, wenn 1. feststeht, dass eine Zulassung zum Verkehr im Inlandaus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht mehr in Betracht kommt oder 2. innerhalb von fünf Jahren ab der Lieferung tatsächlich keine Zulassung erfolgt ist oder 3. eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 3…
…nachweisbar ins Ausland verbracht oder geliefert, dann wird auf Antrag die Abgabe vom gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland vergütet. Voraussetzung für die Vergütung ist die Bekanntgabe der Fahrgestellnummer (der Fahrzeugidentifizierungsnummer) und die Sperre des Fahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank…
…Weigel und Weigel, nicht mehr entgegen. Mit diesem war ausgesprochen worden, dass der NoVA-Zuschlag bei der erstmaligen Zulassung zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen im Inland diskriminierend wirke, gegen Art 90 EG (Art. 110 AEUV) verstoße und damit gemeinschaftsrechtswidrig sei. Dabei ging der EuGH noch…