…angesprochene Steuerberater Dr. B. für die Zufristung der zur Beantwortung der finanzamtlichen Anfrage notwendigen Nachrecherche und stellte eine Kontaktaufnahme im Jänner 2023 in Aussicht. In ihrem Antwort-Mail vom 2. Jänner 2023 ersuchte die Sachbearbeiterin um baldige verlässliche Rückmeldung hinsichtlich der angeforderten Unterlagen, damit sie…
…mit 12 Monaten begrenzt worden und werde - falls ein neuerlicher begründeter Antrag eingebracht werde - bei Vorliegen aller Voraussetzungen hiefür eine weitere Zufristung in Aussicht gestellt. In der Folge entrichtete die Beschwerdeführerin die monatlichen Raten entsprechend des Bescheides vom 12.2.2020 und zahlte nach Ablauf…
…€ 4.000 festgesetzt worden. Die Zustellung sei am 30.6.2021 elektronisch in die FinanzOnline-Nachrichtenbox der Empfängerin erfolgt. Als auch diese Zufristung ungenützt verstrich, sei mit Bescheid vom 14.9.2021 - mit diesem Datum elektronisch in die FinanzOnline-Nachrichtenbox der Empfängerin eingestellt - wie…
…der Einbringung des Abgabenrückstandes gegeben gewesen sei. Ebenso habe er die jeweiligen Fälligkeiten der bis jetzt laufenden Ratenbewilligung (siehe Beschwerdevorentscheidung vom 11.03.2019) immer pünktlich eingehalten. Der Antrag enthalte eine längere Zufristung als den Zeitraum von einem Jahr, aber wie die Behörde schon im…
…Leistungen, nachweisbar darzulegen. Dass die Bf. auch nach dem Erörterungstermin vom 04.07.2019 und der dabei festgelegten Zufristung bis Ende September 2019 dafür auch noch im fortgesetzten Verfahren durchaus Gelegenheit hatte, dazu allerdings kein Vorbringen erstattete bzw. keine sonstigen Unterlagen oder Nachweise beibrachte, wurde…
…2006/13/0149), weshalb auch eine Prüfung, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist, nicht zu erfolgen hatte. Da die beantragten Zahlungstermine bereits verstrichen sind, kann der Gewährung der beantragten…
…Monaten begrenzt worden sei. Falls zu gegebener Zeit ein neuerlicher begründeter Antrag eingebracht werden sollte, werde bei Vorliegen aller Voraussetzungen hiefür eine weitere Zufristung in Aussicht gestellt. ***** In der dagegen am 18.7.2017 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde brachte die Bf. vor, dass es ihr derzeit…
…2006/13/0149), weshalb auch eine Prüfung, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist, nicht zu erfolgen hatte. Da der beantragte Stundungstermin bereits verstrichen ist, kann der Gewährung der beantragten…
…Falls zu gegebener Zeit ein neuerlicher begründeter Antrag eingebracht werden sollte, wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen hiefür eine weitere Zufristung in Aussicht gestellt.“ Mit Eingabe vom 19. Mai 2016 legte der Bf durch seinen Vertreter gegen den Bescheid über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen vom 20…
…im Gefolge der inzwischen manifesten Wirtschaftskrise nicht mehr eingehalten werde. Zur Vorlage dieser Ergebnisrechnung für 2010, die planmäßig sämtliche Stornofälle des Jahres 2011 erfasse, werde um Zufristung bis 31. Jänner 2012 ersucht, um die tatsächlichen Stornofälle dieses Zeitraums in einer Ergebnisabgrenzung dem Einnahmenüberschuss von 2010…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…etc.) festgestellt worden seien. Somit seien die Voraussetzungen für einen Zahlungsaufschub nicht mehr gegeben, zumal durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgaben als gefährdet bzw. erschwert drohe. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) am 29. November 2013 das Rechtsmittel der Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde) ein und führte…
…von € 194.903,67 bis zum 28. Februar 2014 ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, die begehrte Stundungsfrist sei bereits abgelaufen und im Hinblick auf die Höhe des Rückstandes könne eine weitere Zufristung mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 212 Abs. 1 BAO nicht gewährt werden…
…Verfügung stehenden Frist eingebracht wurde. (VwGH 25. 1. 2024, Ra 2022/13/0076). Die einmal eingetretene Fälligkeit erfährt dadurch ebenso wenig wie durch eine allenfalls erfolgende Bewilligung einer Zufristung nach § 212 eine Änderung (vgl VwGH 11. 8. 1993, 93/13/0156; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner…
…mit der Begründung, dass mit einer weiteren Zufristung nicht gerechnet werden darf. Letztendlich wurde am 16.09.2019 ein erneuter Antrag an das Finanzamt auf Stundung der gesamten Abgaben bis zum 31.12.2019 gestellt, da ein großer Kunde eine Rechnung in Höhe von rund…
…für das Jahr 2021 wurden nicht zeitgerecht abgegeben. Die erlassmäßige Zufristung betreffend die oben dargestellte Toleranzfrist bis 30.9.2023 kam im gegenständlichen Fall aufgrund der am 9.3.2023 erfolgten Abberufung der Erklärungen nicht zur Anwendung. Damit wurde ein Grund für den vorbehaltenen Widerruf…
…OZ. 79), wurde von Seiten des Bundesfinanzgerichts ausgeführt, dass trotz gewährter Zufristung bis 19. Jänner 2024 keine wie immer geartete Beantwortung der Fragen eingereicht wurde und auf Grund der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft eine abweisende Entscheidung des Senats beantragt werden müsste. Per Mail vom 4. Februar 2024…
…dass gemäß § 230 Abs 3 BAO bis zur Erledigung des Ansuchens Einbringungsmaßnahmen nicht gesetzt werden dürfen. Die einmal eingetretene Fälligkeit erfährt dadurch ebensowenig wie durch eine allenfalls erfolgende Bewilligung einer Zufristung nach § 212 BAO eine Änderung (vgl VwGH 11.3.1983, 93/13/0156). Da…
…212 Abs. 1 BAO. § 212 Abs. 1 BAO schließt eine Zahlungserleichterung aus, wenn die wirtschaftliche Lage als solche bereits die Abgabenansprüche gefährdet oder wenn die Zufristung die Gefährdung bewirken würde; § 212a Abs. 2 lit. c verbietet dagegen die Bewilligung der Aussetzung erst dann, wenn das…