IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf,***, ***Bf.-Adr.***, über die Beschwerden vom 02.12.2025, eingebracht am 03.12.2025, gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2020 - 2024 des Finanzamts Österreich vom 21.11.2025, Steuernummer ***Bf…
…wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft tritt der Zufluss in diesem Zeitraum nicht ein. Im Vorhalteverfahren wurde von der steuerlichen Vertretung ausgeführt (Mail vom 21.9.2018), dass ein Konflikt mit dem Mitgesellschafter Z GmbH…
…Geschäftsführers über die auf den Verrechnungskonten der GmbH gutgeschriebenen Beträge ein rechtliches Hindernis entgegengestanden wäre, sei in der Beschwerde nicht behauptet worden. Die Gutschrift von Einnahmen auf einem Verrechnungskonto stelle dann keinen Zufluss dar, wenn sie auf einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beruhe. Zahlungsunfähigkeit liege vor…
…wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die belangte Behörde führte darin aus, dass bei der beschwerdeführenden Partei ein beachtlicher Zufluss vorgelegen habe, da er als Geschäftsführer rechtlich und wirtschaftlich über die Einnahmen verfügen habe können. Der Geschäftsführer habe angesichts seiner Geschäftsführereigenschaft bereit im…
…mwN). Der zweite zuflussbegründende Fall betrifft einen Steuerpflichtigen, der gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH ist, die sein Schuldner ist. Die Rechtsprechung nimmt in diesem Fall einen Zufluss auch bereits an, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt die GmbH ist nicht zahlungsunfähig (vgl. VwGH 23.3.2010…
…wirtschaftlich verfügen kann, mag er ihm vom Schuldner auch nur gutgeschrieben worden sein. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer jener Kapitalgesellschaft, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die Kapitalgesellschaft nicht zahlungsunfähig ist. Andernfalls hätte…
…dem Einkommensteuergesetz unterliegenden Einkünfte erzielt. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Oktober 2022 abgewiesen, wobei die Abgabenbehörde den Zufluss des Kaufpreises unter Verweis auf das Erkenntnis des BFG vom 9. August 2022, RV/3100357/2019 (betreffend den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2018 desselben Beschwerdeführers) zusammengefasst damit begründete…
…in diesem Kalenderjahr bezogen. Zugeflossen sind Einnahmen demnach dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über sie erhält. Da der tatsächliche Zufluss der Einnahmen nicht nachgewiesen werden konnte, können diese dem Bf. nicht zugerechnet werden…
…Jänner 2015 die Auszahlung des Vorsorgekapitals in 8 Raten beantragte, erfolgte die erste Überweisung von X im Jahr 2015. Ein Zufluss bereits im Jahr 2014 liegt daher nicht vor. C/5. Abweichend von der Grundregel des § 19 Abs 1 EStG 1988 gelten Nachzahlungen von Pensionen…
…Da er aber zu den Stundungszeitpunkten schon "lange nicht mehr Mehrheitseigentümer der Schuldnerin" gewesen sei, könne es auch zu keinem Zufluss gekommen sein. Weiters müssten die geltend gemachten Steuerberatungskosten richtigerweise als Betriebsausgaben (samt zulässigem Vorsteuerabzug) qualifiziert werden: Die diesbezüglichen Beratungsleistungen stünden nämlich mit einem Haftungsverfahren…
…September 2013). Der Beschwerdeführer habe daher über ein Guthaben in Höhe von Betrag_2,00 € verfügt. Der Zufluss iSd § 19 EStG sei durch die Verfügung der Wiederveranlagung (Reinvestition in das Projekt "Projekt_B") erfolgt. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 beantragte der Beschwerdeführer die…
…die Anordnung, das Geld einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen, liegt eine Maßnahme der Einkommensverwendung vor (VwGH 17.3.94, 91/14/0076); der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der bestimmungsgemäßen Verwendung (VwGH 14.12.88, 87/13/0030; UFS 3.5.11, RV/0848-G/08), zB…
…vgl auch VwGH 10.9.1998, 93/15/0051). Im Sinne der Rechtsprechung des VwGH ist daher auch im Beschwerdefall zwischen dem Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis und der Veräußerung von Aktien zu unterscheiden. Der Bf. hat die Aktien am 26.6.2015 erworben…
…die nicht effektiv ausbezahlten Pachtzinse gutgebucht worden seien, sodass nach der Rechtsprechung aufgrund des beherrschenden Einflusses der Beschwerdeführer auf die Pächterin (sie halten gemeinsam 100 % der Geschäftsanteile der Pächterin) auch hinsichtlich dieser Beträge von einem Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 und einer Vereinnahmung…
…Bezug von Rehabilitationsgeld und die weiteren der Abgabenbehörde gemeldeten Bezüge (Auflistung sämtlicher Bezüge siehe angefochtener Einkommensteuerbescheid). Obwohl die Pensionsnachzahlung für 2016 erst im Jahr 2017 erfolgte, ist der Zufluss im Jahr 2016 anzunehmen, weil für Nachzahlungen von mit Bescheid zuerkannten Pensionen der Grundsatz des in …
…Verpachtung iHv jeweils 48.000,- Euro zuzurechnen seien. Mangels Zufluss der Einnahmen zog er jeweils -48.000,- Euro wieder ab und gab in den Steuererklärungen dann in beiden Jahren 0,- Euro an. Es ist unbestritten, dass der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers im Rahmen des behördlichen…
…werden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18. Februar 2020 wurde die Beschwerde vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde darin angeführt, dass das Finanzamt vom Zufluss des Entgelts an die Bf. ausgehe, schließlich sei auch der Erhalt durch die eigenhändige Unterschrift der Bf. bestätigt worden. Für das…
…Käufer anzusehen ist, hat sich das Vermögen des Verkäufers um diese zugeflossene Darlehensvaluta erhöht. Als Ausfluss dieser Vermögensvermehrung fließen ihm auch Zinsen zu. Dementsprechend wird auch die bloße Darlehensrückzahlung nicht mehr als Zufluss, sondern als bloße Vermögensumschichtung angesehen. Als zugeflossen gilt eine Einnahme, sobald der…
…Aufhebung der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2014 gemäß § 299 BAO abgewiesen und wie folgt begründet: Der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter (75%) der X GmbH. Der Zufluss von Bezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sei nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt…
…Für die Geschäftsführertätigkeit bezog er Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Strittig ist, ob aufgrund der Verbuchung der Geschäftsführerbezüge für das Jahr 2014 auf dem Verrechnungskonto Löhne und Gehälter von einem Zufluss der gesamten, auch der im Jahr 2014 nicht ausbezahlten Bezüge ausgegangen werden und ob ein…