…den Bilanzen der Folgejahre wurde stets ein deutlich positives Kapitalkonto ausgewiesen. Demzufolge kann vom Bescheid erlassenden Finanzamt weder eine mangelnde Liquidität, geschweige denn eine Kreditunwürdigkeit erkannt werden. Die Berufungswerberin sollte daher durchaus in der Lage gewesen sein, dem Geschäftsführer die ihm gutgeschriebenen Bezüge auch zur…
…93/14/0155) behebbar sei. Im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit ist also auch in diesen Fällen von einem Zufluss der Geschäftsführerbezüge auszugehen, weil die GmbH auch im Falle eines fremden Gläubigers (Geschäftsführers) zur Kreditaufnahme gezwungen wäre, um die fälligen Bezüge zu begleichen. Die Beweislast…
…Beweismittel für den Zufluss der Zimmererlöse ist das Bankkonto, in dem die Zimmererlöse unstrittig gutgeschrieben sind. Im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift der Zimmererlöse ist die Bf. die Inhaberin der Bankkontos gewesen und sie ist auch Diejenige gewesen, die über die im Bankkonto gutgeschriebenen Zimmererlöse frei…
…1999; 96/15/0079). Die mit Umbuchung zum 31.12.2016 erfolgte Stornierung konnte daher den bereits erfolgten Zufluss nicht rückgängig machen bzw. den bis dahin entstandenen und zugeflossenen GF-Bezügen, denen auch die laufend vom Bf als Geschäftsführer der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen gegenüberstanden, nicht…
…den Zufluss auf den Zeitpunkt der Gutschrift der Bezüge ankommt. Diese waren jeweils zum Monatsletzten auf dem Lohnverrechnungskonto verbucht. Da die beschwerdeführende Partei befugt war, die gutgeschriebenen Beträge zur Auszahlung zu bringen, konnte sie ab diesen Zeitpunkten tatsächlich und rechtlich über sie verfügen. Der Zufluss…
…in dem ihm dieser Bezug gutgeschrieben wird. Einnahmen sind dem Steuerpflichtigen zugeflossen, wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft tritt der Zufluss in diesem Zeitraum nicht ein. Im Vorhalteverfahren wurde von der steuerlichen Vertretung ausgeführt (Mail…
…im Zusammenhang mit der gegenständlichen Rechnung der E in Bezug auf die übrigen Rechnungen dieser Gesellschaft an die T vorliegen, aber dennoch nicht von einer Scheinrechnung auszugehen ist: Die H GmbH kaufte in Polen Kohle, wobei die T den Transport ab der polnisch-tschechischen Grenze…
…dass im Aufsichtsratsprotokoll vom 02.04.2009 der Zufluss bestätigt sei, da die Vorständin über die Bezüge verfügen könne. Dies sei unrichtig. Das Aufsichtsratsprotokoll vom 02.04.2009 weise unter Punkt 3 „Vorstandsbezug xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx“ folgende Information auf: „Der Vorstand ersucht um Zustimmung zur Gewährung eines…
…ist der Zufluss von Einnahmen in Deutschland nicht anderes geregelt als in Österreich. Bezüglich der vom Bf angeführten Rsp des VwGH ist anzumerken, dass die dort beurteilten Sachverhalte nicht mit dem gegenständlichen Beschwerdefall ident sind. Den Entscheidungen ist jedoch zu entnehmen, dass es bei der…
…und damit der Bemessungsgrundlage für die AfA erfolgte daher zu Recht. Die Beschwerde gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2008 bis 2011 war daher abzuweisen. 3.1.4 Kapitalertragsteuer 3.1.4.1 Zufluss der verdeckten Ausschüttung Einnahmen sind nach § 19 Abs. 1 EStG in jenem Kalenderjahr bezogen…
…nbsp; Rechtslage Die im Vorlageantrag zitierte Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof in VwGH 19.12.2018, Ro 2017/15/0025, aufgehoben und hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Gemäß § 19 Abs 1 Einkommensteuergesetz - EStG 1988 idF 2015 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in…
…Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 zufließen. Für den Zeitpunkt des Zufließens sind die allgemeinen Regeln des § 19 EStG 1988 mageblich. Nach § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen…
…Beschwerdeführers gebuchten Darlehenszinsen grundsätzlich von einem Zufluss dieser Zinsen im Zeitpunkt der Einbuchung der Gutschrift seitens der Gesellschaft auszugehen. Aufgrund der dem Beschwerdeführer als einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer der Gesellschaften zukommenden Position hatte der Beschwerdeführer die Befugnis, die Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge zu verfügen oder selbst durchzuführen…
…erster Satz, sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Festzuhalten ist, dass das…
…Die Rendite ist der (jährliche) Gesamtertrag eines angelegten Kapitals. Sie wird in Prozent des angelegten Kapitals gemessen und gibt bei Wertpapieren die effektive Verzinsung an (vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/rendite/rendite.htm). Im Verfahrern vor dem LG Gericht2 wurde unter Bezugnahme auf das…
…Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG zufließen. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ein Zufluss muss sich wirtschaftlich in einer Vermehrung…
…je zur Hälfte grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft im Gesamtausmaß von 3.538 m², samt dem darauf befindlichen Objekt ***3*** in ***7***. Aus den laut Inventarliste mitgekauften Fahrnissen lasse sich schließen, dass den Käufern bereits im Zeitpunkt des Kaufes ein bezugsfertiges Haus zur Verfügung gestanden sei…
…des strittigen Lohnzettels. Aus dem Titel "bereits bezogenes Rehageld" sei für Jänner 2017 ein Betrag von 300,00 € einbehalten worden, sodass ein Auszahlungsbetrag von 818,48 € verblieben sei. Genau dieser Betrag sei am 31.01.2017 auf dem Bankkonto der Bf. gutgeschrieben worden…
…der XYF zu keinem Zeitpunkt ein Wertpapier in Form eines Substanzgenussscheines ausgehändigt bekommen und damit darüber verfügt hat. Dies wurde vom Bf. im Übrigen auch nicht behauptet. Wie aus dem Urteil des LG Gericht2 vom 27. Mai 2015, Gz Gz2 (unter Bezugnahme auf das Urteil…
…wurden. Bereits ab Oktober 2008 wurden von XY keine Zahlungen an die Anleger auf deren Wunsch bzw. Verlangen mehr geleistet und Erträge aus der Geldveranlagung von ihm weder ausbezahlt noch gutgeschrieben. XY wurde schließlich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Erträge aus den Herrn XY…