IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf,***, ***Bf.-Adr.***, über die Beschwerden vom 02.12.2025, eingebracht am 03.12.2025, gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2020 - 2024 des Finanzamts Österreich vom 21.11.2025, Steuernummer ***Bf…
…wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft tritt der Zufluss in diesem Zeitraum nicht ein. Im Vorhalteverfahren wurde von der steuerlichen Vertretung ausgeführt (Mail vom 21.9.2018), dass ein Konflikt mit dem Mitgesellschafter Z GmbH…
…Geschäftsführers über die auf den Verrechnungskonten der GmbH gutgeschriebenen Beträge ein rechtliches Hindernis entgegengestanden wäre, sei in der Beschwerde nicht behauptet worden. Die Gutschrift von Einnahmen auf einem Verrechnungskonto stelle dann keinen Zufluss dar, wenn sie auf einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beruhe. Zahlungsunfähigkeit liege vor…
…wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die belangte Behörde führte darin aus, dass bei der beschwerdeführenden Partei ein beachtlicher Zufluss vorgelegen habe, da er als Geschäftsführer rechtlich und wirtschaftlich über die Einnahmen verfügen habe können. Der Geschäftsführer habe angesichts seiner Geschäftsführereigenschaft bereit im…
…2018 und 2021 auf unrichtig festgestellten Differenzbeträgen an Einkommensteuer die sich aus Abgabenbescheiden ergeben. Beweise dafür, dass keiner der beiden vom VwGH dargestellten "zuflussbegründenden Umstände" in den beschwerderelevanten Jahren verwirklicht wurde, werden zeitnah nachgereicht. BESCHWERDEPUNKTE und BESCHWERDEANTRÄGE Die Beschwerde richtet sich gegen die Rechtswidrigkeit des…
…wirtschaftlich verfügen kann, mag er ihm vom Schuldner auch nur gutgeschrieben worden sein. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer jener Kapitalgesellschaft, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die Kapitalgesellschaft nicht zahlungsunfähig ist. Andernfalls hätte…
…dem Einkommensteuergesetz unterliegenden Einkünfte erzielt. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Oktober 2022 abgewiesen, wobei die Abgabenbehörde den Zufluss des Kaufpreises unter Verweis auf das Erkenntnis des BFG vom 9. August 2022, RV/3100357/2019 (betreffend den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2018 desselben Beschwerdeführers) zusammengefasst damit begründete…
…wurde der Konkurs nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst. Im vorliegenden Fall ist der Zufluss der im übermittelten Lohnzettel ausgewiesenen Einkünfte an den Bf. strittig. Der Bf. bestreitet den Zufluss der Bezüge von der Fa. B Bau GmbH im Jahr…
…Jänner 2015 die Auszahlung des Vorsorgekapitals in 8 Raten beantragte, erfolgte die erste Überweisung von X im Jahr 2015. Ein Zufluss bereits im Jahr 2014 liegt daher nicht vor. C/5. Abweichend von der Grundregel des § 19 Abs 1 EStG 1988 gelten Nachzahlungen von Pensionen…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist einerseits die Frage des Zeitpunktes des Zuflusses von Einnahmen, andererseits die Qualifikation von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben, und deren umsatzsteuerrechtliches Schicksal strittig.…
…September 2013). Der Beschwerdeführer habe daher über ein Guthaben in Höhe von Betrag_2,00 € verfügt. Der Zufluss iSd § 19 EStG sei durch die Verfügung der Wiederveranlagung (Reinvestition in das Projekt "Projekt_B") erfolgt. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 beantragte der Beschwerdeführer die…
…die Anordnung, das Geld einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen, liegt eine Maßnahme der Einkommensverwendung vor (VwGH 17.3.94, 91/14/0076); der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der bestimmungsgemäßen Verwendung (VwGH 14.12.88, 87/13/0030; UFS 3.5.11, RV/0848-G/08), zB…
…vgl auch VwGH 10.9.1998, 93/15/0051). Im Sinne der Rechtsprechung des VwGH ist daher auch im Beschwerdefall zwischen dem Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis und der Veräußerung von Aktien zu unterscheiden. Der Bf. hat die Aktien am 26.6.2015 erworben…
…die nicht effektiv ausbezahlten Pachtzinse gutgebucht worden seien, sodass nach der Rechtsprechung aufgrund des beherrschenden Einflusses der Beschwerdeführer auf die Pächterin (sie halten gemeinsam 100 % der Geschäftsanteile der Pächterin) auch hinsichtlich dieser Beträge von einem Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 und einer Vereinnahmung…
…weshalb diese auch im Jahr 2017 als Werbungskosten zu berücksichtigen sei. Eine Durchbrechung des Zuflussprinzips wie auf der Einnahmenseite bei Nachzahlungen von bescheidmäßig festgestellten Pensionen sei dem Gesetz auf der Ausgabenseite nicht zu entnehmen, zumal eine solche auch nur auf die Rückzahlung von bescheidmäßigen Pensionen…
…Verpachtung iHv jeweils 48.000,- Euro zuzurechnen seien. Mangels Zufluss der Einnahmen zog er jeweils -48.000,- Euro wieder ab und gab in den Steuererklärungen dann in beiden Jahren 0,- Euro an. Es ist unbestritten, dass der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers im Rahmen des behördlichen…
…werden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18. Februar 2020 wurde die Beschwerde vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde darin angeführt, dass das Finanzamt vom Zufluss des Entgelts an die Bf. ausgehe, schließlich sei auch der Erhalt durch die eigenhändige Unterschrift der Bf. bestätigt worden. Für das…
…Käufer anzusehen ist, hat sich das Vermögen des Verkäufers um diese zugeflossene Darlehensvaluta erhöht. Als Ausfluss dieser Vermögensvermehrung fließen ihm auch Zinsen zu. Dementsprechend wird auch die bloße Darlehensrückzahlung nicht mehr als Zufluss, sondern als bloße Vermögensumschichtung angesehen. Als zugeflossen gilt eine Einnahme, sobald der…
…Aufhebung der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2014 gemäß § 299 BAO abgewiesen und wie folgt begründet: Der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter (75%) der X GmbH. Der Zufluss von Bezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sei nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt…
…Für die Geschäftsführertätigkeit bezog er Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Strittig ist, ob aufgrund der Verbuchung der Geschäftsführerbezüge für das Jahr 2014 auf dem Verrechnungskonto Löhne und Gehälter von einem Zufluss der gesamten, auch der im Jahr 2014 nicht ausbezahlten Bezüge ausgegangen werden und ob ein…