…Siehe dazu auch Rz 6448 f. Wird einem Vermieter vom Mieter ein zinsenloses Darlehen gewährt, kommt dem Darlehen im Umfang des dadurch verschafften Zinsengewinns mietzinserhöhender Entgeltcharakter zu; daher liegt ein geldwerter Vorteil vor, der als Einnahme im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu…
…Tut dies der Abgabepflichtige nicht und konsumiert einen Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch einen entsprechenden Zinsengewinn. Auf die Ausführungen zur persönlichen Unbilligkeit - mit dem Hinweis, dass der gesamte Abgabenrückstand mit einer Einmalzahlung fristgerecht entrichtet wurde - wird verwiesen. Gegen diese Entscheidung erhob die Bf durch ihre ausgewiesenen…
…ist im Hinblick darauf, dass sie durch den vom Abgabepflichtigen eingebrachten Antrag auf Aussetzung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht sachlich unbillig; dies auch im Hinblick auf den Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub (VwGH 17.10.2001, 98/13/0073; VwGH 30.7.2002, 99/14/0315…
…dass die Dauer der in Rede stehenden Beschwerdeverfahren außerhalb des Einflussbereiches der Beschwerdeführerin gelegen war und ist zu berücksichtigen, dass den durch die lange Dauer der Beschwerdeverfahren aufgelaufenen Nebenansprüchen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub bei der Beschwerdeführerin gegenübersteht (VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138…
…und sei zu berücksichtigen, dass den durch die lange Dauer des Rechtsmittelverfahrens aufgelaufenen Nebenansprüchen ein eventueller Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub gegenüberstehe. Zudem habe der Beschwerdeführer eine persönliche Unbilligkeit nicht dargelegt. Mit Schreiben vom 19.3.2019 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Beschwerde an das…
…99/13/0065, mwH). Tut er das nicht und konsumiert er den Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn. Besteht die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fallen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Allein die lange Dauer eines Beschwerdeverfahrens kann auch keine Nachsicht von Aussetzungszinsen rechtfertigen. Betreffend die…
…99/13/0065, mwH). Tue er das nicht und konsumiere er den Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn. Bestehe die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fielen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Allein die lange Dauer eines Beschwerdeverfahrens könne somit keine Nachsicht von Aussetzungszinsen rechtfertigen. Die Festsetzung…
…Es ist daher in zugrundeliegendem Falle von einer echten, ertragsteuerlich als zugeflossen zu betrachtenden Mietzinsvorauszahlung auszugehen. A) Bei Gewährung eines zinsenlosen Darlehens unterliegt der Zinsengewinn als "mietzinserhöhendes Entgelt" beim Vermieter der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer (siehe VwGH vom 26.1.2011, 2008/13/0017 - 0019).…
…ausgelöst werden. Der Abgabepflichtige kann jederzeit durch Entrichtung der ausgesetzten Beträge das Entstehen der Aussetzungszinsen verhindern. Tut er das nicht und konsumiert den Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn. Auch die Einhebung der Anspruchszinsen ist nicht sachlich unbillig. Anspruchszinsen i.S.d. § 205…
…Abgabepflichtige könne jederzeit durch Entrichtung der ausgesetzten Beträge das Entstehen der Aussetzungszinsen verhindern. Tue er das nicht und konsumiere den Zahlungsaufschub, lukriere er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn. Auch die Einhebung der Anspruchszinsen sei nicht sachlich unbillig. Anspruchszinsen iSd § 205 BAO seien eine objektive Rechtsfolge…
…99/13/0065). Tut er das nicht und konsumiert den Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsgewinn. Besteht die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fallen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Allein die lange Dauer eines Beschwerdeverfahrens kann somit keine Nachsicht von Aussetzungszinsen „im Sinne einer Risikoteilung“ rechtfertigen…
…außer Acht gelassen werden, dass die erheblich verspätete Abgabenentrichtung im Hinblick sowohl auf die Ersparnis von Finanzierungskosten - wenn die Abgabe mit Hilfe von Fremdmitteln entrichtet worden wäre - als auch auf den sich ergebenden Zinsengewinn auch einen wirtschaftlichen Vorteil mit sich bringt. Die Einbringung der Stundungszinsen…
…die Entstehung der Aussetzungszinsen jederzeit durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern. Tut er das nicht und konsumiert den Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn. Besteht die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fallen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Dem Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit kann daher nicht…
…auch mit Zinsen zu begünstigen. Es sei durch Einstellung der unbaren Entnahme in die Einbringungsbilanz zu keinem Abschluss eines Realkontraktes in Form der Zuzählung von Darlehensvaluta gekommen. Ein fiktiver Zinsengewinn könne daher nicht vorliegen, wenn die entsprechende zivilrechtliche Parteienvereinbarung zu keinem Zinsenanspruch führe. Die Bf…
…212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007, 2002/14…
…ausgesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällig lange Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen, denen außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschubes beim Abgabenpflichtigen gegenübersteht (VwGH 16.10.2002, 99/13/0065 mwN). Im Beschwerdefall habe…
…auf Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht sachlich unbillig ist, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, zumal den Aussetzungszinsen der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub beim Abgabepflichtigen gegenübersteht (VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196; 26.1.2017, Ra 2015/15/0005). …
…Aussetzung der Einhebung dieser Abgabenschuldigkeiten beantragt. Bei einer Aussetzung der Einhebung soll der Abgabepflichtige bei erfolgloser Bekämpfung der Nachforderung Zinsen zahlen; dieser Zinsenzahlung steht der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub gegenüber; bei einer Herabsetzung der Nachforderung werden auch die Aussetzungszinsen reduziert. Jener Abgabepflichtige hingegen…
…die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietungstätigkeit ab 1998 und 2003 der Bf. erst nach einem längeren Beobachtungszeitraum durch die Abgabenbehörde vorgenommen werden konnte, wurden mit der Festsetzung der Anspruchszinsen Vorteile von Zinsengewinnen auf Grund der späteren endgültigen Veranlagung ausgeglichen. Dieser Zinsenausgleich findet gemäß § 205 Abs…
…auf Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht sachlich unbillig ist, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, zumal den Aussetzungszinsen der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub beim Abgabepflichtigen gegenübersteht (VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196; 26.1.2017, Ra 2015/15/0005). …