…gewidmete Vermögen und die daraus resultierenden Einkünfte nicht zuzurechnen. Die als Wiederaufnahmegründe für die Einkommensteuerbescheide des Beschwerdeführers herangezogenen Ausschüttungen der ***2*** Anstalt an die ***1*** Stiftung betreffend die Streitjahre 2007 und 2008 sowie die von der ***2*** Anstalt an die ***1*** Stiftung gegangenen Zinsenerträge (vgl…
…war wiederum zu entgegnen, dass sich beim Bf. die nachträglich erklärten CH-Einkünfte für die Streitjahre aus Zinsenerträgen aus CH-Anleihen und Dividendenerträgen von CH-AGs zusammengesetzt hatten, für die das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates (nicht nur) in den Streitjahren bestanden hatte. Da der anfangs beruflich…
…Zusammenhang mit der strittigen Frage, ob es sich bei den im Zuge der Betriebsprüfung nachversteuerten Beträgen, so wie vom Beschwerdeführer vorgebracht, um "Substanzauskehr in Form von Kapitalrückzahlungen" oder nach Meinung des Finanzamtes um Zinserträge handelt, ist darauf zu verweisen, dass der Tatbestand des § 27 Abs…
…seien: | | 2013 | 2014 | Dividendenerträge KZ 863 | 5.640,55 € | 3.238,03 € | Zinsenerträge KZ 863 | | 3.496,91 € | Veräußerungsgewinne KZ 865 | | 4.840,50 € Auf Basis der Feststellungen der…
…ist, dass die Darlehensverbindlichkeit der ***Bf1*** bei der ***1*** ***2*** ***3*** ebenso als Darlehensforderung ausgewiesen und verzinst wurde. Die Zinsenerträge wurden bei der ***1*** ***2*** ***3*** mit 25% Körperschaftsteuer ordnungsgemäß laufend versteuert. Zum Buchungstext: Die Bezeichnung "UB-EB" hat keine weitere Relevanz bzw. Bedeutung, da…
…diese auf die sonstigen Bezüge entfallenden Schweizer Steuern auf die Österreichische Einkommensteuer angerechnet werden (Seite 11, erster Absatz, letzter Satz). Zinsenerträge Erbengemeinschaft für die Jahre 2010 - 2011: Diese Schweizer Zinsenerträge (vgl. Seite 14, Absatz über der Rechtsmittelbelehrung) betragen für das Jahr 2010: EURO 29,08 …
… 93 Abs. 2 Z 3 EStG 1988, idF vor BGBl I 2010/111, werden lediglich Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten oder sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten, denen ein Bankgeschäft zugrunde liegt, vom Kapitalertragsteuerabzug erfasst, nicht jedoch Zinsen im Generellen. Die streitgegenständlichen Zinsen wurden im Rahmen eines…
… 2 Abs. 2 PKG die jährlichen Veranlagungserträge abzüglich der Zinsenerträge gemäß § 48 (in der Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ausgewiesener Veranlagungsüberschuss abzüglich der Zinsenerträge gemäß § 48) bezogen auf das für die Berechnung des Mindestertrages maßgebliche Vermögen einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Gesamtsumme des in der Vermögensaufstellung…
…dass das Verrechnungskonto zwischen der Beschwerdeführerin und der DGmbH zu verzinsen ist. Die bei der DGmbH festgestellten Zinsenerträge stellen bei der Beschwerdeführerin entsprechende Betriebsausgaben dar. Der steuerpflichtige Gewinn der Beschwerdeführerin ist daher in den beschwerdegegenständlichen Jahren wie folgt zu vermindern: 2002: - 3.692,93 €…
… 2 Abs. 2 PKG die jährlichen Veranlagungserträge abzüglich der Zinsenerträge gemäß § 48 (in der Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ausgewiesener Veranlagungsüberschuss abzüglich der Zinsenerträge gemäß § 48) bezogen auf das für die Berechnung des Mindestertrages maßgebliche Vermögen einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Gesamtsumme des in der Vermögensaufstellung…
…die Wertpapierzinsen, Dividenden sowie Zinsen auf Bankkonten (Beilage 3). Detailbelege zu den Zinserträgen Wertpapiere (Beilage 4) Detailbelege zu den Dividenden (Beilage 5) Zinsen Depotkonto (Beilage 6) Zinsen Privatkonto (Beilage 7) Tabelle mit den Zinsen- und Dividendenerträgen 2003-2011 mit Umrechnung der sfr in EUR, wobei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf., Gde., Str., vertreten durch RA Ra, Gde2, Str2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, 6900 Bregenz, Brielgasse 19, vom 30. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Grohmann Hienert Zierhut Wirtschafts-u. Steuerberatungs GmbH, Nibelungengasse 8/5, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden KK und die weiteren Senatsmitglieder Richter JG, OB und GM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt RK, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse_Bf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 25. Juli 2019, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch STB gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14.08.2013, betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Dienstverhältnis beim jeweiligen Mitarbeiter (und nicht beim Angehörigen) zu erfassen. Die Zinserträge auf den Konten, die auf den Bf. und eine angehörige Person lauten, sind demnach ebenso wie die Zinserträge auf den vom Bf. weitergegebenen Sparbüchern für die Zwecke der Ermittlung des "Vorteils aus dem…