… 33 EStG 1988 mit folgender Begründung zurück: Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den…
…im Sinn des § 3 Studienförderungsgesetz nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das Ablegen von…
…im Juni 2013 als abgebrochen (und nicht bloß als unterbrochen) zu werten war. Die Abgabenbehörde vertritt den Rechtsstandpunkt, dass eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung bis zum Zeitpunkt des Abbruches nicht vorgelegen sei, da im Sommersemester 2013 keinerlei Prüfungen abgelegt worden seien. Demgegenüber vertritt die Bfin…
…Vorbereitung auf den Aufnahmetest eine Ausbildung darstelle, sondern, ob das Studium der ***2*** ernsthaft und zielstrebig betrieben worden sei. ***1*** sei dem ***6*** auch im Sommersemester 2019 ernsthaft und konsequent nachgegangen, indem sie Lehrveranstaltungen für dieses Studium besucht habe, wobei sie das Augenmerk auf eine…
…00 bis 12:00 Uhr in dessen Chirurgischer Ambulanz gewesen sei. Vorlage Mit Bericht vom 23.9.2015 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und führte unter anderem aus: Sachverhalt: Die Tochter der Antragstellerin hat ihre Ausbildung (Externistenmatura) nicht zielstrebig betrieben…
…eine angemessene Unterrichtsdauer, sowie die Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung. Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das…
… 33 Abs. 3 EStG 1988 zurück und begründete dies so: Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das…
…33 Abs. 3 EStG 1988 als zu Unrecht bezogen zurückgefordert. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass Familienbeihilfe bei einer ernsthaften und zielstrebigen Ausbildung zustehe, was dann der Fall sei, wenn das Kind die volle Zeit dafür verwende und in angemessener Zeit zu Prüfungen antrete. Dies treffe…
…dass durch die erbrachten Leistungen von ***T*** die Voraussetzungen einer ernsthaften und zielstrebigen Berufsausbildung nicht erfüllt worden wären. Mit Anbringen vom 30.12.2025 wurde ein Antrag zur Entscheidung über die Bescheidbeschwerde (Vorlageantrag) durch das Bundesfinanzgericht gestellt. Mit Vorlagebericht vom 16.01.2026 wurde die…
…Strittig ist, ob ***Tochter***, die Tochter der Bf., im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben hat und falls ja, ob und wann und in welchem Ausmaß es in diesem laufenden Studium zu einer Studienbehinderung gekommen ist, die die Tochter der Bf. am Studienfortschritt…
…wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Die wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen…
…0050; VwGH 08.07.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…einer Berufsausbildung bzw. -fortbildung zustehe. Bei ihrem Kind würde diese Voraussetzung nicht zutreffen. Die Ausbildung gelte als ernsthaft und zielstrebig, wenn ein Kind die volle Zeit dafür verwende und das Kind in angemessener Zeit zu Prüfungen antrete, was bei ihrer Tochter nicht zutreffe. Der Richtwert…
…und beide Stellen keine Bewertung vornehmen können, da das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) im Studiengang Rechtswissenschaften mit Ziel Erste Juristische Staatsprüfung keine Anwendung findet (Beilage 2 und Beilage 3). Da es keine öffentliche Stelle gibt, welche eine Berechnung in ECTS-Punkten bzw…
…Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b kommt es (überdies) nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011…
…für Familienbeihilfe sowie die Kinderabsetzbeträge für März bis September 2016, insgesamt EUR 1.542,80 mit folgender Begründung: "Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle…
…an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt 1.542,80 € zurück. Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe nur dann, wenn das Kind die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betreibe. Dies werde dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des…
…einer Universität als reiner Formalakt nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen. Hauptmerkmal einer allgemeinen Berufsausbildung ist das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg. Außerdem muss die Berufsausbildung die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nehmen und von der Dauer her mit anderen…
… 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988. Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb…
…eine angemessene Unterrichtsdauer, sowie die Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung. Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das…