…Verfahrensgang Mit Rückforderungsbescheid vom 4. Juli 2023 wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das Kind ***Nachname*** ***Kind 1*** für die Zeiträume März bis Juni 2023 sowie Familienbeihilfe für die Zeiträume März bis Juni 2023 für das Kind ***Nachname*** ***Kind 2*** rückgefordert. Begründend wurde ausgeführt: "Zu ***Nachname…
…erheblicher Behinderung ihres Kindes, diesmal für den Zeitraum ab Jänner 2005. Das Finanzamt ersuchte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen wiederum die Erstellung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu veranlassen und eine darauf basierende Bescheinigung zu übermitteln. Dieser Bescheinigung ist nunmehr zu entnehmen, dass der Grad der…
…111/2010, sind vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission auf Vergütungsanträge anzuwenden, die sich auf einen Zeitraum nach dem 31. Dezember 2010 beziehen." Erläuternde Bemerkungen Regierungsvorlage BBG 2011 zu § 4 Abs 7 EnAbgVergG: "Voraussetzung für die Anwendung der geänderten Bestimmungen ist die Zustimmung der…
…wurde am 21.9.2017 dem BFG zur Entscheidung vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen: I. Sachverhalt: Für den Zeitraum 03-05/2016 hat die KG Löhne ausbezahlt, aber keine Lohnabgaben entrichtet. Über die KG wurde am XX.02.2017 das Insolvenzverfahren als Konkursverfahren mit…
…März 2014 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli bis Oktober 2013 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1) Verfahrensgang: Mit…
…Dezember 2013, betreffend Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe für den Zeitraum April 2004 bis Jänner 2007 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang…
…4. Dezember 2012, Zahl ******/*****/09/2010, setzte das Zollamt gegenüber der Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz als Bfin bezeichnet) Aussetzungszinsen für den Zeitraum 20. Oktober 2006 bis 20. April 2012 in Höhe von Euro 40.758,39 fest. Die Bfin erhob dagegen mit Eingabe vom 7…
…über die Beschwerde vom 12. Juli 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 7. Juni 2018, betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe (ohne Angabe des Zeitraumes, für den die Abgabe festgesetzt wird), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der…
…24 Abs. 5 Z 3 in der vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geltenden Fassung weiterhin anzuwenden" -ersichtlich, dass für "angesparte Zwischensteuern" aus Zeiträumen vor 2011 keine Änderung eintreten sollte. Daraus ergibt sich, dass auch in jenen Zeiträumen in welchen der Steuersatz nach § 22 Abs. 2 KStG…
…Nr. 194/1961, anzuwenden. Nach § 10 Abs. 3 FLAG ist somit für Zeiträume, die weiter als fünf Jahre, gerechnet vom Beginn des Monats der Antragstellung, zurückliegen Familienbeihilfe nicht zu gewähren ( VwGH 15.11.2005, 2004/14/0106 ). Der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. Jänner 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 (nunmehr: Finanzamt für Großbetriebe) vom 20. November 2017 betreffend Haftung zur…
Bei der Interpretation einer Gesetzesnorm ist auf den Wortsinn und insbesondere auch auf den Zweck der Regelung, auf den Zusammenhang mit anderen Normen sowie die (aus den Gesetzesmaterialien hervorgehende) Absicht des Gesetzgebers abzustellen (VwGH vom 26. November 2014, Zlen. 2011/13/0008 und 0009; vom…
…Jänner 2023 betreffend Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für Kind, geb. xx.xx.2005, für den Zeitraum Jänner 2017 bis September 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…den Fall, dass einem Elternteil bislang die Familienbeihilfe ausbezahlt wurde und diesem Elternteil die Familienbeihilfe auch nicht rückwirkend aberkannt wird, gilt der vorliegende Antrag für künftige Zeiträume ab Antragstellung. Begründet wurde dieser Antrag wie folgt: Nach der Entscheidung des OGH vom 20.05.2020, 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. August 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
…Hintergrund verpflichtend heranzuziehen. Laut dem von der BF vorgelegten Ausdruck aus dem Pendlerrechner für den Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte C (Arbeitgeber R) im Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf der überwiegenden Strecke möglich und zumutbar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen der fahrlässigen Verkürzung der Wiener Gebrauchsabgabe gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBI. für Wien Nr. 20, in…
…der Sachverhalt dahingehend fest, dass der Bf. im tatgegenständlichen Zeitraum Oktober 2016 bis Juni 2017 als verantwortlicher Beauftragter der X-GmbH bestellt war und es unterlassen hat, für die aus dem Spruch des gegenständlichen Erkenntnisses ersichtlichen Baustofflagerungen und Baustelleneinrichtungsflächen eine Gebrauchserlaubnis (bzw. deren Verlängerung) zu…
…war die im Haftungsbescheid erwähnte Aufgliederung der Abgabenarten, Zeiträume und Höhe der Abgaben mit der händisch angeführten Haftungssumme von € 343.160,04. [Grafik] [Grafik] [Grafik] Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der Beschwerdeführer durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter eine Beschwerde, die am 16.11.2017 bei der…
…Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. Die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin steht somit fest. Die Abgaben waren zu folgenden Terminen fällig: | Abgabenart | Zeitraum | Haftungs- betrag | Abgaben- schuld | Fälligkeitstag | U (Umsatzsteuer) | 07/14 | 6.776,48 |…