…€ 1.500,00 für die nicht fristgerechte Entrichtung dieser € 75.000,00 am 13. November 2019 wieder gutgebucht wurde, da offenbar keine Säumnis vorgelegen ist. Die im § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderte Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 06/2019 bis zum fünften Tag…
…zur unverzüglichen Entrichtung der Parkometergebühr, durch ordnungsgemäße Entwertung des Parkscheines oder wirksame Aktivierung des elektronischen Parkscheines, keinen steuerbaren Sachverhalt dar. Damit stimmt überein, dass die Steuerbefreiung für die „angefangene Viertelstunde“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 7KontrolleinrichtungsVO ebenso auf den Zeitpunkt der Entstehung der Parkometerabgabepflicht wirkt…
…Rechtsprechung und Fachmeinungen zum Abgabenverfahren ebenfalls zur Anwendung zu bringen. Laut Ritz, BAO6, § 217 Rz 2, ist ein Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Entrichtungspflicht (u.a. VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 29.3.2007, 2005/16/0095)…
…dass die fristgerechte Entrichtung der Immobilienertragsteuer allein durch die von ihm (aus welchen Motiven immer) angestrengte Rückzahlung verhindert wurde, weil dadurch das (aus der gutschriftsmäßigen Verbuchung der Zahlung entstandene) Guthaben zum Zeitpunkt der Belastung des Abgabenkontos mit der Immobilienertragsteuer nicht mehr zur Verwendung zwecks Tilgung…
…eine Abgabe aufgrund der unrichtigen Lösung einer maßgeblichen Rechtfrage zweifelsfrei unrechtmäßig vorgeschrieben wurde, die Entrichtung dieser Abgabe trotz Fehlens eines materiellrechtlichen Anspruches nur aufgrund der (formal) rechtswirksamen Vorschreibung zu verlangen. Dabei ist es ohne Belang, dass die Behörde aufgrund zum Zeitpunkt der Abgabenvorschreibung fehlender Judikatur…
…Schuld nach Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. (3) Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat…
…letzter Satz, aus der das Gleichbehandlungsgebot abgeleitet wird, Einbehaltungs- und Abfuhrpflicht gem § 78 Abs. 3 EStG 1988 für Lohnsteuer oder gem § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 für Kapitalertragsteuer). Den Vertreter trifft die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für…
…der Betriebsaufgabe würde die oben angeführte Liegenschaft als Betriebsvermögen klassifiziert werden, wodurch die Immobilienertragssteuerermittlung versagt werden würde und ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln wäre. Im Bescheid vom 11.11.2015 wurde die für die Ermittlung des tatsächlichen Betriebsaufgabezeitpunktes maßgeblich relevante Tatsache, nämlich jene des Zeitpunktes der…
…Zeitpunkt an wickelte VN NN2 sämtliche Geschäfte eigenständig ab. Beispielhaft sollen die "Flächennutzung 2009" und die "Informationen zur einheitlichen Betriebsprämie 2010" genannt werden, wo jeweils VN NN2 als Empfänger galt. Herr NN2 hatte keinerlei Kontakt mehr mit seinem Kundenstock. Dies wurde alles im Zuge der…
…674; vgl auch § 6 Tz 269/1). Rz 31 Ein nach § 36 begünstigter Gewinn entsteht daher im Zeitpunkt der Erfüllung der im Sanierungs- oder Zahlungsplan festgelegten Quote (vgl UFS 21.4.2009, RV/0446-L/07 und RV/0448-L/07; UFS 18.6.2007…
…den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Nach dem…
…Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine Gefährdung der…
…den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Festgestellt wird…
…einschließlich allfälliger Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht entsteht im Zeitpunkt der Einbringung der Eingabe. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen von einer Post…
…Eingaben an die Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht im Sinne des Art. 129 B-VG; für Eingaben einschließlich Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht kann die Bundesregierung durch Verordnung Pauschalgebühren, den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld und die Art der Entrichtung der Pauschalgebühren festlegen…
…Eingaben an die Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht im Sinne des Art. 129 B-VG; für Eingaben einschließlich Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht kann die Bundesregierung durch Verordnung Pauschalgebühren, den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld und die Art der Entrichtung der Pauschalgebühren festlegen…
…den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Bewilligung…
…im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof; die Gebühr wird mit diesen Zeitpunkten fällig. | 5. | Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr…
…die Finanzverwaltung ordnet Entrichtungen iSd § 211 BAO generell einem Abgabenkonto zu - war die Feststellung zu treffen, dass kein derartiges Guthaben des Bf. bei der Dienststelle Sonderzuständigkeiten im Zeitpunkt der Einbringung der Säumnisbeschwerde und auch danach nicht bestanden hat. Die Feststellung, dass sowohl der Gebührenbescheid vom…
…den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet ist. Im Zahlungserleichterungsersuchen…