…und daran anknüpfend, ob die Zehntelabschreibung oder die Absetzung für Abnutzung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit 1,5 % der Anschaffungskosten und der Umbauarbeiten oder eine verkürzte Nutzungsdauer auf Grund eines Gutachtens eines gerichtlich beeideten Sachverständigen anzusetzen sei. Wie zu erwarten gewesen sei, habe auch der…
…in welcher die gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 geltend gemachte Zehntelabschreibung (der Sanierungsaufwendungen) nicht auf eine "Normal-AfA" umgestellt worden sei, zeige bei ganzjähriger Vermietung schon ab 2009 ein positives Periodenergebnis und bereits im 12. Vermietungsjahr (2016) einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten…
…Gesamtüberschuss nicht erzielt werden könne. Dies insbesondere auch deshalb, weil bis zum Jahr 2023 noch beträchtliche Zehntelabschreibungen zu berücksichtigen seien. Da die Liebhabereivermutung mit der Vorhaltsbeantwortung vom 17.6.2016 nicht habe widerlegt werden können, stelle die Vermietungstätigkeit keine Einkunftsquelle dar. Da es sich um…
…Nachweis des Erwerbes (Kaufvertrag, Übergabsvertrag etc.) - Aufstellung über die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage - Mietverträge - genaue Aufstellung und Nachweis über die geltend gemachten Zehntelabschreibungen - Aufstellung und Nachweis der beantragten übrigen Werbungskosten - Prognoserechnung für das vermietete Objekt ***2*** ab Vermietungsbeginn (warum keine Mieteinnahmen, ab wann wieder Mieteinnahmen…
…2009 Verluste in Höhe von EUR 19.473,35 erzielt wurden. In den Verlusten stecke eine Zehntelabschreibung in Höhe von jeweils EUR 2.063,49. Nach der Liebhabereiverordnung seien diese Zehntelabschreibungen auf eine normale Afa umzurechnen. Die normale Afa von 1,5 % von EUR 20…
…€ 29.309,48; anstelle bisheriger Zehntelabschreibung: In seiner eingereichten Erklärung E1b zu Objekt 1 vom 27.12.2010 beantragte der Bf. unter der dafür vorgesehenen Erklärungskennziffer (KZ) 9430 hinsichtlich eines für Instandhaltungen und/oder Instandsetzungen aufgewendeten Gesamtbetrages von € 29.309,48 die gleichmäßig…
…in denen die Einkünfte aus der Vermietung der drei Wohnungen in der b (nach Beseitigung und Ersatz der Zehntelabschreibung durch laufende AfA) wie folgt angegeben wurden: | Jahr | Aufwendungen | Einnahmen | Ergebnis | 2007 | 15.252,26 | 0,00 | -15…
…Frage, nicht jedoch bei Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzungsaufwand gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988. Eine Anpassung der Zehntelabschreibung auf die „Normal-AfA“ sei in diesem Fall nicht vorzunehmen. Bei den noch durchzuführenden Arbeiten handle es sich ebenfalls um Instandsetzungsaufwand, der gemäß § 28 Abs. 2…
…lt. BFG | - 15.721,88 | - 22.923,41 | - 22.755,96 | - 22.755,96 | Zehntelabschreibung lt. BP | 1.617,14 | 1.617,14 | 1.617,14 | 1.617,14 | Zentelabschreibung lt. BFG | - 2.617…
…getragen worden). Entsprechend dem Bestandvertrag sei mit der Auflösung des Bestandvertrages ein Schadenersatzanspruch des Mieters für die Mieterinvestitionen entstanden. Der Abrechnungszeitraum für die Zehntelabschreibung pro Jahr beginne mit dem Beginn der Vermietung, also mit dem 1.10.2002, und ende mit dem 31.12.2009…
…also Ende 2005 gewesen. Berechnungsunterlagen betreffend fiktive Anschaffungskosten habe er keine. Über Befragen gab der steuerliche Vertreter an, den Ansatz einer Zehntelabschreibung von € 1.000,00 in der Vorhaltsbeantwortung 01.04.2014 pauschal geschätzt zu haben. Zur Frage, warum zu den zusätzlich geltend gemachten…
…2007 – 2010 berichtigte Steuererklärungen ein (FA 177/2009), in denen die Einkünfte aus der Vermietung der drei Wohnungen in der St (nach Beseitigung und Ersatz der Zehntelabschreibung durch laufende AfA) mit folgenden Größen enthalten sind (FA 44/2007, 40/2009 und: | Jahr | Aufwendungen…
…84/14/0048; 26.06.1990, 89/14/0294). Eine solche Umrechnung ist hingegen nicht bezüglich der von der Bf. laut den Erklärungen laufend getätigten Zehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 vorzunehmen, da diese keinen Herstellungsaufwand betreffen (UFS 16.10.2008, RV/0461-I…
… (s.Bp- Bericht C.c3, g.2.1, S.32 f, Anhang B Seiten 2-7)). - die geltend gemachten Absetzungen für Abnutzung und Zehntelabschreibungen sind nicht nachvollziehbar - kein Anlageverzeichnis; - Rechenfehler in E/A-Rechnungen; - zahlreiche, zum Teil sehr hohe Barzahlungen und vielfach fehlender Nachweis des…
… (s.Bp- Bericht C.c3, g.2.1, S.32 f, Anhang B Seiten 2-7). - die geltend gemachten Absetzungen für Abnutzung und Zehntelabschreibungen sind nicht nachvollziehbar- kein Anlageverzeichnis; - Rechenfehler in E/A-Rechnungen; - zahlreiche, zum Teil sehr hohe Barzahlungen und vielfach fehlender Nachweis des…
…da diese Kosten bereits bei der Bewertung bzw. der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten des Mietobjektes eingeflossen sind und es sonst zu einer Doppelberücksichtigung käme. Zehntelabschreibungen können nur für Reparaturen anerkannt werden, soweit sie nach Beginn der Vermietung erfolgt sind. Die vom Finanzamt vorgelegte diesbezügliche „Rechtliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 3. Juli 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. Juni 2021 betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Stephan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch OPTIMA Die Steuerberater GmbH, Dr. Gaisbauer-Straße 1, 4560 Kirchdorf an der Krems, und Steindl Steuerberatung GmbH, Römerstraße 48, 4800 Attnang-Puchheim, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…