…2018 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf) die Entrichtung des auf ihrem Abgabenkonto aushaftenden Rückstandes iHv € 22.323,15 in Raten von € 2.000,00. Der letzte Zahlungstermin laut Zahlungserleichterungsansuchen sollte der 22. April 2019 sein. Das Finanzamt wies das Ansuchen mit Bescheid vom 12…
…wobei der letzte Zahlungstermin zum 30.4.2018 gewesen wäre. Mit Bescheid vom 15.12.2017 wurde das Ansuchen von der belangten Behörde abgewiesen. Mit Schreiben vom 24.12.2017 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.1.2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, vertreten durch SOLIDUS Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Seilerstätte 17, Top 12, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
…aus, die Abgabenschuld sei zwischenzeitig entrichtet worden, das Abgabenkonto sei derzeit ausgeglichen. Nachdem der im Zahlungserleichterungsansuchen begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Vorlage bereits abgelaufen sei, sei entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Beschwerde als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074), weil…
… 264) sinngemäß anzuwenden. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin (hier: 10.02.2018) im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Beschwerde als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5…
…auch eingehalten) wurden. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung (nunmehr: Beschwerde) oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist aber nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Berufung (nunmehr: Beschwerde) als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache Fa. X-GmbH, Adresse1, vertreten durch ECKHARDT WP und SteuerberatungsgmbH, Hauptstraße 58, 7033 Pöttsching, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2014 gegen den Bescheid…
…monatlichen Raten von € 23.325,47 bis Dezember 2017 entrichtet werden. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Nichteinhaltung der gewährten Zahlungstermine die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG gefährdet." Mit Bescheid vom 31.03.2016 wies die Abgabenbehörde den Antrag der…
…spätestens 16.10.2023 entrichten hätte müssen. Ihm wäre dann auch aufgefallen, dass die Buchungsmitteilung einen falschen Zahlungstermin ausweist. Aber auch ohne Befassung mit den entsprechenden Rechtsnormen hätte dem BF auffallen müssen, dass die Buchungsmitteilung offensichtlich fehlerhaft sein muss, da sie dem BF ohne Setzung…
…bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermines oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld zulässig. Ist ein Terminverlust auf andere Gründe als die Nichteinhaltung eines in der Bewilligung von Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermines zurückzuführen…
…abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung (Beschwerde) bereits abgelaufen ist, ist die Berufung (Beschwerde) als gegenstandslos abzuweisen, weil die Bewilligung von Zahlungserleichterungen…
…wird (§ 213), erstrecken. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074 )…
…Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist, nicht zu erfolgen hatte. Da die beantragten Zahlungstermine bereits verstrichen sind, kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…beginnend mit 16. Juni 2025, beantragt. Der letzte Zahlungstermin war demnach im Dezember 2025. Gemäß § 212 Abs 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229 BAO) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten…
…Fälligkeit festgesetzt, so steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung der Abgabennachforderung gemäß § 210 Abs. 4 BAO eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Der in den Bescheiden angeführte Zahlungstermin 13. November 2009 stellt lediglich eine Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0749)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch CAUSA Wtrhd GmbH, Türkenstraße 25 Tür 8, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 22.10.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 3.7.2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christian Lang, Ballgasse 6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27.07.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom…
…März 2017 beantragt wurden. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung (nunmehr: Beschwerde) oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung (nunmehr: Beschwerde) bereits abgelaufen ist, ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Berufung (nunmehr: Beschwerde) als gegenstandslos abzuweisen…
…begehrte die Beschwerdeführerin eine Ratenzahlung. Als Ratenhöhe wurden € 2.000 und als letzter Zahlungstermin der 31.5.2024 genannt. Bescheid Mit Bescheid vom 6.6.2023 hat die belangte Behörde den Antrag vom 31.5.2023 abgewiesen und ersucht, die ausständigen Abgabenschuldigkeiten in Höhe…