…Mai 2023. Die Zahlungserleichterungsansuchen umfassen die Abgabenschulden aus dem Haftungsbescheid vom 05.06.2019 sowie den Umsatzsteuerbescheiden betreffend die Jahre 2011 und 2012. Den Anträgen auf Stundung können keine Ausführungen zur konkreten Einkommens- und Vermögenslage des Beschwerdeführers und der GmbH entnommen werden. Der Beschwerdeführer ist…
…12vb K.Dorf, gegen den Bescheid des Finanzamtes G vom 19. Juli 2012 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Salih Sunar, Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 30.12.2024 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 16. Dezember 2024 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gem. § 161 Abs. 1 FinStrG…
… 212 BAO (Zahlungserleichterungsansuchen vom 25.11.2025) nach einer am 9.4.2026 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig…
…Oktober 2025 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO 2025 Steuernummer ***Bf_StNr*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Zahlungserleichterungsansuchen vom 28.10.2025 wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…BF) den Antrag auf Bewilligung einer Stundung bis zum 06.03.2025. Mit Bescheid vom 14.01.2025 wies die belangte Behörde das Zahlungserleichterungsansuchen vom 13.01.2025 ab. Dagegen erhob der BF mit Eingabe vom 06.02.2025 Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.02…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Finanzstrafsache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17.12.2024 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 02. Dezember 2024 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gem. …
…Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24.2.2025 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 20. Jänner 2025, Geschäftszahl ***2*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…Diesfalls wäre glaubhaft zu machen, dass die Beschwerdeführerin durch die Gewährung der Zahlungserleichterung in die Lage versetzt wird, die vom Zahlungserleichterungsansuchen umfassten Abgabenschulden innerhalb einer angemessenen Frist entrichten zu können, wobei auch das Vorliegen einer erheblichen Härte sowie der Nachweis, dass die Einbringlichkeit der (gesamten…
…bzw. einzubehaltende und abzuführende Abgaben, Exekution geführt werde und aufgrund der laufenden Exekutionsmaßnahmen die Einbringlichkeit der Abgaben gefährdet wäre. Am 08.05.2022 brachte der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde gegen den Bescheid über die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 12.04.2022 ein. Begründend wurde ausgeführt, dass…
…gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 05.06.2023, Strafkontonummer SK, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MMag. Michael Krenn, Rechtsanwalt, Museumstraße 5/19, 1070 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. November 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25…
…gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 27.04.2021, Strafkontonummer x, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
…Stb_Adr, über die Beschwerde vom 25. Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Juni 2018 betreffend Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 23. Mai 2018, Steuernummer 81-Bf_StNr zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…220,10 bis 28.02.2018. Mit Bescheid vom 30.01. 2018 bewilligte das Finanzamt das Zahlungserleichterungsansuchen. In der Beschwerde vom 23.02.2018 beantragte die Bf eine Abänderung des Stundungsansuchens dahingehend, dass nun eine Abstattung des derzeitigen Rückstandes sowie die ESt-VZ für das…
…den Antrag auf Zahlungserleichterung vom 16.5.2017 zurückzuziehen. Der Amtsbeauftragte wandte ein, dass das Zahlungserleichterungsansuchen nicht zurückgezogen werden könne. Er erklärte sich auch nicht damit einverstanden, bis zur endgültigen Entscheidung der Rechtssache bezüglich des Verkaufes der Weingüter von der Exekution des Rückstandes Abstand zu…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 9.4.2018 brachte die steuerliche Vertreterin namens der Beschwerdeführerin (Bf.) ein Zahlungserleichterungsansuchen ein und führte aus, dass aufgrund aktueller Schwierigkeiten und daraus resultierenden Liquiditätsproblemen die sofortige Entrichtung des aktuell offenen Abgabenrückstandes…
…Anzeichen für eine Gefährdung der Einbringung seien nicht bekannt. Mit Bescheid vom 6. November 2014 wies das Finanzamt das Zahlungserleichterungsansuchen mit der Begründung ab, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von Nachforderungen aus erklärungsgemäßer Veranlagung keine erhebliche Härte zu erkennen sei und eine vierteljährliche Ratenzahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. August 2017 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine…
…1.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde vom 17.1.2017, Strafkontonummer X, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, als dem Beschwerdeführer zur Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde vom…