…00 gefolgt werden könnte. Hinsichtlich der (Höhe der) ersten, bereits im März 2016 fälligen Teilzahlung war im Rahmen des diesbezüglich zu übenden, sich aus dem Regelungs- und Sinngehalt der §§ 172 Abs. 1 FinStrG und 212 Abs. 1 BAO (Bewilligung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich Geldstrafen nur insoweit…
…ihn wurde deswegen eine Geldstrafe in Höhe von EUR 3.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einer Woche) sowie Kostenersatz von EUR 350,-- verhängt. Mit Schreiben vom 25.11.2024 beantragte der Bf. um die Bewilligung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich der offenen Geldstrafe in Höhe von…
…0127) ist überdies Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung auch der Umstand, dass hinsichtlich der betroffenen rückständigen Geldstrafe bzw. Geldansprüche Einbringungsmaßnahmen noch in Betracht kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist…
…Aufschubes oder einer Teilzahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist somit einem Antrag auf Zahlungsaufschub nicht stattzugeben (vgl. VwGH 26.1.1995, 94/16/0303). Dies gilt auch hinsichtlich eines Antrages auf Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen (VwGH 24.7.2012, 2009/03/0132…
…Aufschubes oder einer Teilzahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist somit einem Antrag auf Zahlungsaufschub nicht stattzugeben (vgl. VwGH 26.1.1995, 94/16/0303). Dies gilt auch hinsichtlich eines Antrages auf Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen (VwGH 24.7.2012, 2009/03/0132…
…als diese gegen die Abweisung des Antrags auf Zahlungserleichterung hinsichtlich der Strafen wegen Übertretung des Parkometergesetzes erhoben wurde. Rechtslage § 54b Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) lautet: "(1) Rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen sind binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu bezahlen. Erfolgt…
…Aufschubes oder einer Teilzahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist somit einem Antrag auf Zahlungsaufschub nicht stattzugeben (vgl. VwGH 26.01.1995, 94/16/0303). Dies gilt auch hinsichtlich eines Antrages auf Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen (VwGH 24.07.2012, 2009/03/0132…
…verhängte Geldstrafe uneinbringlich ist (vgl. VwGH 21.10,1994, 94717/0374; VwGH 30.04.1992, 92/02/0008; VwGH 12.04.1989, 88/03/0255; vgl. auch Fister in Lewisch / Fister / Weilguni, VStG [2013] § 54b Rz 12). Dies gilt auch hinsichtlich eines Antrages auf Zahlungserleichterungen…
…verhängte Geldstrafe uneinbringlich ist (vgl. VwGH 21.10,1994, 94717/0374; VwGH 30.04.1992, 92/02/0008; VwGH 12.04.1989, 88/03/0255; vgl. auch Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG [2013] § 54b Rz 12). Dies gilt auch hinsichtlich eines Antrages auf Zahlungserleichterungen…
…mit dem angefochtenen Bescheid werde sein Ansuchen um Zahlungserleichterung mit der Begründung abgewiesen, er hätte durch Unterlassung der Einzahlung von € 1.000,00 den Nachweis seiner Zahlungsfähigkeit nicht erbracht, weshalb von der Uneinbringlichkeit der Geldstrafen auszugehen gewesen sei. Dies sei aus nachstehenden Gründen unzutreffend…
…dieser Gesetzesstelle kein Raum. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw. für den Fall, dass die Uneinbringlichkeit mit Grund anzunehmen ist, ist einem Antrag auf Zahlungsaufschub nicht stattzugeben. Dies gilt auch hinsichtlich eines Antrags auf Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen (vgl. Fister in Lewisch/Fister…
…48, 52, 53,] 58). [Mit Eingabe vom] 22. August 2012 habe der Beschuldigte um Zahlungserleichterung hinsichtlich der verkürzten Abgaben [konkret: der zu diesem Zeitpunkt am Abgabenkonto aushaftenden Abgabenschuldigkeiten von € 34.118,98, beinhaltend auch die nachträglich vorgeschriebenen Einkommensteuern] ersucht (Finanzstrafakt Bl. 100). Dieses Ansuchen…
…seien. Es sei daher hinsichtlich beider Beschuldigter (Anmerkung: laut Spruch des angefochtenen Erkenntnisses wurde das Finanzstrafverfahren gegen die dort Zweitbeschuldigte eingestellt) mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Nach der Bestimmung des § 33 Abs. 5 FinStrG werde das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen…
…Würde die Gewährung von Zahlungserleichterungen hinsichtlich einer Geldstrafe in einer vom Bestraften leistbaren Höhe jedoch nicht mit der für Strafzwecke erforderlichen Raschheit zur Entrichtung derselben führen, ist - bezogen auf den Strafzweck - bereits eine tatsächliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu konstatieren und das Sanktionsübel in Form der…
…seinen Zahlungswillen hinsichtlich der Geldstrafe umzusetzen, widrigenfalls der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen sein wird. Es steht dem Beschwerdeführer frei rechtzeitig vor Ablauf dieser Zahlungserleichterung im Mai 2024 neuerlich ein begründetes Ansuchen bei der Finanzstrafbehörde einzubringen und wird ihm bei Gleichbleiben der maßgeblichen Verhältnisse eine…
…zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer, Herr ***Bf1***, stellte per Telefax am 30. April 2024 einen Antrag auf Zahlungsaufschub betreffend Geldstrafen hinsichtlich Parkometerabgabe. Die belangte Behörde, der Magistrat der Stadt Wien, forderte den Beschwerdeführer zur Zahlung von 29,00 Euro auf, um seine derzeitige Zahlungsfähigkeit zu belegen…
…ebenfalls im Rahmen des im Fall von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs. 1 BAO gegebenen Ermessens iSd § 20 BAO, während sich der Terminverlust und dessen weiteren Folgen (Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich der bei gegebener bzw. höchst wahrscheinlicher Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ausgesprochenen Ersatzfreiheitstrafe) aus den Bestimmungen der…
…Würde die Gewährung von Zahlungserleichterungen hinsichtlich einer Geldstrafe in einer vom Bestraften leistbaren Höhe jedoch nicht mit der für Strafzwecke erforderlichen Raschheit zur Entrichtung derselben führen, ist - bezogen auf den Strafzweck - bereits eine tatsächliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu konstatieren und das Sanktionsübel in Form der…
…Würde die Gewährung von Zahlungserleichterungen hinsichtlich einer Geldstrafe in einer vom Bestraften leistbaren Höhe jedoch nicht mit der für Strafzwecke erforderlichen Raschheit zur Entrichtung derselben führen, ist - bezogen auf den Strafzweck - bereits eine tatsächliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu konstatieren und das Sanktionsübel in Form der…
…A wäre zu seinem Fehlverhalten gezwungen worden, weil er damit die Raten für die gerichtliche Geldstrafe begleichen musste. Von Relevanz zugunsten des Beschuldigten ist auch der Umstand, dass die letzte Tathandlung, hinsichtlich welcher nunmehr der Schuldspruch zu bestätigen war, die gewerbsmäßige Hinterziehung der Lohnabgaben für…