…Finanz Sachverhaltsdarstellung Anhand der eingesehenen Buchhaltungsunterlagen wurden Zahlungen an Personen für folgende Tätigkeiten festgestellt: - externes medizinisches Personal - Reinigungsaushilfen - Küchenaushilfen - Hol- und Bringdienst - Aushilfen Cafe - Instandsetzungsarbeiten - Essensboten - Verwaltungsaushilfen Bei dem externen medizinischen Personal handelt es sich nicht um "Poolschwestern" die von Dritten an das ***Bf*** verliehen…
…Verhandlung geht das BFG von folgendem Sachverhalt aus: Im Zuge einer Außenprüfung für die Jahre 2011 bis 2013 wurden unter Tz 2 des Bp-Berichtes Honorare an Dritte nicht als Betriebsausgaben anerkannt und als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet (2011 in Höhe von € 28.530,00…
…162,00 | 10.637,00 | Abzugssteuer daher | 1.063,00 | 8.513,00 | 34.875,00 | 58.162,00 | 10.637,00 Tz 2 Honorare an Dritte Beim Konto "7541" wurden unter anderem Zahlungen an Herrn E F…
…000, über 1000 Folien immer € 2.500 - wohl mit keinem Dritten so abgeschlossen würde. Zuletzt ist noch anzuführen, dass der UFS bereits bei einem fast identischen Sachverhalt (Zahlungen an Angehörige für die Erstellung von PowerPoint-Folien) in seiner Entscheidung vom 22.05.2012, RV…
…die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen. (Nicht-)Berücksichtigung von Provisionen an Dritte als Betriebsausgaben: Nach Ansicht des Finanzamtes seien die Zahlungen für die in den Honorarnoten angeführten (Hilfs-)Tätigkeiten des Sohnes des Beschwerdeführers als Mitarbeit im Rahmen eines rein familienhaften Verhältnisses anzusehen und daher gemäß…
…zuständig. Die Hauptaufgabe des Bf. war es, für die ***Abkürzung GmbH-2*** diverse Cloud-Lösungen, welche wiederum von dieser an Dritte bereitgestellt hätten werden sollen, zu realisieren. Hierzu war es einerseits notwendig, die auf ***Name Firma1*** basierende Infrastruktur für alle diese Projekte zu schaffen, diese…
…angesetzte Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung aus dem Titel " Justus Meier - Rechnungen" sei nicht nachvollziehbar, zumal die Zahlungen an Justus Meier im Jahr 2005 insgesamt 257.000 Euro betrugen und von diesem Betrag, wie auf Seite 40 des Berichtes der Außenprüfung vom 19.07.2010 dargestellt…
…durch Herrn VN ***Bf*** und die Bezahlung von Ausgaben für seine private Lebensführung durch den ***V***, die nicht als betrieblich bedingt anzusehen sind und daher auch keine Betriebsausgaben darstellen, stellen aus Sicht der Außenprüfung Vorteile an Dritte dar. Als Entnahmen im Sinne des § 8 Abs…
…***18***, ***96***, ***97***, ***98***) eine "Schadenersatzvereinbarung" und leistete von seinem Privatvermögen die o.a. Zahlungen an die Gläubiger der Fa. ***4*** i.H.v. insgesamt 427.606,48 € (2010), 126.000 € (2011), 64.770 € (2012) und 206.150 € (2013). Der festgestellte…
…welcher der Gattin zufließt, nicht in seine Verfügungsgewalt kommt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich hinsichtlich der an die geschiedene Ehegattin zu leistenden Zahlungen nicht um einen gesetzlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Anspruch der geschiedenen Ehegattin gegenüber dem auszahlenden Versorgungsträger handelt, sondern vielmehr um…
…zu den sonstigen Leistungen gehören nur "Leistungen, die der Käufer dem Verkäufer und für diesen an Dritte" leistet), - noch sich diese Zahlung im Vermögen des Verkäufers ausgewirkt hat. Mag auch der Verkäufer (zufällig) Gesellschafter der Nutzungsberechtigten sein, so ist aufgrund des Trennungsprinzips gerade von keiner…
…Vermögen, das zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden hätte können. Mangels liquider Mittel seien keine Zahlungen an Dritte geleistet worden und hätten diese auch nicht erfolgen können. Die fehlende Liquidität und das fehlende Vermögen hätten sich insbesondere in der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gezeigt…
…entgegen der bisherigen Vorgehensweise sie lediglich anteilig als Vermittlungsprovision zu unterziehen. Die Zahlungen an die Damen sind ertragssteuerlich als Betriebsausgabe anzusetzen. Die gekennzeichneten Beträge in der Anlastung mussten aufgrund eines Rechenfehlers modifiziert werden. Der Sicherheitszuschlag von 5% wurde in der Anlastung nicht berücksichtigt. Anlässlich des…
…der Bf habe Herrn Angestellter-1 unter Druck gesetzt und veranlasst, Rechnungen an Dritte ohne Leistungsinhalt zu bezahlen. Die von der Behörde unterstellte verdeckte Gewinnausschüttung entbehre daher jeder Grundlage. Fahrtkosten: Die Fahrtkosten für 2008 hätten nur 6.274,31 Euro betragen und seien im Jahr…
…Rechtsfrage bestand in der Beurteilung, ob die Zahlungen der Bf. an das Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund eines Leistungsaustausches der beiden Unternehmen erfolgten oder ob damit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Vergütungen für seine sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt wurden. Da hinsichtlich der diesbezüglich…
…Sachverhaltsdarstellung Anhand der eingesehenen Buchhaltungsunterlagen wurden Zahlungen an Personen für folgende Tätigkeiten festgestellt: - externes medizinisches Personal - Reinigungsaushilfen - Küchenaushilfen - Hol- und Bringdienst - Aushilfen Cafe - Instandsetzungsarbeiten - Essensboten - Verwaltungsaushilfen Bei dem externen Medizinischen Personal handelt es sich nicht um "Poolschwestern" die von Dritten an das [Krankenhaus] verliehen oder…
…dieser Abgaben ist der Republik Österreich daher lediglich ein Quotenschaden entstanden, sodass die zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt erfolgten Zahlungen (Beilage ./1) an Dritte im Verhältnis zu den zu diesem Zeitpunkt bestandenen Verbindlichkeiten zu setzen sind. Um die sich daraus ergebende Quote wäre die Republik Österreich durch…
…über den § 8 MRG (oder sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen der Mieterin) hinaus und sind sie aus den bereits dargelegten Gründen bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen. Zahlungen an Dritte über Verlangen des Vermieters: Die Formulierung „über Verlangen des Vermieters“ ist im Ergebnis als Potestativbedingung anzusehen, welche iSd…
…Diensthundes sowie seine auch nur kurzfristige Überlassung an dritte Personen, ausgenommen im gemeinsamen Haushalt lebende erwachsene Personen sowie andere Diensthundeführer ist unzulässig. Auf Grund dieser Sachlage waren vom Finanzamt mit folgender Bescheidbegründung keine Werbungskosten berücksichtigt worden: "Die Zahlungen an den Lebensgefährten würden den von der…
…eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffs fehlt, können Zuwendungen als unentgeltliche Vermögensübertragungen umschrieben werden. Entgegen der Verwaltungsübung (vgl. StiftR 2009 Rz 213) ist aber nicht jede unentgeltliche Überführung von Vermögen durch eine Privatstiftung an Dritte eine Zuwendung. Wie von der Bf. richtig eingewendet, bedürfen Zuwendungen nämlich eines…