…des Bf. wurde die Auszahlung von Schwarzlöhnen an die Dienstnehmer und die Nichtentrichtung der darauf entfallenden Lohnabgaben festgestellt. Bei der im Anschluss durchgeführten GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.08.2017 gaben die Arbeitgeberin bzw. ihr Ehemann…
…widersinnig (vgl. VwGH 15.6.1988, 86/13/0178). Zudem erlaubt auch § 83 Abs. 3 EStG 1988 die von der belangten Behörde gewählte Vorgangsweise. Sind Schwarzlohnzahlungen an den Arbeitnehmer geflossen, kann nach § 83 Abs. 3 EStG 1988 eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers erfolgen. In Betrugsfällen…
…sind. Es könnte etwa nachgewiesen werden, dass sich die Gewinne auf Schwarzgeldkonten der Gesellschaft befinden, dass sie für Schwarzeinkäufe oder für die Zahlung von Schwarzlöhnen oder Schmiergeldern verwendet wurden, oder dass sie einem Dienstnehmer („diebischer Angestellter“) zugekommen sind (vgl. Q/R/S/S/V, a…
…Empfänger der Kapitalerträgnisse gewesen sei. Dort heiße es lapidar: "In weiterer Folge seien die daraus lukrierten Gelder zur Zahlung von Schwarzlöhnen verwendet und die verbleibenden Gelder von den Gesellschaftern im Rahmen von verdeckten Gewinnausschüttungen lukriert worden (Strafurteil Seite 150/191). Welchen Gesellschafter die verdeckten Ausschüttungen…
…dass sie sich nur unzureichend mit der Begründung der von der Berufungswerberin eingebrachten Stellungnahme auseinandergesetzt habe und damit zu einer unrichtigen Begründung gelangt sei. Insbesondere werde dargelegt, dass die Begründung der belangten Behörde zur Zahlung von Schwarzlöhnen de facto unmöglich sei. Im Wesentlichen werde damit…
…Arbeitgeber des Bf. die Zahlung von Schwarzlöhnen festgestellt wurde, wurden von Amts wegen berichtigte Lohnzettel erstellt. Die mit Bescheid vom 3. September 2014 durchgeführte Arbeitnehmerveranlagung 2012 führte aufgrund der berichtigten Lohnzettel zu einer Einkommensteuernachforderung von 6.402,00 €. In der am 17. September 2014…
…dass von weiteren Unternehmen gleichfalls Scheinrechnungen an die genannten Unternehmen gelegt wurden. In weiterer Folge wurden die daraus lukrierten Gelder zur Zahlung von Schwarzlöhnen verwendet und die verbleibenden Gelder wurden von den Gesellschaftern im Rahmen von verdeckten Gewinnausschüttungen lukriert." Seite 165: "Die festgestellten Schwarzlohnzahlungen waren…
…ein Rückstand von € 20.777,61 aus. Auch hat der als Zeuge vernommene ***Name Zeuge*** niederschriftlich angegeben, dass er sein Grundgehalt überwiesen erhalten habe, dass er die zusätzlichen Schwarzlohnzahlungen aber in bar erhalten habe. Durch die Zahlung von "Schwarzlöhnen" hat das Einzelunternehmen des Bf…
…Prämissen vorausgeschickt, war für das Gericht die Zahlung von "Schwarzlöhnen" durch den Fußballclub an den Bf. weniger wahrscheinlich, als deren Nichtzahlung, dies aus nachfolgenden Erwägungen: Es ist der belangten Behörde zwar durchaus beizupflichten, dass die Zahlung derartiger Beträge aufgrund des sportlichen Werdeganges des Bf. naheliegend…
…2008), muss dieses Vorbringen, dass der Bf. vom System der Zahlung von Schwarzlohn ausgenommen gewesen bzw. keine Schwarzlöhne erhalten haben soll, als bloße Schutzbehauptung angesehen werden, dessen Unrichtigkeit sich aus den angeführten Beweismitteln unzweifelhaft ergibt. Das erkennende Gericht geht deshalb in freier Beweiswürdigung davon aus…
…einen Zeitraum von sieben Jahren beim genannten Arbeitgeber beschäftigt gewesen ist, dass aber gerade er vom System der Zahlung von Schwarzlöhnen ausgenommen war bzw. keine Schwarzlöhne erhalten hat. Das Finanzamt geht daher davon aus, dass die Feststellungen in Bezug auf die Schwarzlohnzahlungen von der Firma…
…dass der Bf (mit Unterbrechungen) über einen Zeitraum von sieben Jahren beim genannten Arbeitgeber beschäftigt gewesen und es deshalb nicht glaubwürdig ist, dass der Bf vom System der Zahlung von Schwarzlohn ausgenommen gewesen bzw. keine Schwarzlöhne erhalten haben soll. Im gegenständlichen Fall sind außerdem die…
…bloß auf Behauptungsebene gebliebene) Vorbringen des Beschwerdeführers, er habe als Geschäftsführer von den mehrjährigen umfangreichen steuerlichen Malversationen in der Gesellschaft (neben Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuerbeträge mittels einer Vielzahl gefälschter Rechnungen auch Nichterklärung von Umsätzen und Zahlung von Schwarzlöhnen) nichts gewusst, dahingestellt bleiben. Auch wenn der Beschwerdeführer…
…aber keine Aussagen über das Fehlen jeglicher liquider Mittel im haftungsrelevanten Zeitraum vor Konkurseröffnung treffe. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergebe sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr, wonach jede Zahlung von Arbeitslöhnen, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch…
…festgestellten „Schwarzlöhne“ iHv. € 6.235,00 angesetzt wurden. Gegen diesen Bescheid brachte Mag. AK im Namen des Beschwerdeführers die mit 16.2.2014 datierte Berufung ein, die wie folgt begründet wurde: | Die Zurechnung eines Betrages von € 6.235,00 als lohnsteuerpflichtige Zahlung…
…Mitwirkungspflicht nicht verletzt worden. Zu aktenwidrigem Sachverhalt wurde vorgebracht: Die Ausführungen im Außenprüfungsbericht, dass es sich bei den Zahlungen an die Subfirmen tatsächlich Zahlungen von Scheinrechnungen mit anschließender Kickback-Zahlung handele, könnten von Seiten der Bf. auf Basis der derzeit vorliegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden…
…UFS 22.07.2013, RV/2239-W/12) in vergleichbaren Fällen ebenfalls den Ansatz von 50 % des zu Unrecht abgesetzten Nettofremdleistungsaufwandes als „schwarze“ Lohnzahlungen für sachgerecht hielt und diese Schätzung nicht beanstandete. Dies deshalb, weil bei Bezahlung von Schwarzlöhnen davon auszugehen ist, dass die Arbeitskräfte…
…Rechtsmittel der Beschwerde. In der Begründung wurde zu den Lohnsteuern der Jahre 2014 und 2015 im Wesentlichen ausgeführt, dass Zahlungen an Subunternehmer nicht der Deckung von Schwarzlöhnen, sondern Zahlungen an diese Unternehmer zur Deckung der Personalkosten der bei diesen beschäftigten Mitarbeitern gedient hätten. Auf weiteren…
…stellte das Finanzamt fest, dass die Bf. zahlreiche Scheinrechnungen als Eingangsrechnungen verbucht und dadurch zu Unrecht Vorsteuerbeträge und betriebliche Aufwendungen geltend gemacht hatte. Die Erlöse aus den Verbuchungen wurden teils für die Auszahlung von Schwarzlöhnen verwendet, teils wurden verdeckte Gewinnausschüttungen finanziert (Bericht gem. § 150 BAO…
…die nicht zeitgerecht abgeführte Lohnsteuer und den nicht zeitgerecht abgeführten Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wurde auf den beiliegenden Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung verwiesen, wonach die Nachversteuerung von Schwarzlöhnen laut Berechnungsbeilagen erfolge. Für drei bzw. zwei Kalendermonate seien die bei einer Hausdurchsuchung vorgefundenen Belege vorgelegen…