…und Stelle am 7.10.2014 als nicht den wahren Begebenheiten entsprechend dargestellt hat. Konkret neu hervorgekommen sind folgende Tatsachen: Die Vermietungsabsicht war nach außen nicht ersichtlich; diverse Einrichtungsgegenstände wie Couch, Couchtisch, Wohnwand, Kochnische, Küchentisch (gedeckt mit Tischdecke und darauf befindlichen Plüschspielsachen, Teelicht, 2 Orchideen…
…ergibt sich aus den Aussagen der beiden oben im Sachverhalt genannten Personen, an deren Glaubwürdigkeit es keinen Grund zu zweifeln gibt. Im Übrigen entspricht die sich im Obergeschoss KS 1 befindliche Wohnwand der Bauart, dem von der Fa. IP vorgelegten Plan. Rechtliche Beurteilung: Es gilt…
…ein weiteres Foto der Bar samt Barhocker, ein Detailfoto des Fernsehsessels und der Kuschelecke, ein Detailfoto des in die Wohnwand integrierten Fernsehers samt Schmuckgegenständen und der Glasvitrine, auf welchem auch die darüber montierte Klimaanlage erkannt werden kann, ein Foto des Büroteils des Wohnzimmers auf welchem…
…BP sei eine Büronutzung nicht ersichtlich gewesen, wobei diese begründend ausführt, dass diese Wohnung im 2. OG mit Couch, Couchtisch, Wohnwand, Kochnische, Tisch und Sessel ausgestattet sei. Für die belangte Behörde lasse nicht nur aufgrund der Einrichtungsgegenstände, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass sich Spielwaren…
…z.T. zur Abwehr von Ansprüchen von Dritten (Gerichtsgebühren) aber auch Zahlungen zur Wohnraumschaffung (Waschmaschine, Kautionshinterlegung bei Bezug der Wohnung, Wohnwand, Mietzahlungen direkt an Vermieter) sowie Ausgaben für Arbeitskleidung (Schuhe, Kleidung) für eine Arbeitsstelle im Bereich Gastronomie gehandelt habe. Auch wenn die Bf. damit durchaus…
…der Monate nach Mietbeginn geliefert worden, die Einrichtung der Wohnung habe letztendlich erst mit Lieferung der Wohnwand am 7.1.2020 abgeschlossen werden können. In der Übergangszeit habe die Wohnung am Beschäftigungsort in ***2*** seine Wohnbedürfnisse nicht erfüllen können, weshalb die Aufgabe des Familienwohnsitzes nicht…
…angeschafften Gegenstände in der vermieteten Wohnung befinden würden, Fotos dieser Gegenstände (offensichtlich in der vermieteten Wohnung aufgenommen) vor. Es handelte sich demnach um eine Einbauküche inklusive den üblichen Geräten, eine Wohnwand und eine Sitzgruppe, einen Stiegenverbau mit Kamin, diverse Einbaukästen, eine Gardarobe und Bad-Einbaumöbel…
…Herrn A in OrtA. Es stand ihnen dort ein möbliertes Appartment zur Nutzung zur Verfügung (Küche, Waschmaschine, Kaffeemaschine, Bett, Wohnwand, Nasszelle). Der Bf. unterhielt dort darüberhinaus vom Zeitraum einen Haupt-, sowie vom Zeitraum einen Nebenwohnsitz; seine Gattin war ebenso unter dieser Adresse vom Zeitraum (hauptwohnsitz…
…ab Zustellung mit Beschwerde anfechtbar und wurde mit der Beschwerde vom 25.10.2012 angefochten. 3. In der Beschwerde vom 25.10.2012 beantragte der Bf. den Werbungskostenabzug für folgende Ausgaben: 1.) Möbel [Wohnlandschaft (EUR 578,90), Wohnwand (EUR 449,00), Bett (EUR 299,00)…