IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. März 2019 (***1***) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 4. Februar 2019 über die Rückforderung zu Unrecht bezogener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B C (A D), Adresse_Österreich, vom 17.9.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Albrechtsgasse 26-30, vom 14…
(3) Bei Zweifeln an den Angaben der betreffenden Personen, der Gültigkeit eines Dokuments oder der Belege oder der Richtigkeit des Sachverhalts, der den darin enthaltenen Angaben zugrunde liegt, nimmt der Träger des Aufenthalts- oder Wohnorts, soweit dies möglich ist, nach Absatz 2 auf Verlangen des…
…wiederum in die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988). Eine Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer kann u.a. auf Grund einer Kollision von unbeschränkter Steuerpflicht im Wohnsitzstaat und beschränkter Steuerpflicht im Quellenstaat entstehen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn Einkommensteuerkommentar § 1 Rz. 45). Die Bf…
…November 2013 der Bf in Tschechien keinen Anspruch auf Familienleistungen mehr hätte, weil für die Auszahlung der Familienleitungen die Tschechische Republik nicht mehr (als Wohnsitzstaat) der primäre Staat wäre. Das Finanzamt vermeint nun, dass zu Beginn der Monate Jänner und März 2014 Tschechien als Familienwohnsitz…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Bescheidbeschwerde des DI A B, Adr, vom 16.5.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 9…
Da der Bf. sowohl in der Schweiz über die - wie festgestellt - Unterkünfte der X AG, als auch jene in Österreich frei verfügen konnte, war - unvorgreiflich der Ausführungen im Zuge der rechtlichen Beurteilung - das Bestehen von zwei Wohnstätten zu bejahen. Zum Mittelpunkt der Lebensinteressen wird - um…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 04. Mai 2016 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, den Richter Dr. Roman Galehr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva-Maria Düringer und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Frau Dr. BF, ADR, vertreten durch VICTORIA Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Prinz-Eugen-Straße 16/1/6, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 17.04.2013 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des Mag. iur. Paul P*****, *****Adresse_Österreich*****, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, Renngasse 1 / Freyung, vom 22. 12. 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A Bová, Adresse_CZ, Tschechische Republik, vom 13.5.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, 3580 Horn, Schlossplatz 1, vom 29.4.2014, wonach auf Grund des Antrags…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A über die Beschwerde vom 26. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes_A vom 11. März 2020 betreffend a) Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2014 bis 2018 sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durchdie Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Audit Partner Austria Wirtschafts- prüfer GmbH, Wagramer Straße 19 Tür 8. Stock, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 14. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3***, MSc, ***4***, ***5***, Österreich, vom 14.10.2022 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 4.10.2022, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Vo und die weiteren Senatsmitglieder P, R und S im Beisein der Schriftführerin T in der Beschwerdesache Bf., Adr1, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfung GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer_Anschrift, über die Beschwerde vom 5. September 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 30. August 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 beantragte der Beschwerdeführer unter anderem den Alleinverdienersabsetzbetrag und jeweils den ganzen Familienbonusplus für seine zwei Kinder. Als Wohnsitzstaat der Kinder führte er die Tschechische Republik an. Weiters gab er an, im Jahr 2019…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Rahmen seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2020 beantragte der Beschwerdeführer für sein nicht in Österreich wohnhaftes Kind (Wohnsitzstaat Tschechische Republik) den Alleinverdienerabsetzbetrag, sowie den Familienbonus Plus. Mit Bescheid vom 03.03.2021…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Rahmen seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2019 beantragte der Beschwerdeführer für sein nicht in Österreich wohnhaftes Kind (Wohnsitzstaat Tschechische Republik) den Alleinverdienerabsetzbetrag, sowie den Familienbonus Plus. Der Alleinerzieherabsetzbetrag wurde vom FA nicht…