…Ihnen denn Nachweis schon erbracht, dass sie nicht Anspruchsberechtigt ist. Meine Frau ist nicht berufstätig führt also keine Lohnsteuer ab und ich ebenfalls nicht im Wohnland der Kinder sondern an Sie in Österreich. Dem zufolge hat meine Frau keinen Anspruch. Wenn das der Fall wäre…
…Wohnsitz" haben. Es wird daher um schriftliche Klarstellung (und um belegmäßigen Nachweis der diesbezüglichen Angaben), a) ob (und seit wann, bzw. seit wann nicht mehr) Sie einen weiteren (gemeinsamen) Wohnsitz (zusammen mit Ihrem Sohn) unterhalten, (und wenn ja, wo befindet sich dieser weitere - gemeinsame- Wohnsitz …
…E C (...02.96) ab 01.06.2015 sowie rückwirkend für die letzten 5 Jahre beantragen. Ich leiste für beide Kinder überwiegend Unterhalt. Beide Elternteile (meine Exfrau und ich) leben und arbeiten in Wien. Es besteht somit keine Haushaltszugehörigkeit zu einem der Elternteile. Beiliegend finden…
…temporär (bzw. permanent bezogene) Kindergeld und das Kinderbetreuungsgeld nicht den Kindern zugute, sondern wurde fuer andere Zwecke verwendet oder fuer die sporadische, zu geringe Unterhaltszahlung zweckentfremdet. Ich bestätige, dass mein jetziger Partner und Ehemann Helmuth H*****, auch Vater unseres gemeinsamen Sohnes Thomas H*****, immer fuersorglich…
…ab dessen Geburt. Das Kind wohne bei seiner Mutter E D, die überwiegenden Unterhaltskosten würden vom Bf finanziert. Beigefügt war eine Kopie der Geburtsurkunde von C und ein vom Bf vorausgefülltes, aber nicht von der zuständigen Behörde vervollständigtes Formular E 411. Wie aus diesem zu…
…Person oder der den (überwiegenden) Unterhalt leistenden Person gewährt werden (vgl dazu insbesondere VwGH 16.12.2009, 2009/15/0207). Das bedeutet vereinfachend, dass durch die VO fingiert wird, dass derjenige Elternteil, der die Kosten des Unterhalts für das im Wohnland (B) lebende Kind (im…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) verzog im Streitjahr 2019 mit seiner Gattin +A* von ***Stadt1*** (Deutschland) nach ***Stadt2***. Laut ZMR unterhalten die beiden Eheleute seit dem 4.6.2019 in ***Stadt2***, ***Adr2***, ihren Hauptwohnsitz. Der Bf ist seit 1.11…
…auf die diese Rechtsvorschriften anwendbar sind, so werden der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder als Familienangehörige angesehen" (Art. 1 Buchstabe i Nummer 2 VO 883/2004). Wird nach den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften eine Person nur dann als Familien- oder Haushaltsangehöriger angesehen…
…die sich ständig in einem anderen EU-Staat aufhalten. Sind beide Elternteile jeweils in einem EU-Land beschäftigt, so besteht It. VO im Wohnland der Kinder vorrangig Anspruch auf Familienleistungen, im Beschäftigungsland gegebenenfalls auf Ausgleichszahlung. Bei Personen, die zugleich mehrere Beschäftigungen in mehreren Mitgliedstaaten ausüben…
…9.1.2014 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer auf, bis 30.1.2014 Nachweise (Bankbelege) dafür vorzulegen, dass er an seinen Sohn im Zeitraum 2008 bis laufend Unterhaltsleistungen erbringe. Ferner wurden Schulnachrichten/Jahreszeugnisse für die Schuljahre 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 (mit Übersetzung…
…der die Kosten des Unterhalts für das im Wohnland lebende Kind überwiegend trägt, vom Beschäftigungsland so zu behandeln ist, als gehöre dieses Kind seinem Haushalt an. Da der Vater des Kindes nach den unbestritten gebliebenen Feststellungen des Finanzamtes den Unterhalt für das Kind überwiegend getragen…
…Bf. in Polen einer Beschäftigung nachgehe und von Österreich nur eine Unfallrente beziehe. Es sei daher in erster Linie für die Auszahlung der Familienbeihilfe das Wohnland zuständig und der Bezug der Unfallrente von untergeordneter Bedeutung. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde führte der Bf. aus…
…sowie Arbeitsaufzeichnungen vorzulegen. Sie wurde weiters aufgefordert, bekannt zu geben, ob im Wohnland der Familienangehörigen eine Tätigkeit ausgeübt werde. Bei unselbständiger Arbeit sollten Angaben zum Arbeitgeber und zur Anschrift gemacht werden. Bei selbständiger Arbeit sollte eine Angabe der Tätigkeit erfolgen und die Bf. sollte die…
…ein Kind, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 3…
…zuständig, in dem ein Elternteil beschäftigt ist. Sind beide Elternteile in verschiedenen Staaten beschäftigt, ist das Wohnland vorrangig zuständig und der andere Staat ist verpflichtet, eine Ausgleichszahlung zu gewähren, wenn seine Familienleistungen höher sind. Im gegenständlichen Fall kann die EU-Verordnung nicht angewendet werden, da…
…für die Gewährung von Familienleistungen gemäß VO 1408/71 bzw. VO 574/72), die als "Anschrift im Wohnland" der Bf. die Adresse in ***9*** ausweisen. Der Bericht vom 28.11.2012 über das Ergebnis der am 27.11.2012 an der Meldeadresse der Bf. (***3***)…
…in Bezug auf die tatsächlichen Unterhaltskosten Nach Ansicht von Befürwortern der Unionsrechtskonformität der österreichischen Regelung werde die österreichische Geldleistung nicht "gekürzt", da bei der Gewichtung der Familienbeihilfe und der anderen Familienleistungen nach der Kaufkraft an die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Wohnland angeknüpft und damit stets…
…wie ihre Kinder tschechische Staatsbürgerin, wohne mit ihren Kindern in Adresse_CZ, trage die überwiegenden Unterhaltskosten für ihre Kinder, sei seit 1.1.2012 bei einem Arbeitgeber im Waldviertel beschäftigt und erhalte seit 25.10.2012 Zahlungen von der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse. Die älteren Kinder besuchten…
…für den die Antikumulierungsregel in Artikel76 Absatz 1 der VO eine vorrangige Verpflichtung Griechenlands als Wohnland der Berufungswerberin und des Kindes zur Gewährung von Familienleistungen und ein Ruhen der Ansprüche auf die österreichischen Familienleistungen vorsieht. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26.11.2009…
…seine Gattin und die beiden Kinder sind ungarische Staatsbürger mit einem Wohnort an derselben Anschrift in Ungarn, dem Wohnland der Familienangehörigen des Bf. (Adresse in Ungarn laut Formblatt E 401 Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen vom 21.11.2019 und Formblatt E 411 Anfrage…