…mit dem RKV vom 02.06.2006 vereinbarte Lieferung des Flugzeuges - entgegen der Rechtsansicht der Bf. - iSd Vorausgeführten mit Wirkung ex nunc rückgängig gemacht. Es liegt nämlich nach Ansicht des Gerichtes eine innere Verknüpfung zwischen der Lieferung des Gegenstandes im Jahr 2006 und dessen Rückgabe…
…Warensendungen fordern können bzw. hätte der Bf. eben schon früher auf diese Rechtsmeinung reagieren können, während ihm nun durch die hohe Nachforderung beträchtlicher Schaden drohe. Der gute Glaube des Bf. in die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns sei dadurch verletzt, dass man solche Warensendungen…
…Anfechtungstatbestände, die einen Vertrag mit Wirkung bloß ex nunc aufheben, wie etwa der von der Beschwerdeführerin ebenfalls ins Treffen geführte (nachträgliche) Wegfall der Geschäftsgrundlage (OGH 8.5.1987, 5 Ob 541/87; nur das bereits ursprüngliche Fehlen einer Geschäftsgrundlage kann zur Aufhebung ex tunc führen)…
…noch Ansprüche auf die gesetzliche Zinsminderung (§ 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB) geltend machen und - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1117 ABGB - das Bestandverhältnis mit Wirkung ex nunc zur vorzeitigen Auflösung bringen. "Übergabe" des Bestandobjektes im Sinne des § 1096 ABGB ist die Verschaffung des bedungenen…
…auch vom Bundesfinanzgericht - gewährten Stundung kommt lediglich die Wirkung ex nunc zu. Nach Verstreichen des Termines, bis zu welchem ein Abgabepflichtiger die Stundung beantragt hat, kann weder die Behörde noch das Bundesfinanzgericht die beantragte Stundung rückwirkend mit Wirkung ex tunc gewähren (VwGH 24.3.2009…
…§ 17 Abs. 5 GebG 1957 auch eine erfolgreiche Anfechtung wegen Irrtums zu verstehen, wobei es keinen Unterschied mache, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. In beiden Fällen gelte die Anordnung des § 17 Abs. 5 GebG 1957, dass die…
…werden, wenn er vor dem Zeitpunkt der Annahme der betreffenden Maßnahme aufgrund der verbindlichen Auskunft einen rechtsverbindlichen und endgültigen Vertrag zum Kauf oder Verkauf der betreffenden Waren geschlossen hat. ... Der Widerruf nach Art. 12 Abs.5 ZK erfolgt nur mit Wirkung ex nunc, (Witte, ebd.…
…7101708/2017). Eine Anfechtung aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage mit ex nunc-Wirkung habe damit keine Auswirkungen auf die Gebührenpflicht. Zusammenfassend ergebe sich, dass der einvernehmlichen Auflösung des Pachtvertrages ex nunc-Wirkung zukomme. Die Auflösung ex nunc habe auf die einmal entstandene Gebührenschuld gemäß § 17…
…zB. auch eine erfolgreiche Anfechtung wegen Irrtums oder ein Rücktritt vom Vertrag im Rahmen des Gewährleistungsrechtes verstanden werde. Hiebei mache es keinen Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolge. In beiden Fällen gelte die Anordnung des § 17 Abs…
…befunden hat. Diese ex-tunc Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses bewirkt, dass die Rechtslage zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und seiner Aufhebung so zu betrachten ist, als sei der Bescheid nie erlassen worden. Insbesondere treten solche Bescheide, die durch den nunmehr aufgehobenen Bescheid beseitigt wurden, wieder…
…2004, 99/14/0237). Dies bedeutet, dass nicht die ursprüngliche Steuerfestsetzung geändert, sondern die Berichtigung erst im Zeitraum der Änderung vorgenommen wird (Wirkung ex nunc). Wird eine Berichtigung im Veranlagungszeitraum des Eintritts der Änderung unterlassen, kann diese nicht in einem späteren Zeitraum nachgeholt werden (vgl…
…und so einen Geschäftsirrtum ausgelöst habe. Es werde auch auf Entscheidungen des OGH zu Rechtssatznummer RS0016243 verwiesen, wonach ein Rechtsgeschäft wegen erfolgreicher Anfechtung wegen Irrtums mit Wirkung ex-tunc beseitigt werde. In diesem Zusammenhang werde auch Punkt 3.2.6. der rechtlichen Beurteilung der Rechtsanwaltskanzlei…
…Irrtums oder ein Rücktritt vom Vertrag im Rahmen des Gewährleistungsrechtes verstanden. Hiebei macht es keinen Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder (wie etwa bei der Irrtumsanfechtung) ex tunc erfolgt. In beiden Fällen gilt die Anordnung des § 17 Abs 5 GebG…
…in teleologischer Interpretation nichts Anderes gelten. Der gemäß § 68 Abs 2 AVG abändernde Bescheid vom 16. Februar 2024 ersetzt den Bescheid vom 19. August 2022 mit Wirkung ex nunc (Hengstschläger/Leeb, AVG § 68 Rz 89f [Stand 1.3.2018, rdb.at]). Der zeitlich vorgelagerte Bescheid…
…Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäfts mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. Folglich ist die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien, einen Vertrag ex nunc oder ex tunc nicht gültig ansehen zu wollen, als eine für die Gebührenschuld unmaßgebliche Stornierung…
…2004, 99/14/0237). Dies bedeutet, dass nicht die ursprüngliche Steuerfestsetzung geändert, sondern die Berichtigung erst im Zeitraum der Änderung vorgenommen wird (Wirkung ex nunc). Wird eine Berichtigung im Veranlagungszeitraum des Eintritts der Änderung unterlassen, kann diese nicht in einem späteren Zeitraum nachgeholt werden (vgl…
…zeitlicher Hinsicht nach dem Gesetzeswortlaut auf den Veranlagungszeitraum ab und ordnet an, dass die Berichtigungen für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen sind, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (Wirkung ex nunc). Das ist der Veranlagungszeitraum, in welchem die zur Berichtigung Anlass gebende Änderung eingetreten ist …
… 1117f ABGB, aber auch zu anderen Regelungen im ABGB mit der Wirkung ex nunc jederzeit aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden (OGH 29.06.2004 3 Ob 289/03a). Einer gesonderten Regelung im Vertrag bedürfe es somit nicht. Bei der Beurteilung des Vertrags ob dieser…
…Anfechtungstatbestände, die einen Vertrag mit Wirkung bloß ex nunc aufheben, wie etwa der von der Beschwerdeführerin ebenfalls ins Treffen geführte (nachträgliche) Wegfall der Geschäftsgrundlage (OGH 8.5.1987, 5 Ob 541/87; nur das bereits ursprüngliche Fehlen einer Geschäftsgrundlage kann zur Aufhebung ex tunc führen)…
…diese Zurücknahme mit Wirkung "ex tunc" bis zum Zeitpunkt der Erteilung zurück. Wird sie hingegen gemäß Art. 34 Abs. 5 UZK widerrufen, weil die erteilende Behörde später erkennt, dass sie die tarifarische Einreihung der Ware verfehlt beurteilt hat, so wirkt dieser Widerruf nur "ex nunc"…