…für Anträge auf Aussetzung der Einhebung geltenden Vorschriften sind auf Bescheidbeschwerden gegen die Abweisung derartiger Anträge und auf solche Beschwerden betreffende Vorlageanträge (§ 264) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (…
…gegenüber der Abgabenbehörde auf eine solche für das Verfahren zur Inanspruchnahme des Beschwerdeführers als Haftungspflichtiger berufen. Die Zustellung des Haftungsbescheides an den Wirtschaftstreuhänder konnte daher keine rechtliche Wirkung entfalten. Insofern im Verfahren der Zustellung Mängel unterlaufen, gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***BF***, ***BF-Adr***, über die Beschwerde vom 6. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Juli 2020 betreffend Grunderwerbsteuer, Steuernummer ***BF-StNr***, Erfassungsnummer ***ErfNr***, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S, über die Beschwerden vom 14.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 09.01.2013, betreffend Einkommensteuer 2003 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S, über die Beschwerden vom 14.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 08.01.2013, betreffend Einkommensteuer 2003 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch S, über die Beschwerden vom 14.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 08.01.2013, betreffend Einkommensteuer 2003 und…
…Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 1.12.1986, 85/15/0149) entfaltet ein Feststellungsbescheid - bei rechtswirksamer Bekanntgabe an den Einzelrechtsnachfolger bzw. Eingreifen der Zustellfiktion - "darüber hinaus gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger Wirkung. Diese Formulierung spricht dafür, dass die Wirksamkeit des Bescheides für den Rechtsnachfolger eine Wirksamkeit…
…Vorlageantrag bestehe ein Anspruch auf die Gutschrift iHv EUR 420,00, da dem Bf. die Invaliditätspension mit Wirkung ab 01.04.2012 zuerkannt worden sei, die PVA nur Nettobeträge auszahle und dennoch die Pension auf das Kalenderjahr hochgerechnet habe. Auch sei die Beschwerdevorentscheidung insoweit unzulässig…
…beantwortet wird. Zu den entscheidenden Rechtsfragen, ob Verlängerungshandlungen im Rahmen des Feststellungsverfahrens auch für die abgeleiteten Bescheide Wirkung entfalten (VwGH 24.2.1999 98/13/0235; 22.11.2001 98/15/0056) und welche Handlungen der Abgabenbehörde eine Verlängerungshandlung darstellen (VwGH 26.7.2006, 2001…
…für Anträge auf Aussetzung der Einhebung geltenden Vorschriften sind auf Bescheidbeschwerden gegen die Abweisung derartiger Anträge und auf solche Beschwerden betreffende Vorlageanträge (§ 264) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Revisionssache N.N., Adr.Revw, vertreten durch Z.Z. Rechtsanwälte, Adr.RÄ, Steuernummer xxx, über den Antrag des Revisionswerbers vom 14. Juli 2026, eingegangen am 20. Juli 2026, der gegen das Erkenntnis des…
…4.2026, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 19.2.2026, RV/3100399/2023, betreffend Haftung für Lohnsteuer 2019 - 2022 sowie Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und Festsetzung des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag 2019 - 2022 erhobenen außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Gemäß § 30 Abs. 2…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Revisionssache X.X. als ehem. wirtschaftlicher Eigentümer des 50%-igen Geschäftsanteils der N.N. GmbH, vertreten durch Z.Z., Adr.StB, Steuernummer xxx, über den Antrag des Revisionswerbers vom 16. Februar 2026, der…
Beschlussaufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über den Antrag des Finanzamtes Österreich (Revisionswerbende Partei) vom 23. Jänner 2026, im Zusammenhang…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die ***RA-Kanzlei***, ***RA-Adresse***, über den Antrag der Revisionswerberin vom 30.01.2026, der ordentlichen Revision vom 30.01.2026 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Rw***, vertreten durch den Verfahrenshelfer ***RA***, über den Antrag des Revisionswerbers vom 16. Februar 2026, der außerordentlichen Revision vom 16. Februar 2026 gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 17. November 2025, GZ…
…nicht dargetan, dass er einen Kredit zur Finanzierung der Haftungsschuld nicht hat erlangen können und ihm auch nicht aufgrund eines den rechtlichen Erfordernissen entsprechenden Antrags die Stundung der Haftungsschuld vom Abgabengläubiger bewilligt wurde. Der Revision war daher die aufschiebende Wirkung nicht zuzuerkennen. Graz, am 30…
…nicht dargetan, dass er einen Kredit zur Finanzierung der Haftungsschuld nicht hat erlangen können und ihm auch nicht aufgrund eines den rechtlichen Erfordernissen entsprechenden Antrags die Stundung der Haftungsschuld vom Abgabengläubiger bewilligt wurde. Der Revision war daher die aufschiebende Wirkung nicht zuzuerkennen. Graz, am 30…
…Abs. 1 Z 27 verzichtet. Die Erklärung bindet den Unternehmer mindestens fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. 3. Die Bf. hat…
…Die Vorlageanträge vom 06.09.2023 waren im vorliegenden Fall zwar nicht als neuerliche Aussetzungsanträge zu werten, über die gesondert abzusprechen wäre, es kommt ihnen aber die Wirkung neuerlicher Aussetzungsanträge zu (vgl die EB zur RV zum 2. AbgÄG 1987, mit dem die Bestimmung des …