…am 8.8.2018) mit dem Ersuchen, eine allfällige Stellungnahme zu diesem Schreiben bzw. zum Zustellvorgang binnen zwei Wochen zu erstatten. Das Finanzamt hat keine Stellungnahme erstattet. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden…
…Geschäftsverteilungsausschusses vom 27.06.2024 wurde vorliegende Beschwerdesache der Gerichtsabteilung GA 3002 zugeteilt. Nach Vorlage der Beschwerden an das BFG erging neuerlich eine Beschwerdevorentscheidung durch das Finanzamt Graz-Umgebung. Diese, mit 26.07.2018 datierte Erledigung weist im Unterschriftenfeld die Vorständin des Finanzamtes Graz-Umgebung…
…bereits zugegangen ist, allerdings kann durch bloße Zustellung an die belangte Behörde eine "Wirksamkeit im Sinne des § 97 Abs. 1 lit.a BAO" gegenüber dem Bf nicht eintreten. § 97 Abs. 1 BAO besagt in lit.a, dass schriftliche Erledigungen dadurch wirksam werden, dass sie demjenigen…
…Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), zuletzt etwa das Erkenntnis vom 20. März 2014, 2010/15/0195). Obschon für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung nicht das Gewollte, sondern das Erklärte maßgebend ist, so ist das Erklärte dennoch der Auslegung zugänglich (VwGH vom 16. Juli 1996, 95/14/0148…
…an die er ergeht. Erledigungen werden gemäß § 97 Abs. 1 BAO dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie nach ihrem Inhalt bestimmt sind. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Erledigung ist somit neben der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten (namentliche Nennung im Spruch…
……. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekanntgegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (vgl…
……. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekanntgegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden (vgl…
…auf eine Erledigung Bezug. Das unmissverständliche Ziel ihres Parteischrittes (vgl. dazu VwGH 20.3.2014, 2010/15/0195, SWK 30/2014, 1311) lag also ausschließlich darin, das Finanzamt auf die (ihres Erachtens) bis dato nicht erfolgte Bearbeitung der Beschwerde hinzuweisen. Selbst wenn man von einem…
…101 Abs. 3 und 4 BAO). Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen würde dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens widersprechen und steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (siehe dazu VwGH 22. September 2021, Ra 2020/15/0091). Erledigungen werden gemäß § 97…
…als Beschwerdevorentscheidung ist jedoch dann unschädlich für die Wirksamkeit einer Erledigung, wenn sich aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt (vgl. dazu die Ausführungen zur fehlenden Bezeichnung als Bescheid in Ritz/Koran, BAO8, § 93 Tz 4). Eine Beschwerdevorentscheidung setzt für ihre Wirksamkeit voraus…
…mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) (…) b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. D. Rechtzeitigkeit der Beschwerde Voraussetzung für eine Wirksamkeit einer Erledigung, im Beschwerdefall des Einkommensteuerbescheides 2016, ist neben der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten auch die Zustellung an den Adressaten. Ein Bescheid gehört erst…
…einer Ratenzahlung ersucht hat. Die Eingabe vom 16.04.2016 ist ihrem Inhalt nach nicht als Beschwerde im Sinne der §§ 243 ff. BAO formuliert - und, wie dem Vorlageantrag des Bf eindeutig zu entnehmen ist - auch nicht als Beschwerde gedacht. Darüber hinaus ist für die Wirksamkeit…
…Teilnehmer kann in FinanzOnline eine elektronische Adresse angeben, an welche er über eine elektronische Zustellung zu informieren ist. Die Wirksamkeit der Zustellung der Erledigung selbst wird durch die Nichtangabe, durch die Angabe einer nicht dem Teilnehmer zuzurechnenden oder durch die Angabe einer unrichtigen oder ungültigen…
…im gegenständlichen Sachverhalt agierenden Personen seitens Dienststelle 10 wären jedenfalls als Organwalter des Finanzamt Österreichs tätig geworden. Nach der Judikatur (vgl. VwGH 31.10.1979, 1817/78) würde es für die Wirksamkeit einer Erledigung im Allgemeinen genügen, wenn der Unterzeichnende bzw. in den Fällen des …
…1 BAO). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen würde dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens widersprechen und steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl. dazu VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091). Damit ein Feststellungsbescheid…
…Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) (…) b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. C.2. Nichtrechtzeitigkeit der Beschwerde Voraussetzung für eine Wirksamkeit einer Erledigung, im Beschwerdefall des Haftungsbescheides Lohnsteuer 2013, ist neben der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten auch die Zustellung an den Adressaten. Ein Bescheid gehört…
…2 WiEReG eine Abgabe iSd § 213 Abs. 2 BAO und demnach gesondert von den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben zu verbuchen. Die Zwangsstrafe nach § 16 WiEReG dient zur Erzwingung der Meldung. Voraussetzung für eine Wirksamkeit einer Erledigung ist neben der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten auch die…
…nur einer dieser Voraussetzungen würde dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens widersprechen und steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091, Rn 17). Entfaltet ein Feststellungsbescheid im Sinne des § 188 BAO - bzw im Ergebnis eine als…
…von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen…
…GP, 2). Insofern liegt ein wichtiger Grund iSd § 102 BAO vor. Voraussetzung für eine Wirksamkeit einer Erledigung ist neben der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten auch die Zustellung an den Adressaten. Gem § 98 Abs 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt, sobald sie in den…