…Gesellschafter das Unternehmen im Wesentlichen unverändert fortführt. Eine Personengesellschaft nach UGB liegt im gegenständlichen Fall aber nicht vor, entsprechend ist auch die Bestimmung des § 142 UGB nicht anwendbar. Eine vertragliche Regelung einer Gesamtrechtsnachfolge ist nicht vereinbart worden, abgesehen davon, ist es zu einer Fortführung der…
…eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind (z. B. infolge Sachwalterbestellung), so steht dies der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den übrigen, denen Einkünfte…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Streitpunkt Strittig ist, ob nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter…
…wurde hingewiesen. In der Begründung dieses Beschlusses hat das Bundesfinanzgericht angeführt, dass aus dem slowakischen Unternehmensregister ersichtlich ist, dass seit Juni 2018 nicht mehr AB, sondern CD Geschäftsführerin ist und die Gesellschaft von Bf in Bf_Neu umbenannt wurde. Mit Faxnachricht vom 12.4.2019…
…gilt, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formalrechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes klar zuwiderlaufen würde. Da ansonsten die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 69/335 beeinträchtigt wäre genügt es bei Gesellschaften, die…
…der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gebietet etwa bei Treuhandverhältnissen der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine von der zivilrechtlichen Betrachtung abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. VwGH 23.11.2005, 2005/16/0040). Da ansonsten die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 69/335 beeinträchtigt wäre genügt es bei Gesellschaften…
…deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Feststellungsbescheide wirken gemäß § 191 Abs. 3 BAO gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet werden. Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind gemäß § 81 Abs. 1 BAO von den zur Führung der Geschäfte…
…rechtfertigen die vom Bf. vorgelegten Unterlagen, denen sowohl die Höhe der liquiden Mittel als auch deren Verwendung im fraglichen Zeitraum zu entnehmen ist, den Schluss, dass das Gebot, den Abgabengläubiger nicht schlechter als andere Gesellschaftsgläubiger zu behandeln, bis zum Rücktritt des Bf. als Geschäftsführer nicht…
…man nach der Auffassung des Gerichtes eine Teilnichtigkeit für das nicht beschwerdegegenständliche Jahr 2005 vorbringen. Auf den Beschwerdezeitraum hat dies allerdings keine Auswirkung (Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung). Das Gericht kann auch nicht erkennen, dass diese von den ehemaligen Gesellschaftern gewollte schriftliche Änderungsvereinbarung - der Bestimmung des…
…und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache ***22*** GmbH, ***1***, vertreten durch, App Steuerberatung GmbH, Schenkenstraße 4/6. Stock, 1010 Wien, über die Beschwerden gegen den Bescheid ErfNr. ***2*** betreffend Kreditvertragsgebühren (RV/7103051/2012) den Haftungsbescheid gemäß § 9 Abs. 2 KVG (und Gesellschaftsteuerbescheid vom 4…
…alle Gesellschafter, die an einer Körperschaft konzernartig beteiligt seien und einen beherrschenden Einfluss ausübten. Im gegenständlichen Fall habe sich eine Beteiligung der Gesellschafter Dr. **T** und Dr. **W** an der Holding GmbH ab Wirksamkeit der Umgründung von gesamt 66,67% ergeben. Unmittelbar vor der Umgründung…
…der Bank gegen den Kreditnehmer oder dessen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger aus den Krediten bereits erwachsen sind oder in Zukunft erwachsen sollten, sämtliche Forderungen und Ansprüche ab, die dem Zedenten gegen den Kreditnehmer, aus welchem Grund immer, erwachsen sind und erwachsen werden (insbesondere solche aus Gesellschafterdarlehen…
…Gesellschaft, sondern lediglich um eine Aufrechnung von Forderungen." 2.2. Mündliche Verhandlung vor dem Senat Die mündliche Verhandlung vor dem Senat fand am 20. Dezember 2022 statt. Für die Bf. ist persönlich niemand erschienen, die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Senat wurde der…
…der Einlagen tatsächlich zuzurechnen ist (vgl. dazu u.a. EuGH 17.10.2002, Rs C-339/99 "ESTAG", RNr 37 und 38, und EuGH C-71/00, "Develop" RNr 25). Da ansonsten die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 69/335 beeinträchtigt wäre genügt es bei Gesellschaften…
…elektronische Adresse angeben, an welche er über eine elektronische Zustellung zu informieren ist. Die Wirksamkeit der Zustellung der Erledigung selbst wird durch die Nichtangabe, durch die Angabe einer nicht dem Teilnehmer zuzurechnenden oder durch die Angabe einer unrichtigen oder ungültigen elektronischen Adresse nicht gehindert (§ 5b…
…zustehenden Gewinnausschüttungen beglichen wird. So hat der deutsche Bundesfinanzhof in einer Entscheidung aus 1992 zu einer ähnlichen Konstellation Folgendes ausgesprochen: Wird das Stammkapital einer GmbH erhöht und das Bezugsrecht einem Nichtgesellschafter gegen Zahlung eines Ausgleichs für die auf den neuen Gesellschafter übergehenden stillen Reserven eingeräumt…
…Wirksamkeit mit/nach Erlöschen des Baurechtes weitere Verpflichtungsgeschäfte abgeschlossen durch die sichergestellt werden soll, dass die Gemeinde letztendlich nach 30 Jahren wieder die unbeschränkte Verfügungsmacht über die gesamten Liegenschaften samt Gebäude erhält. Durch die Vertragsgestaltung partizipiert die KG nicht an allfälligen Wertsteigerungen der Liegenschaften. Der…
…aufgrund der unmittelbaren Wirksamkeit der 6. MWSt-RL unangewendet bleiben. Soweit der I-GmbH der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Objekt daher- trotz der Unternehmereigenschaft der Gesellschaft und trotz des Umstands, dass die Vorleistungen für das Unternehmen der Gesellschaft ausgeführt wurden (vgl oben) - aufgrund der…
…Fassung der BAO (insb. §§ 243 und 273 BAO aF) zu beurteilen. K/b) Rechtslage in Bezug auf die hier gegenständliche Streitfrage, d.h. die rechtliche Existenz (Wirksamkeit) der "Bescheide" vom 29. November 2010: Sowohl eine sog. "typische" als auch eine sog. "atypische" stille Gesellschaft ist…
…8.2023 am Abgabenkonto der Gesellschaft verbucht. Die ***2*** wurde am 16.11.2023 amtswegig im Firmenbuch gelöscht. Auch abgabenrechtlich trägt sie die Zusatz Aktenlöschung. Mit 19.12.2024 stand das Abgabenkonto auf Null. Die Erinnerungen sind dem Beschuldigten nach der Aktenlage nicht persönlich zugekommen…