…HGB) betrieben und ihre Geschäfte schon vor der Eintragung beginnen, treten allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt in Wirksamkeit, und zwar nicht etwa nur gegenüber den Personen, mit denen Geschäfte getätigt wurden, sondern gegenüber jedermann. Auch ist die Gesellschaft in diesen Fällen ohne Rücksicht auf ihre…
…Gesellschafter das Unternehmen im Wesentlichen unverändert fortführt. Eine Personengesellschaft nach UGB liegt im gegenständlichen Fall aber nicht vor, entsprechend ist auch die Bestimmung des § 142 UGB nicht anwendbar. Eine vertragliche Regelung einer Gesamtrechtsnachfolge ist nicht vereinbart worden, abgesehen davon, ist es zu einer Fortführung der…
…Fälligkeitstag (§ 21 Abs. 4 UStG) Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet (§ 21 Abs. 5 UStG). Unbestritten war die BGmbH persönlich haftender Gesellschafterin der BGmbH & Co KG. Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die…
…der Gesellschaftsrechte erhöhen, unmittelbar aus dem Vermögen des Treugebers erfolgt (vgl. UFS 11.05.2010, RV/1459-W/05 unter Hinweis auf VwGH vom 23.11.2005, 2005/16/0040 sowie UFS 24.2.2010, RV/0215-S/08). Da ansonsten die praktische Wirksamkeit der…
…rückwirkende Gründung der GesBR vorliege und die Gesellschaft zivilrechtlich mit 1. Jänner 2000 entstanden sei und lassen die im vorliegenden Fall zu beachtende besondere Problematik, dass die steuerliche Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen - im Konkreten zwischen Ehegatten - unter Bedachtnahme auf die von der Judikatur…
…die Abgabenbehörde eine der zur Erfüllung der im Abs. 1 umschriebenen Pflichten in Betracht kommenden mehreren Personen als Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit bestellen. Die übrigen Personen, die im Inland Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz haben, sind hievon zu verständigen. Werden an alle Gesellschafter (Mitglieder…
…eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind (z. B. infolge Sachwalterbestellung), so steht dies der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den übrigen, denen Einkünfte…
…praktische Wirksamkeit der Kapitalansammlungsrichtlinie beeinträchtigen (siehe dazu RZ 40 des Urteils des EuGH 17.10.2002, C-339/99, "ESTAG" mit Hinweis auf RZ 32 der Schlussanträge des Generalanwalts vom 7.2.2002).Im vorliegenden Fall wurde der Zuschuss der "Großmutter" bei der unmittelbaren Gesellschafterin…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Streitpunkt Strittig ist, ob nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter…
…wurde hingewiesen. In der Begründung dieses Beschlusses hat das Bundesfinanzgericht angeführt, dass aus dem slowakischen Unternehmensregister ersichtlich ist, dass seit Juni 2018 nicht mehr AB, sondern CD Geschäftsführerin ist und die Gesellschaft von Bf in Bf_Neu umbenannt wurde. Mit Faxnachricht vom 12.4.2019…
…gilt, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formalrechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes klar zuwiderlaufen würde. Da ansonsten die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 69/335 beeinträchtigt wäre genügt es bei Gesellschaften, die…
…der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gebietet etwa bei Treuhandverhältnissen der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine von der zivilrechtlichen Betrachtung abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. VwGH 23.11.2005, 2005/16/0040). Da ansonsten die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 69/335 beeinträchtigt wäre genügt es bei Gesellschaften…
…Mergers wird von der herrschenden Lehre und auch von der Rechtsprechung zwar bestätigt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Tochtergesellschaft die (verschmelzungsbedingt für eine juristische Sekunde erworbenen eigenen) Anteile sofort - mit Wirksamkeit der Verschmelzung - Zug um Zug zur Abfindung der Gesellschafter der übertragenden Muttergesellschaft…
…der IAG war. Zur Vertretung einer Aktiengesellschaft ist gemäß § 71 ff AktG der Vorstand befugt. Das Vorstandsmitglied kann aus wichtigem Grund vorzeitig sein Amt niederlegen (Kastner/Doralt/Nowotny, Grundriss des Österreichischen gesellschaftsrechte, 5. Auflage, 1999, S.226, Manzsche Kurzlehrbuchreihe). Die Rücktrittserklärung muss zu seiner Wirksamkeit…
…Man ersehe die Bedeutung der Vermarktung auch daraus, dass eine Galerie für diese Tätigkeit 50% vom Umsatz bekomme. Im Übrigen sei es nicht ungewöhnlich, dass "Künstler" von Angehörigen gemanagt werden. Die Bw. gehe daher davon aus, dass die Tätigkeit des Gesellschafters KK weit über die…
…die nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind (zB infolge Sachwalterbestellung), so gilt dies als Feststellung (Abs. 1) und steht der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den übrigen…
…deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Feststellungsbescheide wirken gemäß § 191 Abs. 3 BAO gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet werden. Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind gemäß § 81 Abs. 1 BAO von den zur Führung der Geschäfte…
…rechtfertigen die vom Bf. vorgelegten Unterlagen, denen sowohl die Höhe der liquiden Mittel als auch deren Verwendung im fraglichen Zeitraum zu entnehmen ist, den Schluss, dass das Gebot, den Abgabengläubiger nicht schlechter als andere Gesellschaftsgläubiger zu behandeln, bis zum Rücktritt des Bf. als Geschäftsführer nicht…
…dass die Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung dadurch nicht berührt wird, von der Einbringung des Antrages an wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Entscheidung wurde folgender Sachverhalt zu Grunde gelegt: Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist seit 30. Juni 1996 zu 100% am Stammkapital der Bw…
…man nach der Auffassung des Gerichtes eine Teilnichtigkeit für das nicht beschwerdegegenständliche Jahr 2005 vorbringen. Auf den Beschwerdezeitraum hat dies allerdings keine Auswirkung (Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung). Das Gericht kann auch nicht erkennen, dass diese von den ehemaligen Gesellschaftern gewollte schriftliche Änderungsvereinbarung - der Bestimmung des…