…und hätten sich den Widerspruch nach § 14 AbgEO und den Klagsweg nach § 14 Abs. 2 bis 5 AbgEO vorbehalten. 4. Begründung des Antrages auf Aufschiebung der Vollstreckung 4.1 Aufschiebung aufgrund des Antrages auf Einstellung der Vollstreckung Gemäß § 18 Z 3 AbgEO könne ein Antrag…
…kein Zweifel, dass der Antrag vom 31.5.2017 (einschließlich der Wiederholung vom 1.9.2017) seinem Inhalt nach als Widerspruch i.S.d. § 14 AbgEO zu werten ist. Ein solcher Widerspruch ist formfrei und erfordert nicht die Stellung von bestimmten Anträgen oder Formulierungen. Grundsätzlich…
…mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. § 14 AbgEO lautet: Abs. 1: Gegen die Vollstreckung kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Vollstreckung betroffenen Gegenstande oder an einem Teile eines solchen ein Recht behauptet, welches die…
…Abs. 1 AbgEO nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Gemäß § 14 Abs. 1 AbgEO kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn…
…vgl. § 14 AbgEO). Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, verspätet über die Kontenregisterabfrage informiert worden zu sein, geht dieses Vorbringen ins Leere. Die Abgabenexekutionsordnung sieht diesbezüglich kein Vollstreckungshindernis vor. Im Übrigen ist weder dem § 4 Abs. 6 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG noch der 2. Kontenregister-Durchführungsverordnung - 2…
…14. November 2014 unter Vorlage eines Rückstandsausweises Abgabenforderungen in Höhe von insgesamt € 547.116,78 an. Mit Eingabe vom 25. November 2014 erhob der Beschwerdeführer unter Vorbehalt anderslautender Erklärung bei der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten Prüfungstagsatzung beim Finanzamt Einwendungen gemäß § 12 AbgEO…
…Tatsachen beziehen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind, somit auch die Einbringungsverjährung (nach § 238 Abs 1 BAO), eingewendet werden (vgl Liebeg, AbgEO § 12 Tz 10). Zu Recht verweist das Finanzamt auf § 12 Abs. 2 AbgEO und § 14 Abs. 1…
…Verfahren vorzubringen. Wenn der Abgabenpflichtige dies versäumt hat, ist keine Möglichkeit gegeben, das Versäumnis in einem Verfahren nach § 236 BAO nachzuholen (so schon VwGH 20.11.1959, 2464/57 zur im wesentlichen gleichlautenden Norm des damaligen § 14 Abs. 2 AbgEG; siehe zu dieser Vorgängerbestimmung Stoll, §…
…am 14.11.2019 an die Slowakei ein Beitreibungsersuchen gerichtet. Dazu sei dem ersuchten Staat ein "einheitlicher Vollstreckungstitel" (vgl. Kap. IV Art. 10 Abs. 1 der RL 2010/24/EU) übermittelt worden. Zur Aufschiebung der Exekution Bei der Ermessensentscheidung nach § 18 AbgEO sei nach den…
…dass das Bundesfinanzgericht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insoweit abgewichen sei, als es behaupte, dass der Widerspruch gegen die angemeldeten Abgabeforderungen vom Masseverwalter mittels Klage geltend zu machen gewesen wäre. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - der auf die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes verweise - habe…
…Gerichtshof ausgeführt hat, aus dem Rechnungshofbericht weder, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts besteht, der durch die bloße Einführung eines Anpassungsmechanismus abgeholfen werden könnte, noch, dass der Anpassungsmechanismus geeignet ist, die Verwaltung der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen zu vereinfachen. Denn selbst…
…Die Parkgebühr gilt erst dann als bezahlt, wenn nach der Parkscheinbuchung die Bestätigung via SMS oder HANDY Parken App erhalten wurde. Erst dann wird der entsprechende Betrag vom Parkkonto abgebucht. Es wird empfohlen, bis zum Einlangen der jeweiligen Bestätigung (via SMS oder HANDY Parken App…
…neben den bisher gennannten Schriftsätzen und Entscheidungen des FA noch der Beschluss des VfGH 24.6.2021 G 161/2021-5 mit dem der VfGH die Behandlung des Antrages der Bf. auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Glücksspielgesetzes abgelehnt hat. Beweisaufnahme durch das BFG Von…
…Sie über Folgendes informieren: Die von der CCN-E-Mail vom 29.11.2017 nach Österreich mitgeteilte Änderung wurde durch einen technischen Fehler verursacht, der als letzter Verjährungszeitpunkt bis zum 31.12.2018 korrigiert wurde. In Bezug auf die Frage, ob die Verjährungsfrist abgelaufen ist…
…Die Parkgebühr gilt erst dann als bezahlt, wenn nach der Parkscheinbuchung die Bestätigung via SMS oder HANDY Parken App erhalten wurde. Erst dann wird der entsprechende Betrag vom Parkkonto abgebucht. Es wird empfohlen, bis zum Einlangen der jeweiligen Bestätigung (via SMS oder HANDY Parken App…
…Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. Das Gesetz sei nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln der Rechtswissenschaft grammatikalisch systematisch teleologisch historisch auszulegen. Der Verfassungsgerichtshof habe sich betreffend die Rangreihenfolge von Auslegungsmethoden in seiner Entscheidung vom 12.12.2002, g177/02 geäußert: Unter allen herkömmlichen…
…August 2014, GZ LVwG-MB-13-0056, 0057, hat das die Rechtsnachfolge nach dem UVS Niederösterreich angetretene Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Beschwerden an das Bundesfinanzgericht abgetreten. Zur Entscheidung wurde erwogen: E. Es liegen also vor Maßnahmenbeschwerden des Dr.A und der B-s.r.o. , welche…
…vom 14. Juni 2021 betreffend Pfändung eines Anspruchs auf Ausfolgung eines gerichtlichen Erlags, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…gepfändete Forderung nicht (oder noch nicht) bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Eine Verletzung von Rechten des Beschwerdeführers als Drittschuldner durch das Drittverbot ist für diesen Fall nicht denkbar (VwGH 29.5.1990, 90/14/0020). Nicht von § 65 AbgEO erfasst ist die Pfändung…
…der Vorverurteilung, die den Ruin der Beschwerdeführerin zur Folge hätte, stehe in unauflösbarem und eindeutigem Widerspruch zu den Prinzipien unserer Rechtsordnung. Der Gedanke, dass ein bloßer Verdacht, dessen bescheidmäßige Manifestationen noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind, zum wirtschaftlichen Untergang des Abgabepflichtigen führen könnte, sei schlicht…