…nämlich zur Haltestelle_1, beträgt 366 Meter bei einer Wegzeit von vier Minuten (siehe Angaben des Routenplaners Verkehrsmittelbetreiber). Die Fahrtstrecken des öffentlichen Verkehrsmittels Verkehrsmittel_1-Öffi_Nr_1 von der Haltestelle_1 zum Haltestelle_2 Ort_3 beträgt 9,6 km sowie des Verkehrsmittel_2…
…16 Uhr zu lauten habe. Zusammenfassend seien daher die von der Abgabenbehörde übermittelten Zeitwerte laut Routenplaner in Zweifel zu ziehen. Über die Beschwerde wurde erwogen: In Streit steht, ob der Ansatz des kleinen Pendlerpauschale ob zumutbarer Wegzeiten rechtens erfolgt ist, bzw. ob in Anlehnung an…
…5,5 km. Für die Zurücklegung ihres Arbeitsweges standen ihr ua folgende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und ergeben sich aus deren Benützung im Jahr 2013 folgende Wegzeiten: A) Wohnung-Arbeitsstätte: Von AnachB (Bushaltestelle), 300m: Fußweg 4 Minuten Bus BnachC: Abfahrt: 06:31 Ankunft: 06.36…
…eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar. Den Gesetzesmaterialien zum Arbeitsmarktreformgesetz 2004…
…zur Wohnung mit dem PKW 48 Minuten, die Strecke weise eine Länge von 70,3 km auf. Die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels betrage, wobei für die Strecke von der Wohnung bis D die Benutzung des PrivatPkw einzurechnen sei, 88 Minuten (Wohnung A1 bis D…
…dass, wenn die einfache Wegstrecke Wohnung-Arbeitsort über 60 Kilometer liegt, die zumutbare Wegzeit für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels mehr als 2,5 Stunden in einer Richtung betrage. Dass für die Fahrten der PKW der Ehefrau verwendet werden müsse (laut dem Schreiben des Bf…
…öffentlichen Verkehrsmittels. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegsstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz" Gegen den verfahrensgegenständlichen Einkommenssteuerbescheid 2017 erhob die Bf am 11.12.2018 fristgerecht Beschwerde mit der Begründung, dass…
…29b der Straßenverkehrsordnung; Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie - wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar sei (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Unzumutbarkeit liege vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten würden: Bis 60 Minuten Zeitdauer sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar, bei mehr…
…Wohnung bis zum Bahnhof Sopron und dort einen Zug um 6 h 23, der um 7 h 35 in Wien sei. Für den Heimweg gab sie eine Wegzeit von 134 Minuten an. Am 28. Februar 2018 erließ die belangte Behörde die abweisende Beschwerdevorentscheidung. Nach allgemeinen…
…gültige Verbindungen zwischen HBH ***K1*** und AAU) vor. Die Wegzeiten für die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohn- und Studienort per (Schnell-)Bahn werden für den Tag der Abfrage mit 1:02 Std bis 1:22 Std ausgewiesen. Die Fahrpläne der STW ***K1*** weisen für die…
…wenn die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als eine Stunde betrage. Dabei würden die Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels bzw. von der Ausstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels zur Ausbildungsstätte jeweils nur für Wegstrecken bis 1,5 km außer Ansatz bleiben…
…usw. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies…
…8 EStG 1988 nicht berücksichtigt werden. Weiters wurde vom Finanzamt angeführt, dass bei der Berechnung weder Wartezeiten noch Wegzeiten innerhalb des Wohn- bzw. Ausbildungsortes zu berücksichtigen seien (unter Hinweis auf Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 881 - 883). 3. In der dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerde (eingebracht per FinanzOnline…
…wobei es nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein müsse und die Wegzeiten am Wohn- und Studienort bei der Beurteilung der Fahrtdauer außer Ansatz zu bleiben haben. Da die Wegzeiten für die Hin- und für die Rückfahrt zwischen der Wohngemeinde K zum Ausbildungsort X unter einer Stunde…
…Wohnort und Arbeitsstätte von 25 km zumutbaren Wegzeit (§ 2 Abs 1 Z 2 lit c der Pendlerverordnung, BGBl II Nr 276/2013) von 85 Minuten bei Kombination von Park & Ride mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem Bahnhof D tatsächliche Wegzeiten von lediglich 75 Minuten für den…
…2016 berücksichtigte Straßenbahnfahrzeit der Linie 4 von 18 Minuten zur Ausbildungsstätte außer Betracht zu bleiben. Dies gilt auch für die Wartezeit auf die Straßenbahn und die Wegzeiten in der Wohnsitzgemeinde zum Bahnhof sowie die Fußwege in der Ausbildungsgemeinde Graz (vgl. auch BFG 19.11.2015…
…Die Zurücklegung des Rückwegs sei in von 78 Minuten möglich (bei Arbeitsende um 17:30 Uhr). Diese Wegzeiten berechnete es wie folgt ermittelt: Wegstrecke Wohnung – Arbeitstätte, Arbeitsbeginn 7:30 Uhr | Wohnort – Bahnhof Ort4 mit dem Pkw | 7 min | Abfahrt Ort4 Bahnhof um…
…Erkenntnisses wird daher die Rechtsansicht des Finanzamtes, dass für die Fragenbeantwortung der „Unzumutbarkeit im vorliegenden Beschwerdefall" vordergründig neben einer mehr als 90 Minuten andauernden Wegzeit für die „einfache“ Wegstrecke auch eine "mehr als die dreifache Zeit mit dem KFZ", also von mehr als 2 Stunden…
…zu, wenn die kürzeste Fahrtdauer zwischen Einstiegstelle am Wohnort und Ausstiegstelle am Studienort in beiden Richtungen von jeweils einer Stunde nicht überschritten wird, wobei Wegzeiten am Wohn- und Studienort für die Beurteilung der Fahrtdauer außer Ansatz bleiben. Da die Fahrtzeit unter einer Stunde liege, stehe…
…Auswertungen) zumutbar, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, da die Wegzeit von der Wohnung zur Arbeitsstätte 64 Minuten und von der Arbeitsstätte zur Wohnung 68 Minuten betrage. Über die Beschwerde wurde erwogen: Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16…