…als Darlehensnehmerin (Nr. ***62***) b) ***15*** als Bürge und Zahler im Falle des Darlehensausfalles (Wechsel) c) Aktenvermerk vom 22. Juli 2017 betreffend Familie ***18***/Bf. d) Ausführungen in der Beschwerdeschrift unter anderem auf Seite drei e) Keine entsprechende Darstellung im Evidenzkonto Bei der von der…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…Schuch/Staringer/Rust (Hrsg) KStG2 (2016) § 8 Rn 254). Im vorliegenden Fall argumentiert die belangte Behörde, dass ein fast gänzlicher Wechsel des Unternehmensgegenstandes stattgefunden habe: Die Bf. war zuerst im Bereich der Vermögensverwaltung tätig, in dem Räumlichkeiten und medizinische Maschinen an andere Unternehmen vermietet wurden…
…wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Bf. (bisherige Gruppenträgerin) einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte erstmals mit 31…
…wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Bf. (bisherige Gruppenträgerin) einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte erstmals mit 31…
…30.6.2006 der Wechsel des Bilanzstichtages vom 31.12. auf den 30.6. jeden Kalenderjahres notwendig gewesen sei. Der Wechsel auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr begründe sich auf der rascheren und erleichterten Bilanzerstellung zu diesem Zeitpunkt. Entsprechend dem Antrag auf Genehmigung des geänderten Bilanzstichtages zum…
…Körperschaft. Um Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine Erweiterung des Unternehmensgegenstandes voraus. Ändert sich der Unternehmensgegenstand vollkommen, so ist dies schon für sich eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur…
…die Bf gefahren seien. Auffällig bei den von der UR GmbH gelegten Rechnungen sei - abgesehen von dem unterschiedlichen Schriftbild und den unterschiedlichen Bankkontodaten vor und nach dem Mai 2013, was möglicherweise mit dem Wechsel des Gesellschafter-Geschäftsführers erklärt werden könnte - die Nummerierung. Die Rechnung Nr…
…wenn ein Antragsberechtigter, der den gesamten Familienbonus Plus beantragt hat, seinen Antrag zurückzieht, und anschließend der andere Antragsberechtigte den gesamten Betrag beantragt, also ein Wechsel des gesamten Betrags von einem Partner auf den anderen erfolgt (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24, 2024, § 33 Tz…
…7.2009 beschlossen aus dem Gewinn des Wirtschaftsjahres 2008 7.864.000 Leva an die Gesellschafter auszuschütten und um die restlichen 2.000.000 Leva das Stammkapital durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Umgerechnet in Euro hat das Portfoliomanagement des G-1 zu einem raschen…
…des § 67 Abs. 6 EStG 1988 haben (UFS 8.4.2010, RV/0781-L/09). Gemäß § 46 Abs. 3 BMSVG gelten die alten Abfertigungsregelungen jedoch u. a. dann weiter, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns iSd §§ 15 AktG oder 115 GmbHG "in ein neues Arbeitsverhältnis wechseln…
…Firma Großbetrieb-Stuttgart die Firma Vorgängerfirma übernehmen sollen und damit den erhofften Auftrag der tschechischen Eisenbahnen ausführen sollen. Durch den Wechsel des Topmanagements bei der Firma Großbetrieb-Stuttgart sei die Zusammenarbeit mit der Vorgängerfirma beendet worden, obwohl diese mit erheblichen Aufwendungen in Vorlage getreten sei…
…Wechsel von Überschussrechnung zum Bestandsvergleich die Erstellung einer Anfangsbilanz mit zeitnah ermittelten bzw. aufgenommenen Werten bzw. die zeitnahe Erfassung einer entsprechenden Buchführung. Nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist der Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres…
…Schluss eines Wirtschaftsjahres erstellte Bestandsübersicht genüge nicht (vgl. VwGH 11.6.1991, Zl. 90/14/0171). 4. Vorhaltsbeantwortung vom 6. März 2014: Mit Vorhaltsbeantwortung vom 6. März 2014 nimmt der Bf. zu den in diesem Verfahren strittigen Fragen betreffend des Zeitpunktes des Wechsels der Gewinnermittlung…
…hat. Für die nachträgliche Einrichtung einer Buchhaltung bzw. nachträgliche Erstellung der Bestandsübersichten spricht weiters der Umstand, dass erst im Zeitpunkt der Beschwerde vom 15. November 2013 vom steuerlichen Vertreter des Bf. der Antrag auf "Wechsel der Gewinnermittlungsart" von § 4 Abs. 3 EStG auf § 4 Abs…
…1998, 95/14/0054, und vom 23. September 2010, 2010/15/0110, mwN), wobei der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlungsart nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig ist (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 16. September 2003, 2001/14/0039, mwN…
…EStG21 § 4 Rz 409 mwN). Bei einem freiwilligen Wechsel von einer Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs 3 EStG 1988 auf Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG 1988 wäre folglich zum Beginn des Wirtschaftsjahres, für das erstmalig der Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1988…
…wenn diese Änderung zum Zwecke der Sanierung des Steuerpflichtigen mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teils betrieblicher Arbeitsplätze erfolgen. Verluste sind jedenfalls insoweit abzugsfähig, als infolge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung still Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden. Umgründungssteuergesetz…
…für die Regelung betreffend abweichende Wirtschaftsjahre in der Übergangsbestimmung des § 26c Z 2 zweiter Satz KStG 1988 war es, sog. "Vorzieheffekte" durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres (und damit insbesondere einen massiven Wechsel vom Kalenderjahr zu einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr im Vorfeld der Steuerreform…